Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Februar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2038 zu Drucksache 17/1928 11. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums der Justiz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Damian Lohr (AfD) – Drucksache 17/1928 – Resozialisierungsmaßnahmen von Gefangenen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1928 – vom 22. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Haushaltsplan der Landesregierung, Ministerium der Justiz, Einzelplan 05, Justizvollzugseinrichtungen 05 04, werden auf Seite 80 unter der Nr. 684 01 „Zuschüsse für Projekte der Resozialisierung von Gefangenen“ veranschlagt. Für das Jahr 2016 werden 7 700 Euro, für das Jahr 2017 12 200 Euro und für das Jahr 2018 15 200 Euro veranschlagt. Erläutert wird im Einzelplan, dass die finanziellen Leistungen an kirchliche, soziale oder ähnliche Einrichtungen zur Durchführung von Maßnahmen der Resozialisierung von Gefangenen Verwendung finden. Unter Berücksichtigung der o. a. Problematik frage ich die Landesregierung: 1. Welche Kirchen, sozialen oder ähnliche Einrichtungen werden in den Justizvollzugsanstalten konkret zur Resozialisierung der Gefangenen tätig? 2. Welche Kirchen, sozialen oder ähnliche Einrichtungen sind mit der Resozialisierung der Gefangenen muslimischen Glaubens betraut? 3. In welcher Höhe erhalten die jeweiligen Kirchen, sozialen oder ähnlichen Einrichtungen Zuwendungen aus Haushaltsmitteln? Das Ministerium der Justiz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: In den einleitenden Sätzen der Kleinen Anfrage wird abgestellt auf den Haushaltstitel 684 01 „Zuschüsse für Projekt der Resozialisierung von Gefangenen“. Da in den nachfolgenden Fragen indessen allgemein nach der Tätigkeit von und Zuwendungen an Kirchen, soziale oder ähnliche Einrichtungen gefragt wird, erscheint eine Beschränkung auf den erwähnten Titel nicht sachgerecht. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 3: Traditionell sind die evangelische und katholische Kirche wichtige Kooperationspartner für den rheinland-pfälzischen Justizvollzug. Als Seelsorgerinnen und Seelsorger sind Pfarrerinnen und Pfarrer, Diakone und Pastoralreferenten in den Anstalten tätig. Zurzeit stehen 13,7 Stellen im rheinland-pfälzischen Justizvollzug zur Verfügung, die sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit besetzt sind. Darüber hinaus sind weitere sieben Seelsorgerinnen und Seelsorger nebenamtlich in den Anstalten tätig. Die Personalkosten werden der evangelischen und katholischen Kirche in Anlehnung an eine Besoldung der Besoldungsstufe A 13 über den Haushaltstitel 671 01 erstattet. Zum Stichtag 5. Dezember 2016 beliefen sich diese Erstattungen auf 1 126 184,08 Euro. Der Betrag für die Seelsorge umfasst in diesem Fall allerdings wegen einer Umstellung der Erstattungspraxis im Jahr 2016 ausnahmsweise fünf Quartale, sodass die regelmäßige jährliche Ausgabe tatsächlich nur etwa vier Fünftel des oben genannten Betrages ausmacht . Weitere wichtige Partner bei der Resozialisierung sind die Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Caritasverband, Diakonie, „Mit Jugend gegen Drogen gGmbH“ und „Drogenhilfe Release Kaiserslautern“) und kommunale Träger (Stadt Zweibrücken), die in den Justizvollzugseinrichtungen die externe Suchtberatung stellen. Die Erstattungen an die freien Träger aus dem Haushaltstitel 671 01 beliefen sich zum Stichtag 5. Dezember 2016 in diesem Bereich auf insgesamt 411 229,53 Euro. Zudem gingen die im Jahr 2016 verausgabten Mittel des Haushaltstitel 684 01 an die Gesellschaft für Psychologische und Soziale Dienste (GPSD) e. V. in Trier für das Pilotprojekt für die Errichtung einer Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten Trier und Wittlich (1 852,99 Euro), den Verein für Gefangenenfürsorge e. V. in Wittlich für das „Marathonprojekt gegen Gewalt und Drogen“ (120,00 Euro) sowie an die Justizvollzugsanstalt Wittlich für das Projekt Drogenerkennung (200,00 Euro). Drucksache 17/2038 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode In den Jahren zuvor wurden mit den Mitteln Partner- und Eheseminare (1 210,80 Euro) unterstützt sowie Soziale Trainingskurse mit den Themenschwerpunkten „Wohnen“, „Arbeit und Berufswelt“ sowie „Gesundheit“ (835,59 Euro) finanziert. Zu Frage 2: In den Justizvollzugsanstalten und den beiden Jugendstrafanstalten stehen derzeit insgesamt acht türkische Religionsbeauftragte zur Verfügung, welche die Anstalten in – je nach Einrichtung – unterschiedlich regelmäßigen Abständen aufsuchen. Sie werden gemäß langjähriger Praxis vom Generalkonsulat der Republik Türkei in Mainz im Rahmen der konsularischen Betreuung entsandt. Kosten entstehen für das Land hierbei nicht. Für die Justizvollzugsanstalt Rohrbach wurde 2015 ein Projekt zur Deradikalisierung eines muslimischen Gefangenen in Form von Einzelsitzungen mit einem deutschsprachigen Imam bewilligt. Letztlich konnten jedoch nur drei Einzelsitzungen durchgeführt werden , Kosten wurden nicht in Rechnung gestellt. Herbert Mertin Staatsminister