Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Feburar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1997 zu Drucksache 17/1844 05. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Timo Böhme (AfD) – Drucksache 17/1844 – Diagnosezentrum für Patienten mit unspezifischen Beschwerden ohne eindeutige Diagnose Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1844 – vom 14. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Viele Bürger in Deutschland bzw. Rheinland-Pfalz leiden unter zum Teil langjährigen unspezifischen gesundheitlichen Beschwerden, welche die Lebensqualität bzw. Berufsfähigkeit einschränken ohne dass eine Ursache diagnostiziert werden konnte. Solche Patienten haben in der Regel nicht nur eine lange Krankengeschichte, sie haben auch einen sehr langen Weg von Arzt zu Arzt hinter sich. Im Gegensatz zu eindeutig diagnostizierbaren Erkrankungen steht für viele dieser Patienten keine bzw. keine wirksame Therapie zur Verfügung. Den entsprechenden Hausärzten fehlen oftmals Zeit und Mittel, um die erzeugte Datenflut verschiedenster fachärztlicher Berichte zu analysieren. Teilweise stehen Originaldaten nicht zur Verfügung. Viele wertvolle und vor allem auch teuer erkaufte Daten landen in singulären Datenbanken oder Karteien, ohne die Möglichkeit, diese gemeinsam bzw. fach- und zeitübergreifend auszuwerten. Sie werden über kurze Zeit zu Datenmüll. Eine Zusammenführung von Patientendaten, selbst auf freiwilliger Basis und unter Mithilfe des Patienten, ist somit kaum möglich. Eine automatisierte, computergestützte und intelligente Unterstützung von Ärzten und Patienten bei der Auswertung und Diagnose ist ebenfalls nicht möglich. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es in Rheinland-Pfalz bzw. in den umliegenden Bundesländern diagnostische Kliniken, welche für die oben genannten Patienten zugänglich sind? 2. Was unternimmt die Landesregierung, um solche diagnostischen Zentren zu schaffen? 3. Was unternimmt die Landesregierung, um das Datenmanagement im Gesundheitswesen zu verbessern und neue diagnostische Möglichkeiten zu schaffen? 4. Wie können die oben genannten Patienten Beratung, Hilfe und Orientierung erhalten? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Stationär behandlungsbedürftigen Patientinnen und Patienten steht in Rheinland-Pfalz ein leistungsfähiges System von Krankenhäusern zur Verfügung. Der Zugang erfolgt sowohl mit eindeutig diagnostizierbaren wie auch mit unspezifischen Krankheitsbildern . Dieses stationäre Behandlungsangebot stellt dem Bedarf an Krankenhausleistungen geeignete medizinische Strukturen und Kapazitäten gegenüber. Diagnostik findet somit im Rahmen des Leistungsspektrums der Krankenhäuser in den jeweiligen Fachrichtungen statt. Spezielle Diagnosekrankenhäuser gibt es in Rheinland-Pfalz nicht. Nach vorliegenden Informationen verfolgt in drei der angrenzenden Bundesländer jeweils ein Krankenhaus entsprechende diagnostische Ansätze: – Uniklinik, Bonn, – Robert-Bosch-Krankenhaus, Stuttgart, – Deutsche Klinik für Diagnostik, Wiesbaden. Diese Angebote stehen auch den Menschen aus Rheinland-Pfalz offen. Rheinland-Pfalz verfügt auch im ambulanten Bereich über gut ausgebaute Strukturen der medizinischen Versorgung. Zusammenfassend ist darauf hinzuweisen, dass den Menschen in Rheinland-Pfalz ein gegliedertes, leistungsfähiges und bedarfsgerechtes medizinisches Angebot zur Verfügung steht, das eine dem Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Behandlung ermöglicht. Drucksache 17/1997 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Mit dem zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen E-Health-Gesetz hat der Gesetzgeber klare Richtlinien festgeschrieben, um ein innovatives, digitales Gesundheitssystem aufzubauen. Eine Voraussetzung dafür ist die Etablierung einer zukunftsweisenden und sicheren Telematikinfrastruktur, die den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte sowie moderne, vernetzte medizinische Anwendungen erfordert. Zuständig für die Umsetzung ist das Bundesministerium für Gesundheit. Die gematik hat am 22. November 2016 die Pilotphase für das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) begonnen. Im Jahr 2017 beginnt der flächendeckende Aufbau der Telematikinfrastruktur, sobald die aktuell laufenden Testmaßnahmen in den Testregionen abgeschlossen sind. Für das Jahr 2018 sind gemäß den Vorgaben des E-Health-Gesetzes mit dem Notfalldatenmanagement und dem elektronischen Medikationsplan sowie der sicheren Kommunikation zwischen Leistungserbringern – zum Beispiel für den Transport von Arztbriefen – die ersten medizinischen Anwendungen zu erwarten. Bereits im Vorgriff auf die Fristen zur Umsetzung des E-Health-Gesetzes hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie seit März 2015 im Rahmen des Zukunftsprogramms „Gesundheit und Pflege – 2020“ gemeinsam mit der Universitätsmedizin Mainz, der Techniker Krankenkasse und der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz das Modellprojekt „Vernetzte Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) mit dem elektronischen Medikationsplan in Rheinland-Pfalz“ gestartet. Patientinnen und Patienten wird nach einem stationären Krankenhausaufenthalt ein Medikationsplan zur Verfügung gestellt, der von Hausärztinnen und Hausärzten sowie Apotheken aktualisiert werden kann. So sollen unerwünschte Wirkungen, Doppelverordnungen oder Wechselwirkungen von Arzneimitteln vermieden werden. Zu Frage 4: Die genannten Patientinnen und Patienten können sich vertrauensvoll an ihre Hausärztin oder an ihren Hausarzt wenden. Diese bieten bei allen gesundheitlichen Problemen Hilfe, Beratung und Orientierung an. Sofern notwendig, erfolgt eine Überweisung an eine Fachärztin oder an einen Facharzt, sodass in nahezu allen Fällen eine Diagnose und somit Therapie erfolgen kann. Liegen keine somatischen Indikationen vor, ist eine psychotherapeutische Behandlung möglich. Auch für unspezifische Schmerzen verfügt die Schulmedizin über vielfältige Möglichkeiten der Schmerztherapie. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin