Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Februar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2028 zu Drucksache 17/1900 10. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Bublies-Leifert (AfD) – Drucksache 17/1900 – Situation der Kinderspielplätze Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1900 – vom 20. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kinderspielplätze gibt es im Landkreis Birkenfeld? Wie viele davon weisen eine überdurchschnittliche Ausstattung auf? 2. Wie viele Spielplätze sind sog. kreative Spielplätze oder enthalten naturnahe Elemente wie Bäume, Hügel, Wasserstellen? 3. Wo sind im Kreis Birkenfeld Neueinrichtungen oder Umgestaltungen von Spielplätzen geplant? 4. Gab oder gibt es Zuschüsse oder sonstige Förderungen vom Land für Kinderspielplätze? Gegebenenfalls: Waren oder sind diese mit Qualitätsvorgaben durch das Land verbunden? Falls ja, um welche Vorgaben handelt es sich? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 10. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Es findet durch das Land keine statistische Erfassung der Anzahl der öffentlich oder privat errichteten Spielplätze, ihrer Zuordnung zu Gebietskörperschaften, ihrer Kategorisierung nach Art und Ausstattung und ihrer Bewertung, die eine Durchschnittsbildung ermöglichen würde, statt. Das Landesrecht kennt für die vielfältigen Betreiber und Eigentümer keine Meldepflicht an das Land oder eine andere zentrale Stelle. Die Errichtung und Ausstattung eines öffentlich zugänglichen Spielplatzes als öffentliche Einrichtungen der Gemeinde (§ 14 Abs. 2 Gemeindeordnung) obliegt den Gemeinden im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Selbstverwaltung (Artikel 49 Abs. 1 Verfassung für Rheinland-Pfalz, Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz). Eine Umfrage bei der kreisfreien Stadt Idar-Oberstein und den 95 verbandsgemeindeangehörigen Ortsgemeinden war in der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, wäre auch nur unzureichend. Weitere Spielplätze für Kleinkinder sind auch im Landkreis Birkenfeld von Bauherren bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen herzustellen (vgl. § 11 Landesbauordnung ). Weiter unterhalten auch im Landkreis Birkenfeld die Kindertagesstätten, viele Schulen, Kirchengemeinden, Vereine und Privatpersonen in Gärten Spielplätze, die einem beschränkten Nutzerkreis zugänglich sind. Zu Frage 4: Im Rahmen des „Förderprogramms Kinderfreundliche Umwelt – Förderung von Maßnahmen naturnaher Erlebnisspielräume“ wurde von Juni 1997 bis Dezember 2015 die naturnahe Gestaltung von Außengelände an Kindertagesstätten, Schulen und öffentlichen Spielplätzen/-räumen gefördert. Förderfähig waren Maßnahmen, bei deren Planung sowohl ökologischen wie auch pädagogischen Anforderungen Rechnung getragen, und bei deren Umsetzung mindestens 50 Prozent der Fläche naturnah gestaltet wurde. Seit Januar 2016 liegt der Schwerpunkt des Förderprogramms auf der naturnahen Umgestaltung von Gärten an Kindertagesstätten, Schulen sowie der Anlage von Generationenschulgärten. Für Kinderspielplätze im Landkreis Birkenfeld wurden in der Vergangenheit Zuwendungen gewährt. Grundsätzlich können für Kinderspielplätze Zuwendungen aus der Dorferneuerung, der Städtebauförderung oder dem Investitionsstock bewilligt werden, sofern die jeweiligen Förderungsvoraussetzungen vorliegen. Die genannten Förderprogramme enthalten keine besonderen Vorgaben für Kinderspielplätze. Um eine „sonstige Fördermöglichkeit“ handelt es sich auch bei der Broschüre „Spielleitplanung – Ein Weg zur kinderfreundlichen Gemeinde und Stadt“, die die Landesregierung im Jahr 2004 veröffentlicht hat. Sie gibt den vielfältigen Trägern von Spielplätzen und anderen für das Spiel von Kindern relevanten Orten Planungs- und Beteiligungsanregungen. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin