A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/1838 – Konferenz über duale Ausbildung in Brüssel Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1838 – vom 13. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing eröffnete am 5. Dezember 2016 in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Brüssel eine gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz ausgerichtete Konferenz mit dem Thema „Duale Ausbildung, dualer Nutzen – Digitalisierung und Fachkräftesicherung mit dem Handwerk meistern“. Kooperationspartner war auch die EU-Kommission. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde seitens des Wirtschaftsministers die Meisterprüfung verteidigt und als Modell für Europa vorgeschlagen? 2. Wie werden die Möglichkeiten eingeschätzt, die Einführung der Meisterprüfung auf EU-Ebene einzuführen? 3. Welche konkreten Ergebnisse brachte die Konferenz? 4. Welche Bestrebungen gibt es, eine kostenlose Meisterausbildung – analog dem gebührenfreien Studium – einzuführen, um den Fachkräftemangel zu beseitigen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Vom 5. bis 9. Dezember 2016 fand auf Initiative der EU-Kommission die erste europäische Woche der Berufsbildung statt. Dies war für das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) sowie die rheinland-pfälzischen Handwerkskammern Anlass, dieses wichtige Thema auch aus rheinland-pfälzischer Sicht in dieser Woche in den Fokus zu rücken. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 3: Die Landesregierung weist bei allen Gelegenheiten und auf allen Ebenen stets auf die Bedeutung der Meisterpflicht hin. Die Veranstaltung fand unter dem Dach der europäischen Woche der Berufsausbildung statt, die entsprechend im Mittelpunkt dieser Veranstaltung stand und als Aufwertung der Bedeutung der beruflichen Bildung vonseiten der Kommission zu werten ist. Mit der dualen Berufsausbildung hat die Bundesrepublik Deutschland ein erfolgreiches Modell, das als Pfeiler für den wirtschaftsstarken Mittelstand gilt und signifikant zur sehr geringen Jugendarbeitslosigkeit beiträgt. Vonseiten der EU-Kommission wurde in diesem Zusammenhang herausgestellt, dass die duale Ausbildung in Europa hohes Ansehen genießt und insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ein wirksames Instrument darstellt. Die Konferenz gab zudem den unterschiedlichen Akteuren die Möglichkeit, zu den Themen duale Ausbildung, Fachkräftesicherung und Digitalisierung miteinander in Dialog zu treten. Sie diente zur Identifizierung, welche Vorhaben der EU-Kommission einen Nutzen für das rheinland-pfälzische Handwerk haben könnten, an welcher Stelle ggf. Nachbesserungsbedarf besteht und welche rheinland-pfälzischen Best-Practices in den Vorhaben der EU-Kommission berücksichtigt werden könnten. Zu den Akteuren der Konferenz zählten Entscheidungsträger aus Politik und Wirtschaft, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von EU- und Landesverwaltungen sowie Ansprechpartner aus Wissenschaft und Praxis. Ferner wurden das Thema Handwerk 4.0 umfassend diskutiert und aktuelle Initiativen des Landes und Vorhaben der EU- Kommission erörtert. Dabei konnte anhand von zwei an der Konferenz teilnehmenden rheinland-pfälzischen Handwerksbetrieben den Vertretern der EU-Kommission aufgezeigt werden, dass die Thematik der Digitalisierung nicht auf den Bereich der Industrie beschränkt ist und es bei entsprechenden Initiativen der Kommission gleichermaßen einer Berücksichtigung des Handwerks bedarf. Drucksache 17/1993 zu Drucksache 17/1838 05. 01. 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Feburar 2017 Drucksache 17/1993 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Es konnte einmal mehr festgestellt werden, dass eine solide Ausbildung die Grundlage für die Chance auf einen qualifizierten Arbeitsplatz und die Basis für eine erfolgreiche berufliche Karriere darstellt. Aus Sicht der Wirtschaft sorgt die duale Berufsausbildung für die notwendigen Fachkräfte. Gerade das Handwerk bietet mit dem Meister ein Instrument, mit dem ein hohes Qualifikationsniveau – das dem eines Bachelorabschlusses gleichgestellt ist – erlangt werden kann. Durch die qualitativ hochwertige Ausbildung ist garantiert, dass Handwerksbetriebe zukunftsfähig aufgestellt sind. Mit der Meisterausbildung qualifizieren wir aber auch zur Vermittlung berufspädagogischer Kompetenzen, zur Weitergabe von Wissen. Vor diesem Hintergrund wurde auf den engen Zusammenhang von qualifizierter Berufsausbildung und Meisterpflicht hingewiesen. Zu Frage 2: In erster Linie ist es Sache der Mitgliedstaaten, über die Einführung einer Meisterprüfung zu entscheiden. Die EU kann dazu allenfalls Empfehlungen geben. Entsprechende Ansätze sind derzeit nicht erkennbar. Bei der Einführung der Meisterpflicht handelt es sich allerdings um eine Regulierung des Berufszugangs. Die europäische Kommission führt seit ca. zwei Jahren eine EU-weite komplexe Evaluierung der Berufszugangshürden in den Mitgliedstaaten durch. Befürchtet wird in Kreisen des Handwerks, dass aufgrund von identifizierten Zugangshürden Druck zur Liberalisierung im Bereich der Handwerksberufe ausgeübt werden könnte. Umso wichtiger ist es der Landesregierung, auf die Bedeutung der Meisterpflicht hinzuweisen und für sie zu werben. Zu Frage 4: Die Landesregierung plant die Einführung eines Meisterbonus. Hierfür wurden im aktuellen Haushaltsentwurf für die Jahre 2017 und 2018 je 7,5 Mio. Euro eingestellt. Der Meisterbonus besteht aus einer Anerkennungsprämie für den Fortbildungsabschluss in Höhe von 1 000 Euro (Meisterbonus I) und einem an den Fortbildungsabschluss gekoppelten Zuschuss zu einer Existenzgründung in Höhe von voraussichtlich 2 500 Euro (Meisterbonus II). Häufig nutzen angehende Meister im Vorfeld der Abschlussprüfung den Förderanspruch aus dem sogenannten Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Hierin sind einkommensunabhängige Zuschüsse zu den Kosten für die Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfungen sowie einkommensabhängige Zuschüsse zum Lebensunterhalt enthalten. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, einkommensabhängiger Unterhaltsbedarf etc.). Durch Nutzung des sogenannten Aufstiegs-BAföG und des voraussichtlich im Jahr 2017 startenden Meisterbonus wird es in vielen Fällen gelingen, dass erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung die von ihnen zu tragenden Kosten der Meisterausbildung reduzieren können. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin