Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Februar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2050 zu Drucksache 17/1926 13. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) – Drucksache 17/1926 – Wechselprüfungen von Lehrkräften im Landkreis Südwestpfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1926 – vom 22. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Aufgrund der Schulreform unterrichten Lehrkräfte, unter anderem der ehemaligen Hauptschulen, nun an Realschulen plus im Land. Diese Lehrkräfte fordern seit Jahren nach absolvierter Wechselprüfung eine Beförderung ins nächsthöhere Amt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrkräfte, die an Schulen im Landkreis Südwestpfalz unterrichten, haben seit 2014 eine Wechselprüfung beantragt (bitte nach Jahren und Schularten getrennt)? 2. Wie viele Lehrkräfte, die an Schulen im Landkreis Südwestpfalz unterrichten, wurden seitdem zur Wechselprüfung zugelassen (bitte nach Jahren und Schularten getrennt)? 3. Wie viele dieser Lehrkräfte haben die Wechselprüfung bis zum heutigen Tag erfolgreich bestanden? 4. Wie viele dieser Lehrkräfte wurden aufgrund der erfolgreich abgeschlossenen Wechselprüfung befördert? 5. Wie viele dieser Lehrkräfte beabsichtigt die Landesregierung in 2017 aufgrund der erfolgreich abgeschlossenen Wechselprüfung zu befördern? 6. Warum befördert das Land nicht umgehend alle Lehrkräfte mit erfolgreich abgeschlossener Wechselprüfung? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Vor dem Hintergrund der Einleitung wird davon ausgegangen, dass sich die Kleine Anfrage auf die Wechselprüfung II (Wechsel in das Lehramt an Realschulen plus von Grund- und Hauptschullehrkräften, die seit mindestens drei Jahren an einer Realschule plus oder in einer entsprechenden Tätigkeit an einer IGS eingesetzt sind) bezieht. Somit werden bei der Beantwortung nur diese Lehrkräfte erfasst. Dies vorausgeschickt, beantworte ich Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Antragstellung auf Zulassung zur Wechselprüfung II ist seit 7. September 2015 möglich. Seit diesem Termin haben 44 Lehrkräfte , die im Landkreis Südwestpfalz (inklusive der kreisfreien Städte Pirmasens und Zweibrücken) unterrichten, die Zulassung zur Wechselprüfung II beantragt. Im Jahr 2015 haben zwölf Lehrkräfte einer Realschule plus, sieben Lehrkräfte einer Realschule plus mit Fachoberschule sowie neun Lehrkräfte einer Integrierten Gesamtschule einen Antrag auf Zulassung zur Wechselprüfung II gestellt. Im Jahr 2016 waren dies zehn Lehrkräfte einer Realschule plus, eine Lehrkraft einer Realschule plus mit Fachoberschule sowie zwei Lehrkräfte einer Integrierten Gesamtschule. Bei den Grund- und Realschulen plus stellten lediglich drei Lehrkräfte im Jahr 2016 einen Antrag. Zu Frage 2: Seit dem 7. September 2015 wurden 42 Lehrkräfte, die an Schulen im Landkreis Südwestpfalz unterrichten, zur Wechselprüfung II zugelassen. Im Jahr 2015 haben jeweils drei Lehrkräfte einer Realschule plus mit Fachoberschule sowie einer Integrierten Gesamtschule die Zulassung zur Wechselprüfung II erhalten. Im Jahr 2016 waren es 21 Lehrkräfte einer Realschule plus, drei Lehrkräfte einer Grundund Realschulen plus, fünf Lehrkräfte einer Realschule plus mit Fachoberschule sowie sieben Lehrkräfte einer Integrierten Gesamtschule. Drucksache 17/2050 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die Differenz der Angaben zwischen Frage 1 und Frage 2 resultiert daraus, dass in zwei Fällen die für die Zulassung erforderlichen Unterlagen (z. B. Zeugnisse der Staatsexamen, Gutachten der Schulleitung) noch nicht vorgelegt wurden. Zu Frage 3: Bis zum heutigen Tag wurden 26 Lehrkräfte im Landkreis Südwestpfalz geprüft. Alle haben die Wechselprüfung II erfolgreich bestanden. Zu Frage 4: Bei den Lehrkräften, die die Wechselprüfung II absolviert haben, müssen zwei verschiedene Gruppen unterschieden werden: Die erste Gruppe bilden die Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber. Von den 26 bisher geprüften Lehrkräften sind drei Lehrkräfte Funktionsstelleninhaberinnen bzw. Funktionsstelleninhaber. Diese Personen wurden unmittelbar im Anschluss an das Bestehen der Wechselprüfung II befördert. Lehrkräfte, die zum Zeitpunkt des Bestehens der Wechselprüfung bereits eine Funktionsstelle innehaben, die für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Realschulen ausgeschrieben war, erfüllen unmittelbar nach dem Bestehen der Wechselprüfung die Voraussetzung für eine Beförderung, ohne sich erneut auf die Funktionsstelle bewerben zu müssen. Die zweite Gruppe beinhaltet die Lehrerinnen und Lehrer, die keine Funktionsstelle ausüben. Die Beförderungsmodalitäten für diese Personengruppe ergeben sich aus der Antwort zu den Fragen 5 und 6. Zu den Fragen 5 und 6: Im Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Parteien ist vereinbart, allen Lehrkräften mit Hauptschullehramt an Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen, die einen Antrag auf Wechselprüfung in das Lehramt für Realschulen plus stellen, die Möglichkeit zu geben, diese zügig und unabhängig von ihrer Schulart zu absolvieren. Nach erfolgreich bestandener Prüfung soll diesen Lehrkräften innerhalb der Legislaturperiode eine zeitlich realistische Perspektive zur Beförderung eröffnet werden. In einem ersten Schritt hat die Landesregierung mit dem aktuell ins Parlament eingebrachten Haushaltsgesetzentwurf 2017/2018 vorgesehen, in den beiden Haushaltsjahren jeweils 300 Planstellen zum „Vollzug der Lehrkräftewechselprüfungsverordnung“ von Besoldungsgruppe A 12 nach Besoldungsgruppe A 13 zu heben. Nach der Verabschiedung des Landeshaushaltgesetzes ist vorgesehen, betroffenen Lehrkräften erstmals am 18. Mai 2017 das Amt einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen plus (Besoldungsgruppe A 13) zu übertragen. Die hierfür erforderlichen Auswahlentscheidungen werden im Laufe des Frühjahrs 2017 getroffen. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin