Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1978 zu Drucksache 17/1805 30. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Seekatz (CDU) – Drucksache 17/1805 – Antragsstau bei den Freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1805 – vom 9. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der derzeitige Antragsstau im Bereich der Feuerwehren bei Fahrzeugen, sonstigem feuerwehrtechnischen Gerät und Gebäuden in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz? 2. Wie viele Anträge im Bereich von Fahrzeugen, sonstigem feuerwehrtechnischen Gerät und Feuerwehrhäusern wurden in den Jahren 2015 bis 2016 bewilligt und in welchen Raten werden die bewilligten Summen in welchem Zeitraum ausgezahlt (bitte jeweils Gesamtsummen pro Kreis, kreisfreier Stadt und Jahr)? 3. Was gedenkt die Landesregierung gegen den Förderstau im Bereich der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz zu unternehmen? 4. Wie hoch sind die Verpflichtungsermächtigungen aufgrund von bewilligten Förderanträgen für die nächsten fünf Jahre (bitte Aufstellung für kleine Feuerwehrfahrzeuge, große Feuerwehrfahrzeuge, kleine Feuerwehrhäuser und große Feuerwehrhäuser)? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung betrachtet die Förderung des kommunal geprägten Feuerwehrwesens als eine Daueraufgabe. Sie sieht darin auch einen mittelbaren Beitrag zur Stärkung der Inneren Sicherheit. Denn Anziehungskraft, Vitalität und Prosperität von Gemein - den und Städten als Wohn-, Gewerbe- und Industriestandorte sind eng mit der Qualität der örtlich bzw. regional wahrnehmbaren Inneren Sicherheit verknüpft. Innere Sicherheit ist ein Grundbedürfnis für Lebens-, Wohn- und Arbeitsqualität und hat damit mittelbar Ausstrahlung auf die wirtschaftliche Stärke der Gemeinden und Städte. Die Förderung des Feuerwehrwesens nimmt insoweit eine Sonderstellung ein, weil das spezifische Investitionsgeschehen ausschließlich auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicher - heit, einem wichtigen Teil der Inneren Sicherheit in unserem Land, ausgerichtet ist. In den Jahren 2011 bis 2016 hat das Land die Gemeindefeuerwehren für den Bau von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen mit 26,5 Mio. Euro, für die Beschaffung von großen Feuerwehreinsatzfahrzeugen mit 38,5 Mio. Euro und für die Beschaffung von kleinen Feuerwehreinsatzfahrzeugen mit 14,5 Mio. Euro (sog. Pauschalförderung durch die Landkreise) gefördert. Im Zuge der Umstellung von der analogen auf die digitale Alarmierung förderte das Land die Kommunen bei der Beschaffung von Funkmeldeempfängern mit 1,55 Mio. Euro, die 2014 und 2015 bewilligt wurden. Für die Förderrunde 2016 betrug das Budget für die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen, Feuerwehrhäusern und Feuerwachen rund 13,5 Mio. Euro. Insgesamt erhielten die kommunalen Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes in den Jahren 2011 bis 2016 Fördermittel des Landes in Höhe von 81,05 Mio. Euro. Dieser Betrag setzt sich aus Mitteln der Feuerschutzsteuer, aus Allgemeinen Haushaltsmitteln und aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleiches (Investitionsstock) zusammen. Da die Förderquote in der Regel 33,3 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beträgt, kann damit gerechnet werden, dass die Gemeinden, Städte und Landkreise durch diese Förderung des Landes Investitionen in Höhe von 240 bis 320 Mio. Euro getätigt haben. In den vergangenen sechs Jahren wurden die kommunalen Investitionen also mit durchschnittlich 13,5 Mio. Euro gefördert. Die Landesregierung wird ihr Förderprogramm auch zukünftig darauf ausrichten, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Feuerwehren bei den kommunalen Aufgabenträgern gewährleistet werden können. Drucksache 17/1978 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Das Zuwendungsvolumen der vorliegenden und noch nicht bewilligten Anträge konnte von 61,4 Mio. Euro im Jahr 2012 auf 46,1 Mio. Euro im Jahr 2015 abgebaut werden. Zum Jahresende 2016 beläuft sich das Zuwendungsvolumen für noch nicht bewilligte Anträge auf derzeit 55,9 Mio. Euro, das sich jedoch nach der Bewilligungsrunde 2017 auf vermutlich rund 42,5 Mio. Euro verringern wird. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Anzahl und das Zuwendungsvolumen der vorliegenden noch nicht bewilligten Anträge ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich . Zu Frage 2: Die Anzahl der Bewilligungen von Anträgen im Bereich von Fahrzeugen, sonstigem feuerwehrtechnischem Gerät und Feuerwehrhäusern in den Jahren 2015 und 2016 ergibt sich aus der beigefügten Anlage. Eine Auszahlung der bewilligten Summen erfolgt erst nach Mittelabruf durch die Gemeinden. Der Zeitpunkt des Mittelabrufs ist gebunden an den Beschaffungszeitpunkt des Fahrzeuges bzw. die Baufertigstellung des Feuerwehrhauses bzw. der Feuerwache. Die Auszahlungen der Bewilligungen aus den Jahren 2015 und 2016 sind daher vom Land nur sehr bedingt planbar, da sich Beschaffungs - und Baumaßnahmen in der Regel durch langwierige Verfahren bei Ausschreibung, Auftragsvergabe und Beschaffung bzw. Baufertigstellung verzögern. Zu Frage 3: Neben Mitteln der Feuerschutzsteuer, Allgemeinen Haushaltsmitteln und Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs stellt das Land den kommunalen Aufgabenträgern für die energetische Sanierung von Feuerwehrhäusern und -wachen auch finanzielle Mittel des Bundes und des Landes aus dem Kommunalen Investitionsprogramm KI 3.0 zur Verfügung. Bis Ende November 2016 wurden Anträge in Höhe von rd. 1,7 Mio. Euro über das KI 3.0-Förderprogramm gestellt. Dieses Förderprogramm trägt zusätzlich zur beschleunigten Bewilligung der vorliegenden Anträge bei. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen, aus der der Stellenwert der Förderung der kommunalen Feuerwehren deutlich hervorgeht. Die Landesregierung wird dafür Sorge tragen, dass sich das Förderbudget auf jährlich 13,5 Mio. Euro verstetigt. Dafür veranschlagt die Landesregierung im Doppelhaushalt 2017/2018 folgende Fördermittel: Zusätzlich werden nach Bedarf Fördermittel aus dem Investitionsstock für die sogenannten „Leuchtturmprojekte”, den Bau von Feuerwehrhäusern oder Feuerwachen mit zuwendungsfähigen Kosten von über 1 Mio. Euro, zur Verfügung gestellt. Für diese besondere Förderung kommen insbesondere das Feuerwehrhaus Kandel bzw. das Feuerwehrhaus St. Goarshausen in Frage. Somit dürften den kommunalen Aufgabenträgern jeweils ein Fördervolumen von mindestens 13,5 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Zu Frage 4: Die Beantwortung der Frage 4 ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär 2 Haushaltsstelle Bezeichnung Haushaltsansatz 2017 Regierungsvorlage 2018 in Mio. Euro 03 09 883 01 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 10,21 10,71 03 08 883 71 Investitionszuschüsse an Gemeinden für die Beschaffung von Geräten und Fahrzeugen (Anteil Feuerwehren) 0,54 0,54 20 06 883 08 Investitionsstock 0,50 0,50 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1978 3 Anlage