Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1969 zu Drucksache 17/1818 28. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Adolf Kessel (CDU) – Drucksache 17/1818 – Lärmschutz an der A 61 im Bereich der Talbrücke Worms-Pfeddersheim Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1818 – vom 13. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Seit Jahren sind zahlreiche Anrainerkommunen in Rheinhessen durch die unvermindert starke Zunahme des Verkehrs entlang der A 61 vom Verkehrslärm betroffen. Im aktuell verabschiedeten Lärmaktionsplan der Stadt Worms sind vor allem die westlichen Wohngebiete von Worms-Leiselheim und die östlichen Wohngebiete von Worms-Pfeddersheim als diejenigen Regionen ausgewiesen, die einer besonders hohen Lärmbelastung ausgesetzt sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige Lärmsituation für die Anrainer gemeinden im Bereich von Worms unter besonderer Berücksichtigung der Stadtteile Leiselheim, Pfeddersheim und Wiesoppenheim? 2. Auf welche Erkenntnisse stützt sie sich dabei? 3. Wann wurde die letzte schalltechnische Untersuchung unter Zugrundelegung des aktuellen Verkehrsaufkommens vorgenommen und mit welchem Ergebnis? 4. Sind derzeit weitere Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 61 im Bereich der Talbrücke Worms-Pfeddersheim geplant oder in Vorbereitung? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesbetrieb Mobilität hat die Verkehrsentwicklung im Zuge der A 61 anhand der automatischen Zählstellen im Bereich von Wiesoppenheim und der AS Worms (Nord) in den zurückliegenden 15 Jahren ausgewertet. Danach ist eine stagnierende Verkehrsentwicklung zu verzeichnen. Eine Überprüfung der Lärmsituation auf der Grundlage der aktuellen Verkehrszahlen kommt zum Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der vorhandenen Lärmschutzwände im Bereich von Wiesoppenheim, Pfeddersheim und Leiselheim die Auslösewerte der Lärmsanierung (Lärmschutz an bestehenden Straßen) derzeit nicht überschritten werden. Die Stadt Worms hat die Lärmbelastung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften für die Lärmminderungsplanung festgestellt. Demnach wird in den Stadtteilen Worms-Leiselheim, Worms-Pfeddersheim und Worms-Wiesoppenheim eine ganztägige Lärmbelastung von 60 dB(A) bis 65 dB(A) (gemittelter 24h-Wert LDEN), in Worms-Wiesoppenheim stellenweise von 70 dB(A) verursacht . In der Nacht liegt die Lärmbelastung bei 55 dB(A) bis 60 dB(A), in Worms-Wiesoppenheim stellenweise bis über 60 dB(A). Zu Frage 2: Die Beurteilung der Lärmsituation erfolgt auf der Grundlage von schalltechnischen Berechnungen nach den gesetzlichen Vorgaben mit aktuellen Verkehrszahlen und dem Stand der Lärmwirkungsforschung. Zu Frage 3: Die letzte schalltechnische Untersuchung wurde für den Bereich der Talbrücke Worms-Pfeddersheim im September 2015 durchgeführt . Im Ergebnis lagen keine Überschreitungen der Lärmsanierungswerte vor. Zu Frage 4: Nein. Auch die von der Stadt Worms dem Landesamt für Umwelt übermittelte Zusammenfassung des Lärmaktionsplanes nach § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz enthält keine Maßnahmen. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin