Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1975 zu Drucksache 17/1808 30. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Simone Huth-Haage (CDU) – Drucksache 17/1808 – Abrechnung der Kosten für die Kindertagesstätten Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1808 – vom 9. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landesanteile an den Personalkosten als auch die Erstattung der Beitragsfreiheit für die Kindertagesstätten werden den kommunalen und freien Trägern durch Abschläge erstattet, die dann nachträglich spitz abgerechnet werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welches Kindertagesstättenjahr wurde bisher hinsichtlich der Personalkosten bzw. der Erstattung der Beitragsfreiheit zuletzt abgerechnet? 2. Welche Diskrepanzen haben sich in den drei zuletzt abgerechneten Kindertagesstättenjahren hinsichtlich des Abschlags und der tatsächlichen Abrechnung ergeben (Angaben bitte nach Jahren, Personalkosten und Erstattung der Beitragsfreiheit differenzieren)? 3. Inwieweit wurden angesichts der Diskrepanzen zwischen Abschlag und Abrechnung die künftigen Abschläge angepasst? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes (LVO) erhalten die Träger der Jugendämter Zuweisungen des Landes als Betreuungsbonus, zur Beitragserstattung und zu den Personalkosten der Kindertagesstätten , wenn die Organisation und personelle Ausstattung der einzelnen Kindertagesstätten den Bestimmungen dieser Verordnung und die fachlichen Voraussetzungen des Personals der jeweils geltenden Vereinbarung mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und den kommunalen Spitzen entsprechen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Alle Jugendämter erhalten gemäß § 8 Abs. 4 LVO vorläufige Jahreszuweisungen im Rahmen von drei Abschlägen in den Monaten Februar, Juni und Oktober. Die endgültige Abrechnung von Personalkosten und die Erstattung der Elternbeiträge ist für die 41 verschiedenen Jugendämter sehr unterschiedlich, da sie von der Vorlage der Verwendungsnachweise an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) abhängen. Für das aktuelle Abrechnungsjahr 2015 liegen die Verwendungsnachweise für Personalkosten und Elternbeiträge von 13 Jugendämtern vor, für das Abrechnungsjahr 2014 von 27 Jugendämtern und für das Abrechnungsjahr 2013 von 34 Jugendämtern. Für das Abrechnungsjahr Jahr 2008 kann für zwei Jugendämter erst jetzt – nach Vorlage der Verwendungsnachweise – die Prüfung erfolgen. Zu den Fragen 2 und 3: Nach § 8 Abs. 4 Satz 3 LVO können die Abschlagszahlungen auf Antrag des Jugendamtes erhöht werden, wenn der Mittelbedarf, insbesondere wegen Tarifsteigerungen oder infolge der Neueröffnung oder der Erweiterung von Einrichtungen, wesentlich gestiegen ist. Von dieser Möglichkeit machen nicht alle Jugendämter Gebrauch. In Fällen, in denen das LSJV aufgrund eigener Prognosen Erkenntnisse hat, die einen erhöhten Mittelbedarf vermuten lassen, informiert das LSJV die Jugendämter über die Möglichkeit der Beantragung von erhöhten Abschlagszahlungen. Drucksache 17/1975 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Aufgrund der zeitlich sehr unterschiedlichen Vorlage der Verwendungsnachweise durch die Jugendämter (siehe Antwort zu Frage 1) ist eine Aussage hinsichtlich der Differenz zwischen Abschlagshöhe und tatsächlichem Mittelbedarf der drei zuletzt abgerechneten Kindertagesstättenjahre nicht möglich. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär