Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1976 zu Drucksache 17/1811 30. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/1811 – Besetzung von Schulleiterstellen im Rhein-Lahn-Kreis Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1811 – vom 9. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 17/881 vom 29. September 2016 soll die Schulleiterstelle am Sophie-Hedwig- Gymnasium Diez zeitnah nachbesetzt werden. Die Schulleiterstelle ist aktuell immer noch vakant. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren beim zuständigen Fachreferat bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Koblenz zum 1. Oktober 2015 und zum 1. Oktober 2016 beschäftigt? 2. Wie lange dauert es von der Absendung eines Stellenbesetzungsvorschlages bei der ADD bis zur Entscheidung durch das Bildungs - ministerium? 3. Wurden Rechtsmittel gegen die Schulleiterstelle am Sophie-Hedwig-Gymnasium Diez eingelegt? 4. Wann ist endlich mit der Besetzung der Schulleitungsstelle am Sophie-Hedwig-Gymnasium Diez zu rechnen (bitte genaues Besetzungsdatum angeben)? 5. Erhält der stellvertretende Schulleiter am Sophie-Hedwig-Gymnasium Diez ei nen finanziellen Ausgleich für die übergangsweise Übernahme der Funktion als Schulleiter? Wenn nein, warum nicht? 6. Wann war die Schulleiterstelle an der Integrierten Gesamtschule Nastätten ausgeschrieben? 7. Wann ist mit der Nachbesetzung der Schulleitungsstelle an der Integrierten Ge samtschule Nastätten zu rechnen (bitte genaues Besetzungsdatum angeben)? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Am 1. Oktober 2015 und am 1. Oktober 2016 waren jeweils fünf Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte sowie vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im zuständigen Referat 37 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Koblenz eingesetzt. Darüber hinaus waren eine Verwaltungspraktikantin sowie zwei schuldienstunfähige Lehrkräfte im Einsatz. Ein Schulaufsichtsbeamter ist seit dem 1. Oktober 2015 dauerhaft erkrankt. Die Vertretung übernimmt seit 1. März 2016 eine Lehrkraft im Wege der Abordnung. Zu Frage 2: Vom Eingang eines entscheidungsreifen Stellenbesetzungsvorschlages beim Ministerium für Bildung bis zur Entscheidung durch die Ministerin dauert es im Regelfall etwa acht Wochen. Diese Zeit ist u. a. erforderlich, um die vorgeschriebenen Beteiligungen durchzuführen und bei Schulleitungsstellen der Besoldungsgruppe A 16 die Zustimmung der Ministerpräsidentin zur vorgesehenen kommissarischen Bestellung einzuholen. Zudem werden Schulleiterinnen und Schulleiter im Benehmen mit dem Schulträger und dem Schulausschuss bestellt. Dies kann zu zeitlichen Verzögerungen führen, da die Sitzungstermine der entsprechenden Gremien berücksichtigt werden müssen. Zu den Fragen 3 und 4: Die Mitteilung an den Bewerber, der in diesem Verfahren nicht zum Zuge gekommen ist, wurde am 15. Dezember 2016 durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion verschickt. Sofern keine Rechtsmittel eingelegt werden, soll die kommissarische Bestellung des ausgewählten Bewerbers in der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien erfolgen. Drucksache 17/1976 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Ist die Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters nicht besetzt, so gilt die Vertretungsregelung nach § 26 Absatz 7 Schulgesetz. Danach übernimmt die mit der ständigen Vertretung beauftragte Lehrkraft die Leitung der Schule. Ein finanzieller Ausgleich erfolgt nicht, weil ständige Vertreterinnen und ständige Vertreter eine höhere Besoldung haben als andere Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber. Der Schule bleiben jedoch die Anrechnungsstunden zur Wahrnehmung für Schulleitungsaufgaben in vollem Umfang erhalten. Zu den Fragen 6 und 7: Die Stelle der Leiterin oder des Leiters der IGS Nastätten war im Amtsblatt Nr. 9 vom 25. September 2015 ausgeschrieben. Die Entscheidung über die Besetzung der Stelle wurde am 31. August 2016 mit Einverständnis der Ministerpräsidentin durch die Ministerin für Bildung getroffen. Die Lehrkraft, die sich mitbeworben hatte und nicht zum Zuge kam, hat Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt, sodass die kommissarische Bestellung erst nach Abschluss des Konkurrentenstreitverfahrens möglich ist. Ein genaues Datum für die Besetzung der Stelle kann daher nicht genannt werden. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin