Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Feburar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1988 zu Drucksache 17/1816 03. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gordon Schnieder (CDU) – Drucksache 17/1816 – Chancen und Risiken von Gebietsreformen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1816 – vom 12. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: In einem Aufsatz stellt der Wirtschaftswissenschaftler Felix Rösel für das Dresdner ifo-Institut die Ergebnisse mehrerer Untersuchungen zu Gebietsreformen in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Liegen der Landesregierung wissenschaftlich fundierte Untersuchungen über die in Rheinland-Pfalz seit den späten 1960er und frühen 1970er Jahren durchgeführten Gebietsreformen vor, in denen insbesondere die wirtschaftlichen, finanziellen und politischen Folgewirkungen der Reformen untersucht wurden? Wenn ja, sind darin in den genannten Bereichen positive Entwicklungen nachweisbar? 2. Liegen der Landesregierung auf wissenschaftlichen Studien fußende Erkenntnisse ·über die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinden vor, die nach der Reform des Jahres 1970 von dem vormaligen Landkreis Prüm an den vormaligen Landkreis Daun kamen? Wenn ja, sind darin in dem genannten Bereich positive Entwicklungen nachweisbar? 3. Hat die Landesregierung in den letzten Jahren Studien in Auftrag gegeben oder wissenschaftliche Arbeiten gefördert, in denen die unmittelbar an der Grenze zu Belgien und Luxemburg in den Kreisen Vulkaneifel und Eifelkreis Bitburg-Prüm liegenden Orte betrachtet wurden, insbesondere bezogen auf deren wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung seit den 1970er Jahren? Wenn ja, sind darin in den genannten Bereichen positive Entwicklungen nachweisbar? 4. Sind der Landesregierung Untersuchungen – auch nicht veröffentlichte – über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung rheinland-pfälzischer Kreise bekannt, deren Gebiete in den letzten 25 Jahren reformiert wurden? Wenn ja, sind darin in den genannten Bereichen positive Entwicklungen nachweisbar? 5. Existieren wissenschaftliche Studien – auch unveröffentlichte –, in denen die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der seit dem Jahr 2014 durchgeführten Fusionen auf der Ebene der rheinland-pfälzischenVerbandsgemeinden untersucht werden? Wenn ja, sind darin in den genannten Bereichen positive Entwicklungen nachweisbar? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Derzeit laufen umfangreiche Untersuchungen zur Fortsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz. Mit den Untersuchungen ist ein Wissenschaft lerkreis unter der Federführung von Herrn Professor Dr. Martin Junkernheinrich, Tech nische Universität Kaiserslautern, und Herrn Professor Dr. Dr. h. c. Jan Ziekow, Direk tor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung, Speyer, beauftragt worden. Auf die Untersuchungen haben sich in der vergangenen Wahlperiode des Landtags Rheinland-Pfalz alle Fraktionen und die Landesregierung verständigt. Die Untersuchungen werden nach Maßgabe eines Gesamtkonzepts, dem zwischen den Landtagsfraktionen und der Landesregierung unter Einbindung der kommunalen Spit zenverbände abgestimmte Leitsätze und Fragen zugrunde liegen, durchgeführt. Sie werden sich auch mit Effizienzvorteilen und weitergehenden Skaleneffekten in Abhän gigkeit von der Größe kommunaler Gebietskörperschaften befassen. Nach Auffassung der Landesregierung bilden die Aufsätze von Herrn Felix Rösel, Doktorand am ifo Institut, Niederlassung Dresden, keine fundierte Grundlage, die be lastbare Ableitungen für solche Effizienzvorteile und weitergehende Skaleneffekte kommunaler Gebietsänderungen ermöglicht. Das Gutachten über die Untersuchungen zur Fortsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz wird auf die Aufsätze von Herrn Rösel näher eingehen. Drucksache 17/1988 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Der Landesregierung liegen keine Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen und damit keine daraus resultierenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Zu Frage 3: Die Landesregierung hat keine Studien und wissenschaftlichen Arbeiten im Sinne der Fragestellung in Auftrag gegeben oder gefördert. Zu Frage 4: In den letzten 25 Jahren sind in Rheinland-Pfalz lediglich zwei kleinere Gebietsände rungen von Landkreisen vorgenommen worden. Dabei handelt es sich um die Umglie derung der Ortsgemeinde Trittenheim der bisherigen Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich in den Landkreis Trier-Saarburg durch § 1 Satz 2 des Landesgesetzes über freiwillige Gebietsänderungen der Verbandsge meinden Neumagen-Dhron, Bernkastel-Kues und Schweich an der Römischen Weinstraße im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform vom 26. September 2011 (GVBl. S. 373, BS 2020-83) und die Umgliederung der Ortsgemeinden Lahr, Mörsdorf und Zilshausen der bisherigen Verbandsgemeinde Treis-Karden aus dem Landkreis Cochem-Zell in den Rhein-Hunsrück-Kreis durch § 1 Satz 2 des Landesge setzes über die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Treis-Karden vom 22. No vember 2013 (GVBl. S. 494, BS 2020-94). Eine Gebietsreform der Landkreise hat in den vergangenen 25 Jahren nicht stattge funden. Deshalb kann es auch keine Untersuchung im Sinne der Fragestellung geben. Zu Frage 5: Die Landesregierung hat stets erklärt, dass aussagekräftige Erkenntnisse über die Folgen der Gebietsänderungen auf der Ebene der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden erst mittel- bis längerfristig gewonnen werden können. Zumeist sind die bisherigen Gebietsänderungsmaßnahmen für verbandsfreie Gemein den und Verbandsgemeinden zum 1. Juli 2014 umgesetzt worden. Deshalb gibt es derzeit noch keine Studie im Sinne der Fragestellung. Die Landesregierung wird zu gegebener Zeit die Gebietsänderungsmaßnahmen für verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden evaluieren lassen. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär