Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1956 zu Drucksache 17/1753 28. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Junge (AfD) – Drucksache 17/1753 – Kritik des Landesrechnungshofes an der Einrichtung von Stabsstellen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1753 – vom 1. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Im „Trierischen Volksfreund“ vom 25. November 2016 kritisiert der Steuerzahlerbund die Schaffung von Stabsstellen bei Landesbehörden . Immer häufiger werden in Landesbehörden sogenannte Stabsstellen eingerichtet. Auch der Landesrechnungshof hat sich bereits mit dem Thema beschäftigt und Kritik an der Einrichtung von Stabsstellen beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung geübt. Der Landesrechnungshof ist der Auffassung, dass 34 sogenannte Stabsstellen eingespart werden können. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stabsstellen gibt es bei der Landesverwaltung, der Landesregierung, den Ministerien sowie der Staatskanzlei? 2. Wie viele solche Stellen wurden seit der neuen Legislaturperiode im Jahre 2016 neu geschaffen? 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Landesrechnungshofes, dass 34 Stellen eingespart werden können? Falls nein, warum nicht? 4. Wie hoch sind die jährlichen Kosten der 34 vom Landesrechnungshof bezeichneten Stabsstellen? 5. In wie vielen Fällen wurden und werden ehemalige Mitglieder des Landtags auf Stabsstellen beschäftigt? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Einrichtung von Stabsstellen obliegt den Dienststellenleitungen im Rahmen ihrer Organisationshoheit. Dabei werden die allgemeinen Vorgaben der Organisationslehre zugrunde gelegt. Durch Stabsstellen sollen Leitungsstellen quantitativ entlastet und qualitativ verbessert werden. In der Regel werden diese temporär eingerichtet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In der Landesregierung, d. h. der Staatskanzlei und den Ministerien gibt es acht Stabsstellen. In der übrigen Landesverwaltung sind 47 Stabsstellen eingerichtet. Zu Frage 2: In der neuen Legislaturperiode, d. h. nach dem 18. Mai 2016, wurden im Ministerium des Innern und für Sport sowie im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie je eine Stabsstelle neu geschaffen. In der übrigen Landesverwaltung wurden keine Stabsstellen neu eingerichtet. Zu Frage 3: Die im Jahresbericht 2016 des Landesrechnungshofes angegebenen einzusparenden 34 Vollzeitkräfte beziehen sich auf Stellen im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Hierzu ist zunächst festzustellen, dass im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung keine Organisationseinheit existiert, die im Organigramm oder Geschäftsverteilungsplan als Stabsstelle benannt wird. Allerdings gibt es mit dem Justiziariat dezentraler Aufgaben und dem Landesprüfdienst der Kranken- und Pflegeversicherung Rheinland -Pfalz zwei Organisationseinheiten, die der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2016 als Stabsstellen bezeichnet1). 1) Diese Organisationseinheiten fanden in der Antwort zu Frage 1 – Anzahl der Stabsstellen der Landesverwaltung – demnach keine Berücksichtigung . Drucksache 17/1956 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die im Jahresbericht 2016 des Landesrechnungshofes angegebenen einzusparenden 34 Vollzeitkräfte beziehen sich dabei nicht allein auf das Justiziariat, sondern auf die gesamte Abteilung 1 zuzüglich Justiziariat. Für das Justiziariat selbst hat der Landesrechnungshof lediglich ein Einsparpotenzial von 2,6 Vollzeitkräften des 4. Einstiegsamtes festgestellt. Zum 1. Januar 2014 waren dort 6,8 Vollzeitkräfte des 4. Einstiegsamtes eingesetzt. Nach Auffassung des Rechnungshofes sind nur 4,2 Vollzeitkräfte des 4. Einstiegsamtes erforderlich. Diese Auffassung des Landesrechnungshofes wird von der Landesregierung geteilt. Die Personalausstattung des Justiziariats wurde bereits auf 4,45 Vollzeitkräfte reduziert, davon 3,45 juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 4. Einstiegsamtes und 1,0 Grundsatzsachbearbeiter des 3. Einstiegsamtes. Zu Frage 4: Wie in der Beantwortung zu Frage 3 dargestellt, sah der Landesrechnungshof in dem von ihm als Stabsstelle bezeichneten Justiziariat ein Einsparpotenzial von 2,6 Vollzeitkräften des 4. Einstiegsamtes. Zur Ermittlung der Personalkosten dieser Stellen im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung wurden die Personalkostenverrechnungssätze des Landesamtes für Finanzen 2016 zugrunde gelegt. Danach ergibt sich Folgendes: Durchschnittliche Personalkosten 4. Einstiegsamt: 80 992,00 Euro x 2,6 = 210 579,20 Euro Sachkostenzuschlag: 6 360,00 Euro x 2,6 = 16 536,00 Euro Gesamtkosten: 227 115,20 Euro Zu Frage 5: Eine statistische Erfassung erfolgt nicht. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär