Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Februar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2049 zu Drucksache 17/1915 13. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/1915 – Untersagung einer Diskussionsveranstaltung (15. Dezember 2016) an der Universität Koblenz-Landau (Campus Koblenz) über DITIB aus Sicherheitsgründen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1915 – vom 21. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Vgl. Pressemitteilung des AStA Koblenz. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird die Absage der Veranstaltung aus „Sicherheitsgründen“ bewertet? 2. Ist es zutreffend, dass ein türkisches Konsulat (z. B. eines in Rheinland-Pfalz) und führende Funktionäre der DITIB sich an den Protesten derart beteiligt haben, dass sie als „Drohungen“ zu verstehen waren? 3. Wenn ja: Wie ist dieses Verhalten zu bewerten? 4. Inwieweit besteht zukünftig die Gefahr, dass DITIB den freien Diskurs an Universitäten beeinträchtigt? 5. Gehen von DITIB-Funktionären und Angehörigen türkischer Konsulate Gefahren aus? 6. Inwieweit wird die Absage der Veranstaltung bei der Einschätzung von DITIB als möglicher Vertragspartnerin der Landesregierung berücksichtigt? 7. Was wird unternommen, um einen freien und unabhängigen Diskurs an den Universitäten, gerade im Hinblick auf kontroverse Themen, zu ermöglichen bzw. sicherzustellen? Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Universität Koblenz-Landau hat die ursprünglich für den 15. Dezember 2016 geplante Veranstaltung „Die Marionetten Erdoğans“ nicht abgesagt, sondern die Verschiebung auf einen Termin im Januar 2017 initiiert. Dies geschah aus folgendem Grund: Die Hochschulleitung erhielt im unmittelbaren Vorfeld der Veranstaltung über 500 E-Mails von einem unbekannten Personenkreis. Der Inhalt dieser E-Mails war gegen die Veranstaltung gerichtet. Die Hochschulleitung war sodann am 14. Dezember 2016 mit den Verantwortlichen des AStA vor Ort in Koblenz, konnte aber nicht erkennen, dass ein ausreichendes Sicherheitskonzept erarbeitet worden war. Da auf dieser Basis die Sicherheit der Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht garantiert werden konnte, drängte die Hochschulleitung auf eine Verschiebung der Veranstaltung in den Januar 2017, um ausreichend Zeit zu haben, die Veranstaltung unter Einbindung der Polizei zu planen. Zu den Fragen 2 und 3: Es ist nicht bekannt, dass ein türkisches Konsulat oder führende Funktionäre der DITIB an den Versandaktionen der E-Mails beteiligt waren. Drohung im Rechtssinne ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt. Es hat seitens des türkischen Konsulats und der DITIB keine Drohungen gegen den AStA als Organisation oder gegen einzelne seiner Mitglieder gegeben. Zu den Fragen 4 und 7: Es liegt in der Verantwortung der Hochschulen, den Studierenden den politischen Diskurs zu ermöglichen. Dies wird auch in Zukunft sichergestellt werden. Dabei ist die Sicherheit der Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulen zu gewährleisten. Drucksache 17/2049 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Den rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse zu einer möglichen konkreten Gefährdung der Sicherheitslage in Deutschland durch Vertreter der DITIB oder türkischer Konsulate in Rheinland-Pfalz vor. Zu Frage 6: Nach vorliegenden Gutachten handelt es sich bei vier islamischen Verbänden, mit denen die Landesregierung in Vertragsverhandlungen steht, um Religionsgemeinschaften im verfassungsrechtlichen Sinn. Da alle Religionsgemeinschaften eine Staatsferne aufweisen müssen, hat die Landesregierung nach den politischen Ereignissen vom 15. Juli 2016 in der Türkei die Vertragsverhandlungen ruhen lassen und zwei Zusatzgutachten in Auftrag gegeben. Auf der Grundlage der Ergebnisse der beiden Zusatzgutachten und weiterer Informationen wird entschieden werden, wie sich die weiteren Vertragsverhandlungen gestalten werden. Prof. Dr. Konrad Wolf Staatsminister