Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Feburar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1999 zu Drucksache 17/1848 05. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) – Drucksache 17/1848 – Zeitungsanzeige der Landesregierung „Information zur Pflege“ Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1848 – vom 14. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hatte u. a. in der Regionalaus gabe Bad Kreuznach der Allgemeinen Zeitung vom Samstag, 10. Dezember 2016, auf Seite 15 die An zeige „Information zur Pflege“ geschaltet. Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. In welchen rheinland-pfälzischen Zeitungen wurde die genannte Anzeige seitens des Mi nisteriums geschaltet (bitte einzeln aufführen, ggf. unterteilt nach den Regionalausgaben der Zeitungen und unter Angabe des Datums der Veröffentlichung)? 2. Wie hoch sind insgesamt die Kosten für alle Anzeigenschaltungen (Kosten bitte auch ein zeln für jede geschaltete Anzeige aufführen)? 3. Aus welchem Topf stammen die Gelder zur Bezahlung der Anzeigenschaltungen? 4. Warum geht aus der Anzeige der Landesregierung nicht klar hervor, dass es sich bei der Reform der Pflegeversicherung um ein Bundesgesetz handelt? 5. Warum schaltet die Landesregierung eine Anzeige mit Informationen zu einem Bundesgesetz? 6. Zu welchen anderen Bundesgesetzen plant die Landesregierung ebenfalls Anzeigen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Zeitungsanzeige „Information zur Pflege“ wurde in den Regional- beziehungsweise Lokalteilen der folgenden rheinlandpfälzischen Tageszeitungen geschaltet: Rhein-Zeitung, Allgemeine Zeitung, Trierischer Volksfreund, Pfälzischer Merkur sowie Die Rheinpfalz. Die Veröffentlichung erfolgte in allen Zeitungen am 10. Dezember 2016. Regional- beziehungsweise Lokalausgaben: Rhein-Zeitung: Neuwied/Linz, Koblenz, Mayen/Andernach, Cochem/Zell, Altenkirchen/Betzdorf/Wissen, Bad Neuenahr/Ahrweiler/Remagen, Öffentlicher Anzeiger Bad Kreuznach/Kirn/ Bad Sobernheim/Meisenheim, Westerwälder Zeitung Montabaur/Hachenburg/ Westerburg, Rhein-Hunsrück-Zeitung Boppard/Simmern, Nahe-Zeitung Idar-Oberstein/Birkenfeld/Baumholder, Rhein-Lahn- Zeitung Bad Ems/Lahnstein, Rhein-Lahn-Zeitung Diez. Allgemeine Zeitung: Mainz, Alzey, Bingen, Ingelheim, Bad Kreuznach, Worms. Trierischer Volksfreund: Bitburg, Daun, Hochwald, Hunsrück, Prüm, Trier-Stadt, Trier-Land, Gerolsteiner Zeitung, Konzer Zeitung, Mosel-Zeitung, Saarburger Zeitung, Wittlicher Zeitung. Pfälzischer Merkur: Gesamtausgabe. Die Rheinpfalz: Ludwigshafen, Grünstadt, Kaiserslautern, Kirchheimbolanden, Kusel, Landau, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Zweibrücken . Drucksache 17/1999 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Gesamtkosten betrugen 31 332,47 Euro inklusive Mehrwertsteuer, davon entfielen auf die Rhein-Zeitung 8 723,18 Euro (pauschaler Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer), auf die Allgemeine Zeitung 4 060,16 Euro (pauschaler Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer), auf den Trierischen Volksfreund 6 533,10 Euro (pauschaler Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer), auf den Pfälzischen Merkur 1 199,52 Euro (pauschaler Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer) sowie auf Die Rheinpfalz der Gesamtpreis von 10 816,51 Euro inklusive Mehrwertsteuer (davon Ludwigshafen 2 842 Euro, Grünstadt 568,40 Euro, Kaiserslautern 1 210,30 Euro, Kirchheimbolanden 602,70 Euro, Kusel 602,70 Euro, Landau 1 215,20 Euro, Neustadt an der Weinstraße 862,40 Euro, Pirmasens 607,60 Euro, Zweibrücken 578,20 Euro plus jeweils zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer). Zu Frage 3: Die Mittel zur Schaltung der Anzeige „Information zur Pflege“ stammen aus dem Budget der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz. Zu Frage 4: Ziel der Anzeige war es, mit Blick auf die am häufigsten gestellten Fragen die wichtigsten Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II darzustellen. Zudem wurde auf weiterführende kostenfreie Informationsmöglichkeiten bei den 135 Pflegestützpunkten in Rheinland-Pfalz hingewiesen. In diesem Zusammenhang hat die Tatsache, dass es sich um ein Bundesgesetz handelt, für die Bürgerinnen und Bürger nur begrenzte Relevanz. Zu Frage 5: Da vonseiten der rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger ein signifikant gestiegener Informationsbedarf bezüglich der rechtlichen Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II festzustellen war, wurde der Weg der Information durch eine Zeitungsanzeige gewählt. Zu Frage 6: Derzeit ist zu keinem weiteren Bundesgesetz eine Anzeige geplant. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin