Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1953 zu Drucksache 17/1756 27. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Bublies-Leifert (AfD) – Drucksache 17/1756 – Internetseite leerstandsrisikorechner-rlp.de der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz e. V. Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1756 – vom 1. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut o. g. Netzseite seien die demografischen Veränderungen regional sehr unterschiedlich. Die Seite gebe jeder Verbandsgemeinde und jedem Landkreis einen ersten Überblick über die – aus heutiger Sicht und mit einer 20-jährigen Perspektive – notwendigen Anpassungen. Der Leerstandsrisiko-Rechner sei ein Instrument, um Fakten für kommunale Entscheidungen bereitzustellen. Im Landkreis Birkenfeld beispielsweise werde von 2013 bis 2035 die Einwohnerzahl voraussichtlich um 11 870 sinken (– 14,7 Prozent). Die Zahl der Personen unter 65 Jahren werde um 17 349 abnehmen. Dem lokalen, regionalen und überregionalen Arbeitsmarkt würden voraussichtlich ca. 7 000 Personen weniger zur Verfügung stehen. Meiner Ansicht nach ist auch eine andere Entwicklung möglich, z. B. durch eine Änderung der Politik in Hinsicht auf Familien (Auswirkung bzgl. des Arbeitskräfte-Angebots erst allmählich nach 2035) oder durch Förderung des Zuzugs von Bürgern aus Ballungs gebieten. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang wird die o. g. Internetseite von nicht kommunalen Stellen genutzt? 2. Für wie sinnvoll hält es die Landesregierung, eine derartige Prognoseseite im Hinblick auf Bestandserhaltung bzw. Neuansiedlungen von Unternehmen im Landkreis Birkenfeld ins Netz zu stellen? 3. Sind der Landesregierung Fälle von Arbeitgebern bekannt, welche sich aufgrund der Prognosen des o. g. Vereins aus dem Landkreis Birkenfeld bereits zurückgezogen haben, dies planen oder von einer Neuansiedlung absehen? 4. Inwieweit haben die Prognosen des genannten Vereins den LEP IV beeinflusst? 5. Welche Möglichkeiten hätte die Landesregierung, negativen Wirkungen der genannten Prognoseseite entgegenzutreten, gemeint ist hier besonders das Verschwinden zu vieler Arbeitsplätze? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Es werden keine Nutzerstatistiken geführt. Zu Frage 2: Die Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz e. V. ist ein eingetragener Verein, der seine satzungsgemäßen Aufgaben eigenverantwortlich wahrnimmt. Gemäß § 7 der Satzung der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz e. V. obliegt der Mitgliederversammlung die Festlegung der Schwerpunkte des Arbeitsprogramms und damit auch die inhaltliche Festlegung der Aufgabenwahrnehmung. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Zurverfügungstellung des Leerstandsrisikorechners den satzungsgemäßen Aufgaben entspricht. Die Landesregierung hält es für sinnvoll, den infrage kommenden Verbänden, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern Planungs- und Prognoseinstrumente zugänglich zu machen, um deren ggf. anstehenden Entscheidungen auf eine breitere Basis zu stellen. Den Betroffenen ist dabei in aller Regel bewusst, dass Prognosen von den jeweils aktuell unterstellten Prämissen ausgehen, diese sich jedoch verändern können. Zu Frage 3: Nein. Drucksache 17/1953 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Der Leerstandsrisikorechner greift bei der Bewertung demografischer Veränderungen auf die derzeit aktuelle, d. h. auf die mittlere Variante der vierten regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz zurück, welche unter verschiedenen Annahmen, u. a. auch zum Wanderungsverhalten, drei verschiedene Varianten der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung errechnet. Dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV) aus dem Jahr 2008 liegt die mittlere Variante der zweiten regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes zugrunde. Zu Frage 5: Der Landesregierung sind keine negativen Wirkungen der genannten Prognoseseite bekannt geworden. Der Leerstandsrisikorechner kann vielmehr eine nützliche Hilfestellung für die in den Kommunen zu treffenden Entscheidungen sein. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär