Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Feburar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2001 zu Drucksache 17/1902 05. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) – Drucksache 17/1902 – Verwendung von Landeszuschüssen eines früheren Trägers des Krankenhauses Ingelheim Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1902 – vom 20. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Einem Pressebericht (Allgemeine Zeitung vom 20. Dezember 2016) zufolge besteht die Befürchtung, dass in der Vergangenheit seitens des damaligen Trägers Landeszuschüsse zweckwidrig verwendet worden sein könnten. Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die genannte Situation vor dem Hintergrund der geplanten Klinikfusion? 2. Wenn es zutrifft, dass Landeszuschüsse zweckwidrig verwendet wurden, um welche Höhe handelte es sich dabei konkret? 3. Wurde die Verwendung der Zuschüsse durch das Finanzministerium kontrolliert und zu welchem genauen Zeitpunkt? 4. Wie soll in der Sache weiter vorgegangen werden? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Das Diakoniekrankenhaus Ingelheim wurde in den Jahren 1991 bis 2003 mit Fördermitteln des Landes generalsaniert und erweitert. Insgesamt wurden rund 30 Mio. Euro vonseiten des Landes gewährt. Für das Fördermittelverfahren ist nicht das Ministerium der Finanzen, sondern das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und baufachlich der Landesbetrieb Liegenschafts - und Baubetreuung – Prüfgruppe ZBau – zuständig. Die baufachliche Prüfung der Verwendungsnachweise hat ergeben, dass die Fördermittel zweckentsprechend verwendet wurden. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin