Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1948 zu Drucksache 17/1815 27. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Enders und Michael Wäschenbach (CDU) – Drucksache 17/1815 – Planungskapazitäten beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1815 – vom 12. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Rhein-Zeitung, Lokalausgabe Altenkirchen, vom 10. Dezember 2016 und in der Siegener Zeitung vom 10. Dezember 2016 war zu lesen, dass Verkehrsminister Dr. Wissing der Initiative „Anschluss Zukunft“ die Erhöhung der Planungskapazität beim LBM und die Einstellung von zusätzlichem Personal zugesagt hat. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen werden in welchen Aufgabengebieten/Tätigkeitsfeldern neu geschaffen? 2. Wann wird das Personal eingestellt? 3. Auf welchen Dienststellen wird das Personal eingestellt? 4. Wie viele der vorhandenen Mitarbeiter und wie viele der zusätzlichen Mitarbeiter werden sich ab wann mit der Planung der Projekte des beschlossenen Bundesverkehrswegeplans im Kreis Altenkirchen beschäftigen? 5. Wann wird die Planung der einzelnen Projekte soweit fortgeschritten sein, damit jeweils das Planfeststellungsverfahren beginnen kann? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Welche Stellen für welche Tätigkeitsfelder / Aufgabengebiete in den Jahren 2017/2018 beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland- Pfalz (LBM) neu geschaffen werden sollen, ergibt sich aus dem Entwurf des Landeshaushalts 2017/2018 – Einzelplan 08, Kapitel 08 06, der dem Landtag zugeleitet worden ist (Drucksache 17/1750 vom 2. Dezember 2016). Der Haushaltsentwurf ist auch im Internet unter https://fm.rlp.de/de/themen/finanzen/landeshaushalt/haushalt-20172018/ veröffentlicht. Danach sieht der Haushaltsplan 2017/2018 gegenüber dem Haushaltsplan 2016 insgesamt 71 neue Stellen beim LBM vor, darunter 56 zusätzliche Ingenieurstellen für den Projektbereich. Zu Frage 2: Für die bereits im Haushaltsvollzug 2016 geschaffenen 25 zusätzlichen Stellen für Bauingenieure laufen beim LBM bereits die Einstellungsverfahren . Die im Haushaltsplan 2017/2018 weiter vorgesehenen Stellen können ausgeschrieben werden, sobald der neue Landeshaushalt durch den Landtag verabschiedet ist. Das weitere Verfahren hängt dann von den eingehenden Bewerbungen und vom weiteren Fortgang der Auswahl- bzw. Einstellungsverfahren ab. Nähere Aussagen dazu, wann das Personal für die geschaffenen zusätzlichen Stellen eingestellt werden kann, sind deshalb noch nicht möglich. Zu Frage 3: Da die Investitionsprogramme sich auf das gesamte Land erstrecken, sollen alle regionalen Dienststellen projektbezogen in dem jeweils erforderlichen Umfang zusätzliches Personal erhalten. Drucksache 17/1948 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Im Zuständigkeitsbereich des LBM Diez sind neben den im neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) berücksichtigten Vorhaben im Landkreis Altenkirchen auch die in den Landkreisen Westerwaldkreis und Rhein-Lahn-Kreis gelegenen Vorhaben zu betreiben. Der BVWP beinhaltet dabei neben neuen Projekten auch laufende Bauvorhaben, die vom LBM planerisch bereits begonnen worden und fortzusetzen sind. Weiter ist zu berücksichtigen, dass der LBM Diez auch eine Vielzahl von Erhaltungs-, Um- und Ausbauprojekten für Bundes-, Landes - und Kreisstraßen vorzubereiten und umzusetzen hat. Unter Berücksichtigung des hierfür bestehenden Planungsbedarfs wird der LBM Diez sowohl interne als auch externe Planungskapazität für die Projekte des Bundesverkehrswegeplans, dabei vorrangig für die neuen Bedarfsplanprojekte des vordringlichen Bedarfs, zur Verfügung stellen. Eine genaue Zuordnung der Zahl der vorhandenen sowie der dem LBM noch zuzuweisenden Mitarbeiter zu einzelnen Projekten des neuen Bundesverkehrswegeplans ist vorab noch nicht möglich. Zu Frage 5: Aufgrund des insbesondere für die neuen Vorhaben frühen Planungsstandes und der vielfältigen Unwägbarkeiten im Zuge eines Planungsverlaufes kann die Frage, wann für die einzelnen Maßnahmen ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann, derzeit noch nicht beantwortet werden. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin