Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Februar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2042 zu Drucksache 17/1896 12. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Bublies-Leifert (AfD) – Drucksache 17/1896 – Kleinkläranlagen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1896 – vom 20. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Mit der seit Juli 2013 in Kraft getretenen Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen können die Kommunen in Rheinland-Pfalz den Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen auf Private übertragen. Für die Investitionskosten wird ein Zuschuss gewährt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kleinkläranlagen werden aktuell in Rheinland-Pfalz betrieben? Wie hoch ist der Anteil der privaten Anlagen? 2. In wie vielen Fällen wurden seit Juli 2013 Zuschüsse bewilligt einschließlich der rückwirkenden Förderungen? Welcher Betrag wurde bisher vom Land ausgegeben? 3. In welchem Zustand befinden sich nach Kenntnis der Landesregierung die kommunalen und privaten Kleinkläranlagen? 4. Ist aktuell die Abwasserentsorgung in ganz Rheinland-Pfalz sichergestellt? Falls nicht, was sind die Gründe hierfür? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Das Statistische Landesamt erhebt im dreijährigen Rhythmus die Daten der privaten Haushalte ohne Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Der Bericht aus dem Jahr 2015 für den Stand vom 30. Juni 2013 weist eine Zahl von 11 089 Einwohnern aus, deren Abwässer über Kleinkläranlagen entsorgt wurden. Eine amtliche Statistik über die tatsächliche Zahl der betreffenden Kleinkläranlagen wird nicht geführt. Die 2013 erfolgte Aufnahme des Fördergegenstandes Kleinkläranlagen in die Förderrichtlinie Wasserwirtschaft hat dazu geführt, dass eine Vielzahl weiterer Kleinkläranlagen anstelle eines unwirtschaftlicheren Anschlusses an zentrale Kläranlagen errichtet wurde. Insgesamt wurden seit 2013 Zuwendungen für 1 983 überwiegend privat gebaute und betriebene Kleinkläranlagen beantragt, die mit einem Zuwendungsvolumen in Höhe von 6,45 Mio. Euro gefördert wurden. Zu Frage 3: Die Errichtung von Kleinkläranlagen erfolgt auf der Grundlage einer wasserrechtlichen Zulassung durch die zuständige Untere Wasserbehörde. Abwasseranlagen sind nach § 60 Wasserhaushaltsgesetz so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Die Pflicht zur Überwachung der Anlagen obliegt den abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften. Insgesamt ist festzustellen, dass die Leistungsfähigkeit der Kleinkläranlagen auch durch den Einsatz von Membrantechnik in den letzten Jahren stark zugenommen hat. In der Regel werden hohe Reinigungsleistungen bei den organischen Parametern erzielt. Häufig werden sogar die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor gezielt eliminiert und in diesen Fällen der Stand der Technik nach der Abwasserverordnung des Bundes sogar übertroffen. Nähere Kenntnisse über den Zustand aller kommunalen und privaten Kleinkläranlagen liegen der Landesregierung nicht vor. Zu Frage 4: Die Herstellung einer erstmaligen Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik ist in Rheinland-Pfalz praktisch abgeschlossen. Der kontinuierliche Ausbau der Abwasseranlagen hat zu einem hohen Anschlussgrad der Einwohner an Kanalisationen und Kläranlagen geführt. Ende des Jahres 2014 waren gemäß dem Lagebericht 2014 zum Stand der Abwasserbeseitigung in Rheinland-Pfalz rund 99,4 Prozent der Einwohner an öffentliche Kanalisationen und ca. 99,3 Prozent an kommunale, mechanisch-biologische Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossen. Die restlichen Einwohner wurden über Kleinkläranlagen oder über dichte Sammelgruben entsorgt. Der Bericht zeigt die hohen Reinigungsleistungen der kommunalen Kläranlagen mit mehr als 50 Einwohnerwerten bei den organischen Parametern und bei den Nährstoffparametern Stickstoff und Phosphor auf. Gemäß Artikel 16 der EG-Richt- Drucksache 17/2042 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode linie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) ist der Bericht alle zwei Jahre zu veröffentlichen und der EU-Kommission vorzulegen. Im Jahr 2017 erfolgen die Veröffentlichung und die Vorlage mit den Daten des Jahres 2016. Durch die Anpassung der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft im Jahr 2013 wurden die kommunalen Gebietskörperschaften umfangreich finanziell unterstützt, um die Aufgabe bis zum Ende 2016 zum Abschluss zu bringen. Seit 2013 wurden insgesamt 118 Mio. Euro Zuwendungen für Maßnahmen zur erstmaligen Herstellung im Bereich Abwasserbeseitigung gewährt. Durch die getätigten Investitionen hat sich der Stand der Abwasserbeseitigung in Rheinland-Pfalz weiter verbessert. Ulrike Höfken Staatsministerin