Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1955 zu Drucksache 17/1754 28. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Junge (AfD) – Drucksache 17/1754 – Ausschreibung und Besetzung von Dienststellen in der Landesverwaltung, Landesregierung, Ministerien sowie Staatskanzlei Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1754 – vom 1. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wurden in Dienststellen der Landesverwaltung, der Landesregierung, der Ministerien sowie der Staatskanzlei von 2010 bis heute Dienstposten ohne das regulär vorgeschriebene Ausschreibungsverfahren besetzt? 2. Wenn ja, wann, warum und mit wem? 3. Welche Parteizugehörigkeiten waren gegeben? 4. Um welche Stellen handelt es sich im Einzelnen? 5. Wurden bei Stellenbesetzungen ohne reguläre Ausschreibung auch ehemalige Mitglieder des Landtags eingestellt? 6. Wie viele ehemalige Mitglieder des Landtags sind seit 2010 in Landesverwaltung, Regierungsapparat und Ministerien als Angestellte , Beamte etc. beschäftigt/eingestellt worden? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Freie oder frei werdende Planstellen für Beamtinnen und Beamte sind gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Landesbeamtengesetz (LBG) grundsätzlich auszuschreiben. Von der Ausschreibungspflicht generell ausgenommen sind gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 LBG die Stellen der in § 41 Abs. 1 LBG bezeichneten Beamtinnen und Beamten (sogenannte politische Beamtinnen und Beamte) sowie der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz. Insoweit ist die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens aufgrund des besonderen rechtlichen Status von politischen Beamtinnen und Beamten bzw. der besonderen politischen Bedeutung der Leitung des Rechnungshofs von vorneherein nicht vorgesehen. Darüber hinaus kann von einer Ausschreibung abgesehen werden, wenn eine Stelle unvorhergesehen neu besetzt werden muss (§ 11 Abs. 1 Satz 4 LBG, sogenannte unerwartete Vakanz). Zudem kann der Landespersonalausschuss weitere Ausnahmen von der Pflicht zur Stellenausschreibung zulassen (§ 11 Abs. 1 Satz 5 LBG). Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z. B. Urteil vom 19. November 2015, 2 A 6/13, juris) bedarf es einer Ausschreibung schließlich regelmäßig dann nicht, wenn Dienstposten statusgleich vergeben, d. h. mit einer Beamtin oder einem Beamten besetzt werden, die oder der bereits das dem betreffenden Dienstposten entsprechende Statusamt innehat. Stellen von Tarifbeschäftigten sind vor dem Hintergrund des Artikel 33 Absatz 2 GG – Grundsatz der Bestenauslese – ebenfalls regelmäßig auszuschreiben. Insbesondere bei Stellenbesetzungen, denen im Vorfeld bereits ein an den Maßstäben des Artikel 33 Absatz 2 GG ausgerichtetes Auswahlverfahren vorausgegangen ist, kann von einer Ausschreibung abgesehen werden, z. B. bei Entfristung einer vormals befristeten Stellenbesetzung, Verlängerung einer vormals befristeten Stellenbesetzung, Einstellung nach Abschluss der Ausbildung. Dies vorausschickend, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Ja. Ergänzend wird hierzu auf die Ausnahmen vom regulär vorgeschriebenen Ausschreibungsverfahren in der Vorbemerkung verwiesen. Drucksache 17/1955 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 2 und 4: Die Dienststellen entscheiden im Rahmen ihrer personalrechtlichen Zuständigkeit in jedem Besetzungsvorgang unter Beachtung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 18 Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) selbst über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht. In welchen Fällen eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht bejaht wurde, wird statistisch nicht erfasst. Zu Frage 3: Parteimitgliedschaften bei im Landesdienst Beschäftigten werden nicht erfragt und nicht erfasst. Zu den Fragen 5 und 6: Eine statistische Erfassung erfolgt nicht. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär