Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Februar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2025 zu Drucksache 17/1871 10. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/1871 – Russenmafia in Rheinland-Pfalz III Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1871 – vom 16. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Kleine Anfrage Drucksache 17/1159 wurde in Teilen zu allgemein beantwortet und dies führt zu weiteren Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Bei wie vielen der elf Personen, die verurteilt wurden, wurden auch tatsächlich aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (bitte die jeweilige zuständige Ausländerbehörde mitteilen)? 2. Wie kann es sein, dass 20 Personen offensichtlich eingebürgert wurden, gegen die in einem Ermittlungsverfahren der Organisierten Kriminalität ermittelt wurde (bitte die jeweilige zuständige Ausländerbehörde mitteilen)? 3. Warum erfolgten keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bei den fünf Personen, gegen die in einem Ermittlungsverfahren der Organisierten Kriminalität ermittelt wurde (bitte die zuständigen Ausländerbehörden mitteilen)? 4. Wann sind die Gerichtsverfahren gegen die 48 Tatverdächtigen terminiert? 5. Wie viele der 48 Tatverdächtigen befinden sich in Untersuchungshaft? 6. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass russische verdeckte Kampftruppen in Deutschland und weiteren westlichen Ländern aufgebaut wurden? Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen wurden ergriffen? 7. Plant die Landesregierung einen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen einer Bundesratsinitiative, wenn Personen , die für einen ausländischen Geheimdienst tätig sind und neben dem deutschen Pass noch einen zweiten Pass besitzen? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bei keiner der verurteilten Personen wurden aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen. Es ist zu berücksichtigen, dass zumindest fünf der Verurteilten keine Ausländer sind. Zuständige Ausländerbehörden sind die Stadtverwaltung Trier, die Kreisverwaltung Trier-Saarburg sowie die Kreisverwaltung des Märkischen Kreises. Zu Frage 2: Eine erneute Überprüfung der Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren geführt wurde, hat ergeben, dass eine Person mit einem anderen Geburtsdatum im Ausländerzentralregister erfasst war als in den Ermittlungsunterlagen und deshalb bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/1159 nicht als Ausländer berücksichtigt worden war. Eine Abfrage im Register „Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten“ hat für keine der verbliebenen 19 Personen einen Treffer ergeben. Demzufolge ist davon auszugehen, dass keine der Personen während der dieser Anfrage zugrunde liegenden Ermittlungen eingebürgert wurde. Da es sich soweit ersichtlich nicht um Ausländer handelt, sind die Ausländerbehörden für diese Personen nicht zuständig. Zu Frage 3: Es lagen unterschiedliche Gründe vor, aus denen bei den nunmehr sechs ausländischen Personen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden waren, bisher keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen vollzogen wurden. Eine Person wurde ausgewiesen. Sie befindet sich derzeit in Strafhaft. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat erklärt, gemäß § 456 a StPO ab Februar 2017 von der weiteren Vollstreckung der Freiheitsstrafe absehen zu wollen, sodass die Person dann aus der Haft heraus abgeschoben werden kann. Bei einer Person wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt, sodass kein Anlass zur Beendigung Drucksache 17/2025 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode ihres ansonsten rechtmäßigen Aufenthalts besteht. Zwei weiteren Personen wurde eine Duldung wegen familiärer Bindungen zum Duldungsinhaber ausgestellt, bei einer weiteren Person ist ein Verfahren zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen eines in Deutschland lebenden Kindes anhängig. Für die sechste Person ist eine Ausländerbehörde außerhalb von Rheinland-Pfalz zuständig, sodass hier keine weiteren Erkenntnisse vorliegen. Zu Frage 4: Die Ermittlungsverfahren gegen die 48 Beschuldigten sind noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 5: Keiner der 48 Tatverdächtigen befindet sich in Untersuchungshaft. Zu Frage 6: Derartige Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Zu Frage 7: Nein. Eine Bundesratsinitiative wäre dann angezeigt, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein Regelungsbedürfnis vorlägen und der Bund nicht tätig würde. Dies ist bisher nicht der Fall. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär