Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Feburar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1991 zu Drucksache 17/1839 04. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/1839 – DITIB-Imame spionieren für die Türkei Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1839 – vom 14. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Imame der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) haben offenbar im Auftrag der türkischen Regierung in Deutschland spioniert. Die Geistlichen sammel ten in ihren Moscheen Informationen über Anhänger des Predigers Fethullah Gülen. Auch zwei Imame (Gemeindevorsteher) aus dem Westerwald sollen Berichte an das türkische Generalkonsulat in Köln geschickt haben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Kann die Landesregierung bestätigen, dass zwei Imame aus dem Westerwald Berichte über Anhänger des Predigers Fethullah Gülen an das türkische Gene ralkonsulat in Köln geschickt haben? Wenn ja, was für Maßnahmen wurden ge troffen? 2. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, haben sich die zwei Imame strafbar ge macht? Wenn nein, warum nicht? 3. Wie viele Personen aus Rheinland-Pfalz gehen geheimdienstlichen Agententätig keiten und/oder unterstützenden Tätigkeiten für den türkischen Geheimdienst MIT nach und was wird dagegen unternommen? 4. Wie werden die rund 20 Gülen-Anhänger aus dem Westerwald, deren Namen an das türkische Generalkonsulat in Köln gemeldet wurden, beraten und geschützt? 5. Was unternimmt die Landesregierung, dass deutsche Staatsangehörige keine Opfer von fremden Geheimdiensten werden? 6. Werden Imame, die in den Justizvollzugsanstalten des Landes zur Betreuung von Häftlingen eingesetzt werden, vom rheinlandpfälzischen Verfassungsschutz vorab überprüft, wie es in Nordrhein-Westfalen schon längst der Fall ist? Wenn nein, warum nicht? 7. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass Schülerinnen und Schüler mit den „Grauen Wölfen“ in Rheinland- Pfalz sympathisierten? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen über die Presseberichte hinaus keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Insofern können die Vorwürfe nicht bestätigt werden. Zwei im Westerwald wohnende Personen teilten zwar inzwischen der Polizei mit, dass sich Teile der Medieninformationen aufgrund identischer Initialen ihres Vor- und Nachnamens möglicherweise auf sie beziehen könnten. Nähere Angaben, welche die veröffentlichten Vorwürfe eventuell belegen oder entkräften könnten, machten sie jedoch nicht. Zu Frage 2: Entfällt. Zu Frage 3: Rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden liegen keine gesicherten Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Werden Polizeibehörden Tatsachen bekannt, die den Verdacht einer geheimdienstlichen Agententätigkeit oder sonstiger, damit zusammenhängender Straftaten begründen, regen sie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bei der zuständigen Staatsanwaltschaft an und treffen im Einvernehmen mit dieser alle notwendigen und zulässigen Maßnahmen, um die mögliche(n) Straftat(en) zeitnah aufzuklären und die zur strafrechtlichen Verfolgung der bzw. des mutmaßlichen Täter(s) notwendigen Beweise zu sichern. Drucksache 17/1991 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Nach Bewertung des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz ist zwar eine abstrakte Gefährdung im Sinne der Fragestellung nicht auszuschließen, konkrete Gefährdungserkenntnisse liegen rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden jedoch nicht vor. Die Polizei hat die in Frage 1 genannten zwei Personen vorsorglich im Hinblick auf das Erkennen potenzieller Gefährdungen sensi - bi lisiert und im Hinblick auf ein gefahrenminimierendes Verhalten beraten. Zu Frage 5: Siehe hierzu die Antwort zu Frage 3. Zu Frage 6: In den acht Justizvollzugsanstalten und in den beiden Jugendstrafanstalten sind derzeit insgesamt acht türkische Religionsbeauftragte seelsorgerisch tätig. Diese suchen die Anstalten – je nach Einrichtung – in unterschiedlich regelmäßigen Abständen auf. Die Religionsbeauftragten werden vom Generalkonsulat der Republik Türkei in Mainz entsandt. Dies entspricht einer langjährigen Praxis. Hinweise auf eine radikalisierende Tätigkeit rheinland-pfälzischer Gefängnisimame liegen der Landesregierung nicht vor. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden fortlaufend die zur Verhinderung einer islamistischen Radikalisierung notwendigen Informationen austauschen, ist eine weitergehende Überprüfung der Gefängnisimame derzeit als entbehrlich anzusehen. Zu Frage 7: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär