Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Februar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2008 zu Drucksache 17/1870 09. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/1870 – Ausweisung ausländischer Staatsangehöriger Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1870 – vom 16. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Kleine Anfrage Drucksache 17/1117 wurde in Teilen sehr allgemein beantwortet und dadurch ergeben sich weitere Rückfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch betragen die Ausgaben aus dem Haushaltstitel „Aufwendungen auf grund strafgerichtlicher Unterbringung“ (bitte aufgegliedert nach den Jahren 2014, 2015 und 2016)? 2. Für wie viele Personen wurde aus dem Haushaltstitel „Aufwendungen aufgrund strafgerichtlicher Unterbringung“ gezahlt (bitte aufgegliedert nach Staatsangehö rigkeiten und nach den Jahren 2014, 2015 und 2016)? 3. Wird die Landesregierung eine Rechtsgrundlage schaffen, wonach die Polizei kosten, die im Rahmen einer Flucht entstanden sind, bei dem Flüchtigen geltend gemacht werden können? Wenn nein, warum nicht? 4. Warum verfügen somalische Staatsangehörige in der Regel über keine Passdokumente? 5. Wie viele somalische Staatsangehörige halten sich in Rheinland-Pfalz ohne gültige Passdokumente auf? 6. Welche Maßnahme hat die Landesregierung unternommen, dass die somalische Regierung bei zwangsweise Rückzuführenden Papiere ausstellt? 7. Wie hoch betragen nach Kenntnis der Landesregierung die finanziellen Zuwendungen (Entwicklungshilfe), die die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland und das Land Rheinland-Pfalz direkt oder indirekt an Somalia zahlt? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 9. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ist-Ausgaben beim Haushaltstitel „Aufwendungen aufgrund strafrechtlicher Unterbringung“ (Maßregelvollzug) für die Jahre 2014 bis 2016: 2014: 67 635 970 Euro, 2015: 69 321 995 Euro, 2016: 73 370 999 Euro. Zu Frage 2: Die Ermittlung der aus dem Haushaltstitel „Aufwendungen aufgrund strafrechtlicher Unterbringung“ gezahlten Personen innerhalb von Rheinland-Pfalz erfolgt anhand der durchschnittlich im Maßregelvollzug untergebrachten Personen. Lediglich die auswärtig untergebrachten Patienten können anhand der Kopfzahl angegeben werden. Daten bezüglich der jeweiligen Staatsbürgerschaft werden nicht erhoben und liegen der Landesregierung daher nicht vor. RLP stationär (durchschnittliche Belegung laut Quartalsberichte): 2014: 555,88 Patienten, 2015: 533,63 Patienten, Q3/2016: 540,02 Patienten. RLP ambulant (Fallzahlen laut Quartalsberichte): 2014: 3 680 Fallpauschalen = durchschnittlich 306,66 Patienten, 2015: 3 901 Fallpauschalen = durchschnittlich 325,08 Patienten, Q3/2016: 3 087 Fallpauschalen = hochgerechnet 4 116 Fallpauschalen = durchschnittlich 343,00 Patienten. Drucksache 17/2008 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Auswärtige Unterbringung (ambulant und stationär – Kopfzahl): 2014: 73 Personen, 2015: 68 Personen, 2016: 76 Personen. Zu Frage 3: Die Polizei kann Gebühren und Auslagen für eine Amtshandlung erheben, die sie als Gegenleistung für eine besondere öffentlichrechtliche Verwaltungstätigkeit oder die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erbringt. Die Fahndung und die Festnahme eines Flüchtigen sind keine Gegenleistung des Staates, sondern gehören bei Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen zu dessen Aufgaben. Kosten können hier nur im Rahmen der besonderen Regelungen der einschlägigen Gesetze geltend gemacht werden (etwa §§ 464 ff. der Strafprozessordnung oder §§ 66 f. des Aufenthaltsgesetzes). Zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine entsprechende Befragung der Ausländer und Ausländerinnen wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen des Asylverfahrens durchgeführt. Zu Frage 5: Zum 30. November 2016 waren im Ausländerzentralregister 13 somalische Staatsangehörige in Rheinland-Pfalz verzeichnet, denen eine Duldung wegen fehlender Reisedokumente ausgestellt worden war. Inwiefern bei somalischen Staatsangehörigen mit Duldungen aus anderen Gründen oder Aufenthaltstiteln kein Ausweisdokument vorliegt, bedarf einer Sonderauswertung des Ausländerzentralregisters durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Zu Frage 6: Es ist alleinige Zuständigkeit des Bundes, mit Drittstaaten Gespräche über die Modalitäten der Ausstellung von Reisedokumenten zu führen. Zu Frage 7: Die Landesregierung leistet keine finanziellen Zuwendungen an Somalia. Erkenntnisse über Zuwendungen des Bundes oder der Europäischen Union liegen nicht vor. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin