Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Februar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2026 zu Drucksache 17/1872 10. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/1872 – Entwicklung der Polizeistärke in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1872 – vom 16. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2007 bis 2016 (Stichtag 31. November 2016) entwickelt (bitte Angabe in Voll zeitäquivalenten)? 2. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte werden nach den derzeitigen Plänen der Landesregierung in den kommenden zehn Jahren im Dienst des Landes stehen (Angabe bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und in Vollzeitäquivalen ten)? 3. Mit wie vielen Abgängen bei der Polizei rechnet die Landesregierung in den kommenden fünf Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Pensionierungen und unvor hergesehenen Abgängen)? 4. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte haben in den Jahren 2007 bis 2016 ihren Ruhestandseintritt freiwillig nach hinten verschoben bzw. ihre Dienstzeit verlängert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? 5. Aus welchen sicherheitspolitischen Gründen wurden die Einstellungszahlen bei der Polizei – trotz der bekannten Pensionierungswelle in den Jahren 2015 und 2016 – im Jahr 2012 von 350 auf 300 reduziert? 6. Wie hat sich die Abbrecher- bzw. Durchfallquote bei den Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern an der Hochschule der Polizei in den letzten zehn Jahren entwickelt? 7. Welche Ausgaben und Investitionen müssten nach Ansicht der Landesregierung getätigt werden, um über die derzeitigen Neueinstellungen hinaus jährlich weite re a) 60, b) 75 oder c) 100 zusätzliche Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter an der Hochschule der Polizei auszubilden? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die nachfolgenden Angaben basieren auf den Langzeitdaten der durch die Polizeibehörden und -einrichtungen (BuE) zum Jahresbeginn abgegebenen Stärkemeldungen und den durch die BuE gepflegten Daten des Integrierten Personalmanagementsystems (IPEMA). Die Personal-Ist-Stärke der Polizei Rheinland-Pfalz nach Vollzeitäquivalenten (VZÄ) hat sich in den Jahren 2006 bis 2016 zu den genannten Stichtagen wie folgt entwickelt: Stichtag Personal-Ist-Stärke (VZÄ) 1. Januar 2006 8 899,31 1. Januar 2007 9 009,06 1. Januar 2008 8 985,77 1. Januar 2009 9 128,62 1. Januar 2010 9 068,02 1. Januar 2011 8 985,69 Stichtag Personal-Ist-Stärke (VZÄ) 1. Januar 2012 8 979,59 1. Januar 2013 9 002,10 1. Januar 2014 8 981,28 1. Januar 2015 8 971,33 1. Januar 2016 8 932,85 1. Dezember 2016 8 932,25 Drucksache 17/2026 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Landesregierung wird die Einstellungszahlen auch künftig auf dem jetzigen hohen Niveau von 500 Einstellungen jährlich halten. Da aus den unterschiedlichsten Gründen einzelne Anwärterinnen und Anwärter während des dreijährigen Studiums ausscheiden, wurde für den zweiten Einstellungstermin im Oktober 2016 bereits eine zusätzliche Studiengruppe von 35 Anwärterinnen und Anwärtern eingestellt, um dies auszugleichen. Unter Zugrundelegung der in dieser Legislaturperiode vorgesehenen 500 Einstellungen jährlich sowie der zur Kompensation von Ausfällen im Studium ggf. erforderlichen zusätzlichen Einstellungen, ist prognostisch von einer deutlichen Steigerung des Personalbestandes an Polizeibeamtinnen und -beamten bis zum Jahr 2021 auf 9 160 VZÄ auszugehen. Auf dieser Grundlage lauten die prognostizierten Zahlen für die Jahre 2017 bis 2021 wie folgt: Eine weitergehende Prognose für die darauffolgenden Jahre ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich möglich. Zu Frage 3: Ausweislich der durch die BuE gepflegten Daten des IPEMA ist auf Basis der programmseitigen Versorgungsprognose voraussichtlich mit den folgenden Ruhestandsabgängen (reguläre Ruhestandsversetzungen sowie die aktuell genehmigte Anzahl von Fällen auf Hinausschieben des Ruhestandsbeginns gemäß § 38 des Landesbeamtengesetzes) zu rechnen: Daneben sind jährlich 55 unvorhergesehene Abgänge als Mittelwert zu berücksichtigen, die den oben genannten Abgängen hinzuzuzählen sind. Zu Frage 4: Nach Mitteilung der BuE und nach Auswertung der durch die BuE gepflegten Daten des IPEMA hat die folgende Anzahl von Beamtinnen und Beamten den Eintritt in den Ruhestand in den genannten Kalenderjahren jeweils hinausgeschoben: 2 Personalbestand ENDE des Kalenderjahres Anzahl der ausgebildeten Polizeibeamtinnen und -beamten (Kopfzahl) Personal-Ist-Särke (VZÄ) 2017 9 204 8 832,78 2018 9 289 8 907,78 2019 9 360 8 963,58 2020 9 447 9 035,38 2021 9 592 9 161,18 Kalenderjahr Ruhestandsabgänge 2017 412 2018 352 2019 345 2020 352 2021 271 Kalenderjahr Anzahl 2007 9 2008 8 2009 8 2010 18 2011 18 2012 53 2013 58 2014 110 2015 122 2016 218 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2026 Zu Frage 5: Im Kalenderjahr 2012 wurden 353 Polizeikommissar-Anwärterinnen und Polizeikommissar-Anwärter eingestellt. Diesbezüglich wird auch auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/848 (Drucksache 17/1083) verwiesen. Zu Frage 6: Nach Mitteilung der Hochschule der Polizei stellen sich die Quoten der Anwärterinnen und Anwärter, die das Studium abgebrochen bzw. nicht bestanden haben, wie folgt dar: *) Laufende Studiengänge. Zu Frage 7: Für die Ausbildungszeit von drei Jahren sind rund 43 000 Euro an Personalausgaben pro Polizeikommissar-Anwärterin/-Polizeikommissar -Anwärter zu kalkulieren. Bei den genannten Erhöhungen der Anwärterzahlen wären für den Ausbildungszeitraum von drei Jahren demgemäß folgende Personalausgaben anzusetzen: a) bei zusätzlich 60 PKA: 2 581 800 Euro, b) bei zusätzlich 75 PKA: 3 227 200 Euro, c) bei zusätzlich 100 PKA: 4 303 000 Euro. Eine Erhöhung der Anwärterzahlen würde zudem nach Abschluss der Ausbildung durch die Übernahme in den Polizeidienst bzw. die Zahlung der damit verbundenen Besoldung weitere Kosten verursachen. Unter Berücksichtigung einer Durchfallquote von angenommenen 12 Prozent würde eine Erhöhung der Anwärterzahlen um beispielsweise 100 im Jahr 2017 zu zusätzlichen Personalausgaben von rund 1 165 800 Euro im Jahr 2020 führen (durch den Zeitpunkt des Studienabschlusses würden die höheren Personalausgaben in diesem Jahr nur anteilig anfallen). Im Jahr 2021 wären für diesen Personenkreis dann 2 567 800 Euro an Mehrausgaben zu kalkulieren. Eine konkrete Bezifferung der mit einer erhöhten Einstellungszahl verbundenen Sachausgaben sowie ggf. notwendige Investitionen ist gegenwärtig nicht möglich. Zwar lassen sich Ausgaben, die sich auf jede Anwärterin und jeden Anwärter persönlich beziehen, insbesondere Uniformen und Schutzausrüstung (ca. 3 000 Euro je Anwärterin bzw. je Anwärter) relativ verlässlich berechnen. Andere wesentliche Kosten, z. B. Mehrausgaben für höhere Sachmittel und Geschäftsausgaben im Bereich der Verwaltung, für die eventuelle Anmietung und den Unterhalt von Lehrsälen und Wohnräumen, können derzeit jedoch nicht valide beziffert werden, da für die Ausbildung zusätzlicher Einstellungskontingente unterschiedliche Modelle in Betracht kämen. Gleiches gilt für die sonstigen Personalkosten (z. B. Dozenten, Lehrkräfte, Fachlehrer, Verwaltungspersonal). In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär 3 Jahrgang Polizeianwärterinnen/ Polizeianwärter Abbruchquote in Prozent Durchfallquote in Prozent Gesamtquote in Prozent 2007 302 3,97 6,62 10,59 2008 326 3,37 3,06 6,43 2009 355 3,66 7,04 10,70 2010 357 3,64 6,44 10,08 2011 397 6,80 5,79 12,56 2012 353 5,66 5,97 11,63 2013 443 4,28 8,57 12,85 2014*) 450 3,33 6,88 10,21 2015*) 475 2,52 7,57 10,09 2016*) 535 2,05 0,74 2,79