Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. Juli 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/205 zu Drucksache 17/39 22. 06. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/39 – Zustände Koblenzer Bahnhofsvorplatz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/39 – vom 30. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Viele Koblenzer und Reisende fühlen sich am Bahnhofsvorplatz und rund um den Busbahnhof unwohl oder haben Angst, angepöbelt oder angebettelt zu werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung die Situation auf dem Koblenzer Bahnhofsvorplatz bekannt? Wenn ja, was wurde bisher veranlasst, um die Situation zu verbessern? 2. Wie viele Platzverweise wurden gegen Personen nach § 13 Abs. 1 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz ausgesprochen, die gegen die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Stadt Koblenz vom 17. September 2007 oder sonstige Gesetze am Koblenzer Hauptbahnhof verstoßen haben (bitte aufgegliedert nach den Jahren 2015 und 2016)? 3. Wie viele Straftaten wurden am Koblenzer Hauptbahnhof in den Jahren 2014, 2015 und 2016 verübt? 4. Warum verfügen die Gaststätten im Koblenzer Hauptbahnhof nicht über kostenlose Kundentoiletten, wie es der § 7 Abs. 2 Gaststättenverordnung vorsieht? 5. Wie viele Personen befinden sich in der Methadonpraxis im Markenbildchenweg in Koblenz in Behandlung? 6. Hat die Stadt Koblenz oder das Land Rheinland-Pfalz Einfluss auf den Standort von Arztpraxen, die Methadon abgeben? 7. Wie viele Einsätze fanden 2014, 2015 und 2016 am Koblenzer Bahnhofsvorplatz von Polizei, Bundespolizei, Ordnungsamt und Rettungsdienst statt und wie hoch betrugen die Kosten der Einsätze? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Koblenzer Bahnhof ist die Drehscheibe des Bahnverkehrs im Rhein-Mosel-Lahn-Gebiet. Wie in nahezu allen Oberzentren ist ein solcher Verkehrsknotenpunkt ein Sammelplatz unterschiedlichster Personengruppen, auch solcher, die aufgrund ihres Verhaltens polizeiliche Relevanz entfalten. Die Mehrheit der Verstöße, die das Sicherheitsempfinden der Menschen tangieren (z. B. Betteln, Anpöbeln, Vermüllung, Urinieren, Ruhestörungen), sind dem Zuständigkeitsbereich der Ordnungsbehörden zuzurechnen. Diese Verstöße sind ausnahmslos in den Tages- und frühen Abendstunden festzustellen, wenn das Umfeld des Bahnhofs von vielen Menschen frequentiert wird. Seit dem Frühjahr 2015 gibt es vermehrt Hinweise, dass im Bereich des Bahnhofs möglicherweise Drogen konsumiert werden und im Nachgang etwaige Konsumutensilien offen herumliegen. Um die Entwicklung einer „offenen“ Drogenszene zu verhindern, hat die örtlich zuständige Polizeiinspektion Koblenz 1 in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachkommissariat der Kriminaldirektion Koblenz offensive Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Eine signifikante Häufung strafbaren Verhaltens konnte, trotz Hinweisen aus der Bevölkerung und Umsetzung des Kontrollkonzeptes, nicht festgestellt werden. Allerdings etabliert sich augenscheinlich eine Drogenkontaktszene im Bereich des Bahnhofsvorplatzes, des Busbahnhofs und der dortigen Tiefgarage. Zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung wird neben den angeführten Kontrollmaßnahmen offene polizeiliche Präsenz durch verstärkte Fuß- und Fahrradstreifen gezeigt. Daneben soll das Thema bei der Stadt Koblenz im Rahmen des kriminalpräventiven Rates behandelt werden. Drucksache 17/205 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 Zu Frage 2: Die Polizei führt keine gesonderte Datei zu ausgesprochenen Platzverweisen. Eine retrograde Recherche ist aus Gründen des Datenschutzes nur eingeschränkt möglich. Für die Jahre 2015 und 2016 ergeben sich daher folgende nicht valide Daten: 2015: 21, 2016: 16 (Stand: 8. Juni 2016). Das Koblenzer Ordnungsamt hat folgende Anzahl an Platzverweisen ausgesprochen: 2015: 7, 2016: 5 (Stand: 7. Juni 2016). Zu Frage 3: Eine Recherche des Polizeipräsidiums Koblenz ergab folgendes Ergebnis: 2014: 373 Strafverfahren, 2015: 245 Strafverfahren, 2016: 102 Strafverfahren (Stand: 8. Juni 2016). Zu Frage 4: Nach Auskunft der Stadtverwaltung Koblenz steht den Gaststättenbesuchern die vorhandene Toilettenanlage im Hauptbahnhof zur Verfügung. Zu Frage 5: Die Patientenzahlen einzelner Arztpraxen sind Geschäftsgeheimnis der jeweiligen Praxisinhaber. Die Landesregierung kann hierzu keine Auskünfte geben. Zu Frage 6: Das Land hat keinen Einfluss auf die Auswahl beziehungsweise Genehmigung von Praxen zur Durchführung der Substitutionsbehandlung . Zu Frage 7: Die Antwort zu Frage 7 gegliedert nach der jeweiligen Organisation/Behörde: a) Polizei Rheinland-Pfalz Die Landespolizei war in den letzten drei Jahren wie folgt vor Ort im Einsatz: 2014: 174 Einsätze, davon 36 Verkehrsunfälle, 2015: 359 Einsätze, davon 51 Verkehrsunfälle, 2016: 147 Einsätze, davon 15 Verkehrsunfälle (Stand: 8. Juni 2016). Erläuterung zum Jahr 2014: Die tatsächlichen Vorgangszahlen zum Jahr 2014 können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr recherchiert werden. Die angegebene Anzahl der Einsätze bezieht sich auf noch vorhandene – nicht der Löschfrist unterliegenden – Ereignisse. Bei Ordnungsverstößen im Bereich des Koblenzer Bahnhofs trifft die Polizei die erforderlichen Maßnahmen als Ausfluss der gesetzlichen Verpflichtung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Hierdurch sollen im Wesentlichen Gefahren für Passanten oder Bahnhofsbesucher abgewehrt, Straftaten oder Ordnungsverstöße verhindert bzw. verfolgt werden. Die Einsatzmaßnahmen erfolgen – wie vorangestellt – auf der Grundlage eines gesetzlichen Auftrages. Da diese gesetzliche Verpflichtung Vorrang gegenüber etwaigen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen hat, werden insoweit weder eine Kostenberechnung noch eine Auflistung entstandener Kosten vorgenommen. b) Bundespolizei Die Einsatzzahlen der Bundespolizei liegen der Landesregierung grundsätzlich nicht vor, da diese dem Bundesministerium des Innern nachgeordnet ist. Eine Anfrage an die Bundespolizeidirektion Koblenz wurde wie folgt beantwortet: „Die Bundespolizei ist gemäß der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 28. Mai 2014 (BVerwG Az.: 6 C 4.13) auf Bahnhofsvorplätzen sachlich nicht zuständig. Einsätze und Eingriffsmaßnahmen der Beamten der Bundespolizei auf dem Vorplatz am Hauptbahnhof Koblenz erfolgen daher im Rahmen der Eilkompetenz nach § 86 Abs. 1 Nr. 3 POG RP, soweit die Landespolizei nicht rechtzeitig zur Verfolgung von Straftaten auf frischer Tat bzw. zur Abwehr von gegenwärtigen Gefahren einschreiten kann. Das Kontrollkonzept der Polizeiinspektion Koblenz 1 ist allerdings mit der Bundespolizei abgestimmt. Danach wird auch durch die Bundespolizei gegen auffällige Personen mit niedriger Einsatzschwelle vorgegangen. Im Regelfall sind mehrere Einsätze täglich, insbesondere am Wochenende, erforderlich. In den meisten Fällen handelt es sich um Gefährderansprachen und Zurechtweisungen. Bei einzelnen schwerwiegenderen Delikten handelte es sich in den letzten drei Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/205 Jahren um zehn Körperverletzungen, einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz .“ Die genaue Anzahl der Einsätze konnte durch die Bundespolizei nicht angegeben werden. Die Einsätze werden der Landespolizei nicht in Rechnung gestellt. Eine Erhebung der Kosten erfolgt daher nicht und ist nachträglich , auch aufgrund fehlender Berechnungsdaten, nicht mehr möglich. c) Ordnungsamt Zu den Einsätzen des Ordnungsamtes liegen der Stadtverwaltung Koblenz keine Daten vor, da Auswertungen technisch nicht möglich sind. d) Rettungsdienst Der Rettungsdienst war nach Angaben der zuständigen Behörde wie folgt am Bahnhofsvorplatz und im Bahnhofsgebäude im Einsatz : 2014: 297 Einsätze, 2015: 370 Einsätze, 2016: 146 Einsätze (Stand: 6. Juni 2016). Die entstanden Kosten für die Kostenträger des Rettungsdienstes, die Krankenkassen, lassen sich nicht ohne Weiteres beziffern, da die Einsatzzahlen zunächst nur anonymisiert zur Verfügung stehen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär 3