Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1954 zu Drucksache 17/1767 27. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Sylvia Groß (AfD) – Drucksache 17/1767 – Notarzteinsätze in Rheinland-Pfalz Folgefragen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1767 – vom 5. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Aus der Beantwortung der Kleinen Anfragen zu Notarzteinsätzen und Notarztversorgung, Drucksachen 17/1619 und 17/1625, haben sich weitere Nachfragen ergeben. Daher frage ich die Landesregierung: 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, zu welchem Anteil die im Landesrettungsdienstplan (LRettDP) vorgeschriebenen Ausrückfristen sowohl von Rettungswagen (RTW) als auch von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) erfüllt wurden? 2. Bezugnehmend auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 7 der Drucksache 17/1625: Nach Angaben der Landesregierung lag der Anteil der Einsätze, bei denen das nicht arztbesetzte Rettungsmittel vor dem arztbesetzten eintraf, im Jahre 2015 zwischen 71 Prozent und 87 Prozent. Zu welchem Anteil wurde in diesen Fällen nicht arztbesetztes und arztbesetztes Rettungsmittel nach Kenntnis der Landesregierung zeitgleich alarmiert und in wie vielen Fällen erfolgte eine Nachalarmierung (aufgeschlüsselt nach den Rettungsdienstbereichen)? 3. Was waren nach Kenntnis der Landesregierung die zehn häufigsten Ursachen für RTW-Einsätze in Rheinland-Pfalz? 4. Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten für die Neuanschaffung eines einsatzbereiten NEF? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesrettungsdienstplan Rheinland Pfalz (LRettDP) vom 1. Februar 2008, zuletzt geändert durch Schreiben des Ministers des Innern, für Sport und Infrastruktur vom 20. Dezember 2013, veröffentlicht im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2014, Nr. 2, Seite 53 ff. beinhaltet in Kapitel A.III.1.1 die Forderung, dass der Rettungsdienst bei Notfalleinsätzen tagsüber (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) in weniger als einer Minute und nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) in weniger als zwei Minuten ausgerückt sein soll. Die Ausrückezeit ist das Zeitintervall zwischen aufgezeichneter Alarmdurchführung und Einsatzübernahme in den jeweiligen Einsatzfahrzeugen. Die durchschnittlichen Ausrückezeiten im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis einschließlich 16. Dezem ber 2016 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die Rettungsdienstbereiche Koblenz und Ludwigshafen benutzen eine Leitstellensoftware , die zurzeit noch keine vergleichbaren Daten zur Auswertung liefert und bleiben daher unberücksichtigt. Der Anteil der Einsätze von Rettungswagen und Notfallkrankenwagen, in der die Frist für die Ausrückezeit erfüllt wurde, betrug im selben Zeitraum landesweit tagsüber (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) 39,54 Prozent und nachts (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) 62,43 Prozent. Laut Landesrettunsgdienstplan soll der Einsatz eines Notarztes schnellstmöglich erfolgen. Vor diesem Hintergrund werden bei den Notarzt-Einsatzfahrzeugen keine Anteile, sondern lediglich die durchschnittlichen Ausrückezeiten ausgewiesen. Einsatzmittel Durchnittliche Ausrückezeit (1. Januar 2015 bis 16. Dezember 2016), 6.00 bis 22.00 Uhr [mm:ss] Durchnittliche Ausrückezeit (1. Januar 2015 bis 16. Dezember 2016), 22.00 bis 6.00 Uhr [mm:ss] Rettungswagen und Notfallkrankenwagen 01:15 01:47 Notarzt-Einsatzfahrzeuge 01:31 02:13 Drucksache 17/1954 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Der Anteil der Fälle im Jahr 2015, bei denen das nicht arztbesetzte Rettungsmittel vor dem Notarzt an der Einsatzstelle eintraf und bei denen der Notarzt nachalarmiert wurde, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Zu Frage 3: Die zehn häufigsten Ursachen für Notfalleinsätze von Rettungswagen im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 16. Dezember 2016 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (vom Leitstellenpersonal auf der Basis des Notrufes zugewiesene Einsatzcodes, absteigend nach Häufigkeit sortiert). Zu Frage 4: Auf Anfrage teilen die Betreiber von Notarzt-Einsatzfahrzeugen in Rheinland-Pfalz mit, dass sich die Kosten für die Neuanschaffung eines einsatzbereiten Notarzt-Einsatzfahrzeuges inklusive der Medizintechnik auf 100 000 bis 120 000 Euro belaufen. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär Rettungsdienstbereich Nachalarmierungsquote in Prozent Zeitgleiche Alarmierung in Prozent Bad Kreuznach 26,71 73,29 Kaiserslautern 24,73 75,27 Koblenz 22,51 77,49 Ludwigshafen 27,83 72,17 Montabaur 20,64 79,36 Rheinhessen 38,76 61,24 Südpfalz 29,20 70,80 Trier 15,48 84,52 Synkope Bewusstlosigkeit Akutes Koronarsyndrom Akute Atemnot Akuter Thoraxschmerz Schlaganfall Verkehrsunfall – Pkw gestürzte Person Herz-Kreislauf, sonstiges Krampfanfall (anhaltend)