Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Feburar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2009 zu Drucksache 17/1891 09. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Timo Böhme (AfD) – Drucksache 17/1891 – Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (LAG WfbM RLP e. V.) zur Landesverordnung über Rahmenbedingungen nach § 79 Abs. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1891 – vom 19. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. (LAG WfbM) hat mit ihrer Stellungnahme vom 14. Dezem - ber 2016 massive Kritik an dem Entwurf zur Landesverordnung über Rahmenbedingungen nach § 79 Abs. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch geübt. Sie spricht von schwerwiegenden juristischen und inhaltlichen Mängeln und fordert eine angemessene Einbeziehung in die Abstimmungen zur Landesverordnung. Ich frage die Landesregierung: 1. Bis zu welchem Termin wird die Landesregierung der LAG WfbM spätestens die Möglichkeit einräumen, Abstimmungen mit der Landesregierung zur geplanten Landesverordnung aufzunehmen? 2. In welcher Form werden diese Abstimmungen erfolgen? 3. Innerhalb welchem Zeitrahmen sollen die Abstimmungen zur Landesverordnung abgeschlossen werden? 4. Wann bzw. zu welchem Zeitpunkt plant die Landesregierung die Verordnung in Kraft zu setzen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Gemäß § 81 Abs. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch handelt es sich hier um eine Rechtsverordnung der Landesregierung. Nach der gültigen Geschäftsordnung wurde unter anderem eine externe Anhörung der beteiligten Akteure beziehungsweise Organisationen durchgeführt. Abgabefrist war der 23. Dezember 2016. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (LAG WfbM) hat ihre Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme wird, wie alle anderen Stellungnahmen auch, durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ausgewertet und geprüft, ob die Vorschläge der angehörten Akteure beziehungsweise Organisationen in den Entwurf der Rechtsverordnung aufgenommen werden können. Danach erfolgt die abschlie - ßende Prüfung durch das Ministerium der Justiz. Zu Frage 4: Nach Beschlussfassung durch den Ministerrat innerhalb des ersten Quartals 2017 wird die Rechtsverordnung rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin