Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Februar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2041 zu Drucksache 17/1895 12. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Bublies-Leifert (AfD) – Drucksache 17/1895 – Wasserrechte und regenerative Energie Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1895 – vom 20. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele der Eigentümer von Mühlenanwesen in Rheinland-Pfalz besitzen aktuell entsprechende Wasserrechte? Wie viele dieser nutzen sie auch? 2. Wie viele der Mühlenbetreiber erzeugen selbst Strom und speisen diesen auch in das Stromnetz ein? 3. Wie hoch ist die durchschnittliche Leistung der Betriebe? 4. Können verfallene Wasserrechte von Mühleneigentümern wiedererworben werden? Wenn ja, welche Anforderungen sind zu erfüllen ? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Eine statistische Erhebung von Mühlenanwesen und betroffener Wasserrechte sowie deren Nutzung liegt nicht vor. Eine Verpflichtung zur Meldung der Nutzung von Wasserrechteinhabern zur Stromerzeugung gegenüber den Wasserbehörden besteht nicht. Erst seit August 2014 gilt eine Meldepflicht gegenüber der Bundesnetzagentur für neu in Betrieb genommene Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Für Bestandsanlagen gilt diese Meldepflicht nur in Ausnahmefällen, beispielsweise nach einer Änderung der Leistung oder der endgültigen Stilllegung einer Anlage.1) Für das Jahr 2015 weist das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz 209 Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von 228 MW aus. Diese speisten in 2015 insgesamt ca. 908 MWh in das allgemeine Versorgungsnetz ein.2) Zu Frage 4: Wasserrechte können neu beantragt werden. In den einzureichenden Planunterlagen ist darzustellen, wie die in den §§ 33 bis 35 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geforderten Maßnahmen – z. B. Mindestwasserführung im Muttergewässer, die Durchgängigkeit des Gewässers, Fischschutz – gewährleistet werden. In der Regel handelt es sich dabei um Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfungen. Ulrike Höfken Staatsministerin 1) Die Informationen zum Anlagenregister sind auf den Seiten der Bundesnetzagentur zusammengestellt: https://www.bundesnetz - agentur.de/cln_1412/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Anlagenregister/Anlagenregis - ter_node.html 2) http://www.statistik.rlp.de/fileadmin/dokumente/berichte/E4093_201500_1j_L.pdf