Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Februar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2033 zu Drucksache 17/1890 10. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gordon Schnieder und Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/1890 – Einstellungsvoraussetzungen bei der Polizei Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1890 – vom 19. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung strebt an, die Zahl der Polizisten in Rheinland-Pfalz zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Für Bewerber in den Vorbereitungsdienst gilt in Rheinland-Pfalz ein Höchstalter von 34 Jahren. In anderen Ländern und beim Bund liegt das Höchstalter zum Teil deutlich höher (Sachsen: 35; Bundespolizei: 41; Bremen: 45). Ist vorgesehen, das Höchstalter anzuheben? 2. Aufgrund der zweigeteilten Laufbahn steht der Polizeidienst in Rheinland-Pfalz Bewerbern mit einem mittleren Bildungs abschluss nicht mehr direkt offen. Wer mit einem Realschulabschluss in den Polizeidienst eintreten möchte, muss zunächst in einer zweijährigen Ausbildung an berufsbildenden Schulen die Fachhochschulreife erwerben. In welchen Orten wird diese Ausbildung gegenwärtig angeboten? 3. Ist geplant, in weiteren berufsbildenden Schulen den unter 2. angesprochenen Bildungsgang „Polizeidienst und Verwaltung“ anzubieten ? 4. Wie viele Frauen und Männer befinden sich zurzeit in der zweijährigen Ausbildung „Polizeidienst und Verwaltung“? 5. Wie hoch war in den letzten fünf Jahren die Quote derer, die nach Abschluss dieser Ausbildung mit dem Studium an der Hochschule der Polizei begonnen haben? 6. Wie hoch liegt die Erfolgsquote derer, die den Weg in die Polizei über die Ausbildung „Polizeidienst und Verwaltung“ und das anschließende Studium an der Hochschule der Polizei gegangen sind? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für eine Anhebung des Höchstalters bei Einstellungen besteht keine Veranlassung. Für die Einstellungen im Jahr 2017 liegen bereits zum jetzigen Zeitpunkt 3 422 Bewerbungen vor. Bewerbungen sind noch bis zum 28. Februar 2017 möglich. Im Übrigen ist das Höchsteinstellungsalter bei den genannten Dienstherren wie folgt festgelegt: Zu Frage 2: Die Ausbildung wird an den Höheren Berufsfachschulen in Bad Kreuznach, Ludwigshafen und Lahnstein angeboten. Zu Frage 3: Nein. Sachsen Nicht älter als 35 Jahre. Bundespolizei Nicht älter als 33 Jahre. Ausnahmen möglich: Bewerberinnen und Bewerbern mit abgeschlossener Berufsausbildung bis zu 41 Jahren bei mindestens dreijähriger Berufserfahrung. Bremen Der Senat der Freien Hansestadt hat das Höchstalter für den Einstieg in den Polizeidienst gestrichen. Nach der dortigen Landeshaushaltsordnung ist eine Verbeamtung bis zum 45. Lebensjahr möglich. Drucksache 17/2033 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: *) HBFS = Höhere Berufsfachschule. Zu Frage 5: Zu Frage 6: Die HBFS-Jahrgänge 2008, 2009, 2010 und 2011 haben ihr Studium zwischenzeitlich abgeschlossen: Die Jahrgänge 2012, 2013 und 2014 befinden sich noch im Studium. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Jahrgang Gesamt Männer Frauen HBFS*) – Jahrgang 15 60 44 16 HBFS*) – Jahrgang 16 90 60 30 Gesamt (Stand: 21. Dezember 2016) 150 104 46 Jahrgang Quote in Prozent HBFS-10 86,9 HBFS-11 69,5 HBFS-12 77,5 HBFS-13 88,0 HBFS-14 96,7 Jahrgang Absolventen HBFS Nach erfolgreichem Studium an der HdP zum PK/PK’in ernannt Quote in Prozent HBFS-08 80 64 80,0 HBFS-09 64 57 89,1 HBFS-10 69 64 92,8 HBFS-11 64 47 73,4