Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Feburar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1984 zu Drucksache 17/1807 02. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Simone Huth-Haage (CDU) – Drucksache 17/1807– Familienbildungsstätten Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1807 – vom 9. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Familienbildungsstätten – differenziert nach Träger und Gesamtzahl – in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 2. Wie viele Personen haben in den vergangenen drei Jahren – differenziert nach Jahren – an Angeboten der Familienbildungsstätten teilgenommen? 3. Wie haben sich in den vergangenen fünf Jahren die Gesamthöhe der Landesförderung als auch die Förderung pro Maßnahme entwickelt? 4. Aus welchen Stellen des Landeshaushalts werden die Familienbildungsstätten gefördert? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 2. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Familienbildung fördert und unterstützt die Gestaltung von Beziehungen in der Familie und der Generationen untereinander. Sie gestaltet also altersübergreifende Lernprozesse, die einer guten Entwicklung von Kindern, einem guten Eltern-Kinder-Verhältnis, dem Generationenzusammenhalt und dem solidarischen Zusammenhalt einer Gesellschaft dienen. In diesem Sinn richtet sich Familienbildung an alle Familien und berücksichtigt bedarfsgerechte Zugangswege. Die Landesregierung schätzt und fördert die vielfältigen Leistungen der Familienbildung seit vielen Jahren. In den letzten Jahren hat sich ein Zusammenwirken unterschiedlicher Familienbildungsangebote entwickelt, die sowohl von Familienbildungsstätten, Häusern der Familie/Mehrgenerationenhäusern und Familienzentren angeboten werden und damit auch die Angebotsvielfalt erhöhen. Das ist erfreulich, können doch auf diese Weise insgesamt mehr Familien erreicht und gefördert werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen, die sich ausschließlich auf anerkannte Familienbildungsstätten beziehen, wie folgt: Zu Frage 1: Von 2006 bis Mai 2016 gab es in Rheinland-Pfalz 20 anerkannte Familienbildungsstätten. Davon waren im Jahr 2006 vier in evangelischer Trägerschaft, 15 in katholischer Trägerschaft und eine in Trägerschaft des Deutschen Kinderschutzbundes. Im Mai 2016 schloss eine anerkannte Familienbildungsstätte eines evangelischen Trägers. In den Jahren 2007 bis 2016 änderte sich die Trägerstruktur der Familienbildungsstätten insoweit, als eine Familienbildungsstätte in katholischer Trägerschaft schloss und die Familienbildungsstätte des Bildungswerks des Deutschen Roten Kreuzes neu dazu kam. Aktuell haben wir damit in Rheinland-Pfalz 19 anerkannte Familienbildungsstätten. Zu Frage 2: Im Jahr 2013 haben insgesamt 97 367 Personen an den Angeboten der Familienbildungsstätten teilgenommen. Im Jahr 2014 waren es 91 337 Personen und im Jahr 2015 waren es 99 426 Personen. Drucksache 17/1984 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Förderung der Familienbildung erfolgt gegenwärtig auf zwei Ebenen: 1. Förderung pro Maßnahme (Stundensätze) 2. Förderung „Netzwerk Familienbildung“ Ziel dieser Maßnahme ist die strukturierte Vernetzung der Angebote vor Ort, beispielsweise durch: a) die regelmäßige und systematische Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, b) die Entwicklung kooperativer Angebotsformen und Programme mit Partnerinnen und Partnern vor Ort, c) die Vernetzung der relevanten Akteure für Familienbildung (runde Tische, Arbeitskreise, Regionalkonferenzen usw.) und die aktive Beteiligung an einer kinder- und familienfreundlichen Sozialraumgestaltung vor Ort, d) die Entwicklung neuer Zugänge zur Erreichung von Familien (Gehstrukturen) und neue Formen einer interdisziplinären Zusammenarbeit. 2013 wurde die bis dahin gewährte Förderung von bis zu 12 000,00 Euro je Familienbildungsstätte auf bis zu 15 000,00 Euro je Familienbildungsstätte angehoben. Die anerkannten Familienbildungsstätten beantragen jährlich den vollen Betrag, den sie insbesondere für Personal- sowie für Sach- und Projektkosten verwenden. Die jährliche Gesamtförderung ist ab dem Jahr 2013 von insgesamt 240 000,00 Euro durchweg auf 300 000,00 Euro gestiegen. Lediglich durch Schließung der genannten evangelischen Familienbildungsstätte resultiert ein um 8 750,00 Euro verringerter Betrag für das Haushaltsjahr 2016, weil diese Familienbildungsstätte nur eine Förderung für fünf Monate – bis zu ihrer Schließung – erhielt. Zu Frage 4: Im Haushalt 2016 sowie im kommenden Doppelhaushalt 2017/2018 erfolgt die Förderung der Familienbildungsstätten aus der Haushaltsstelle 07 02 684 23 „Zuschüsse zu familienfördernden Maßnahmen“ unter Projektnummer 1 „Förderung der Familieninstitutionen “ (Familienbildungsstätten, Häuser der Familie und Familienzentren). Anne Spiegel Staatsministerin Haushaltsjahr Zuschusshöhe je Zeiteinheit in Euro geförderte Zeiteinheiten insgesamt Fördersumme insgesamt in Euro 2012 5,60 113 471 635 437,60 2013 6,75 113 068 763 209,00 2014 4,20 109 804 461 176,80 2015 5,50 107 589 591 739,50 2016 5,50 100 870 554 785,00 Haushaltsjahr in Euro 2012 240 000,00 2013 300 000,00 2014 300 000,00 2015 300 000,00 2016 291 250,00