Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Feburar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1987 zu Drucksache 17/1813 03. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/1813 – Konflikte mit Häftlingen aus Nordafrika in rheinland-pfälzischen Gefängnissen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1813 – vom 12. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Im nordrhein-westfälischen Strafvollzug gibt es zunehmende Konflikte mit Häftlingen aus den nordafrikanischen Maghreb-Staaten . Neben Verständigungsschwierigkeiten sei bei ihnen „Res pektlosigkeit“ und das „Nichtbefolgen von Anweisungen“ besonders gegenüber dem weiblichen Anstaltspersonal zu beobachten, teilte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) dem Landtag in Düsseldorf mit. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Anzahl der Häftlinge in den letzten fünf Jahren aus Algerien, aus Marokko und aus Tunesien in Rheinland-Pfalz verändert? 2. Gibt es auch in Rheinland-Pfalz zunehmende Konflikte mit Häftlingen aus den nordafrikani schen Maghreb-Staaten? Wenn ja, welche? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Anregung, die Länder Armenien, Georgien, Moldau und die Ukraine, Bangladesch, Indien und die Mongolei sowie Algerien, Marokko, Tunesi en, Benin, Gambia, Mali und Nigeria als sichere Herkunftsländer einzustufen ? 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass Abschiebungen nach Nordafri ka häufig an der Blockadehaltung der Maghreb-Staaten scheitern? Wenn ja, was wurde un ternommen, dass die Kooperationsbereitschaft verbessert wird? 5. Hat die Landesregierung die Bundesregierung bei dem unkooperativen Verhalten der Län der Algerien, Marokko und Tunesien bei Abschiebungen um Unterstützung gebeten? Wenn nein, warum nicht? 6. Zahlt Rheinland-Pfalz direkt oder indirekt Entwicklungshilfe an die Länder Algerien, Marok ko und Tunesien? Wenn ja, wie hoch beträgt die Entwicklungshilfe? 7. Hat das Land Rheinland-Pfalz auch mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vereinbart, Asylanträge von Flüchtlingen aus Nordafrika priorisiert zu bearbeiten? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 3. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der nachstehenden Tabelle können die absoluten Zahlen der Gefangenen in Rheinland-Pfalz für die benannten Staaten zum Stichtag 31. März der Jahre 2011 bis 2016 entnommen werden: Algerien Marokko Tunesien 31. März 2011 13 12 4 31. März 2012 8 7 3 31. März 2013 12 14 4 31. März 2014 17 16 6 31. März 2015 10 16 8 31. März 2016 15 20 7 Drucksache 17/1987 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Im rheinland-pfälzischen Justizvollzug nehmen generelle Konflikte mit Häftlingen aus den nordafrikanischen Maghreb-Staaten im Blick auf Respektlosigkeiten und dem Nichtbefolgen von Anweisungen nicht zu. Die Konflikte beschränken sich auf Einzelfälle: In einem Fall war ein Gefangener nach dem Konsum von neuen psychoaktiven Substanzen auffällig. In einem anderen Fall zeigte sich ein Gefangener als schwer integrierbar und fiel u. a. durch nächtliche Ruhestörungen auf. Ein weiterer Gefangener versuchte seine Forderungen durch selbstverletzende Handlungen durchzusetzen. Zu Frage 3: Bei der Einstufung bestimmter Staaten als sichere Herkunftsstaaten hat sich der Gesetzgeber an den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Artikels 16 a Absatz 3 Grundgesetz in Verbindung mit § 29 a Absatz 1 und 2 Asylgesetz zu orientieren. Nach Artikel 16 a Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz kann ein Staat nur dann als sicher eingestuft werden, wenn aufgrund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse in dem betroffenen Staat gewährleistet erscheint, dass keine politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Für jeden einzelnen Staat hat eine sorgfältige Analyse und Beurteilung der allgemeinen Verhältnisse zu erfolgen, aus der sich dann ein Gesamturteil über die für die politische Verfolgung bedeutsamen Verhältnisse ergibt. Zur Kontrolle des gefundenen Ergebnisses kann auch die Gesamtschutzquote im Asylverfahren für die Beurteilung mit herangezogen werden. Derzeit legen die EU-Mitgliedstaaten in eigener Kompetenz fest, welche Länder sie als sicher ansehen (siehe Artikel 37 Absatz 1 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes). Im Rahmen der Fortschreibung des Gemeinsamen europäischen Asylsystems sollen die nationalen Regelungen über die sicheren Herkunftsstaaten und die sicheren Drittstaaten durch einheitliche EU-Listen ersetzt werden. Diese sind dann in allen Mitgliedstaaten verbindlich. Der Landesregierung liegen bislang keine verlässlichen Expertisen vor, die eine zweifelsfreie Einstufung der genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten zulassen. Ungeachtet dessen wird eine Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten rechtspolitisch kritisch bewertet. Zu Frage 4: Abschiebungen in die Maghreb-Staaten konnten in vielen Fällen wegen einer fehlenden Mitwirkungsbereitschaft der Herkunftsstaaten nicht vollzogen werden. Rheinland-Pfalz hat deshalb den Bund mehrfach aufgefordert, in Verhandlungen mit diesen Herkunftsstaaten auf eine spürbare Verbesserung bei der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger hinzuwirken. Zu Frage 5: Ja. Zu Frage 6: Rheinland-Pfalz zahlt keine Entwicklungshilfe an die Länder Algerien, Marokko und Tunesien. Zu Frage 7: Ja. Anne Spiegel Staatsministerin