Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Juli 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/206 zu Drucksache 17/62 22. 06. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Justiz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/62 – Spürhunde JVA Diez Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/62 – vom 3. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Landesverband der Beschäftigten im Strafvollzug fordert, dass in den Gefängnissen in Rheinland-Pfalz Spürhunde eingesetzt werden. Grund sind Ermittlungen der Koblenzer Staatsanwaltschaft. Dabei geht es um möglichen Drogenhandel in der Haftanstalt in Diez. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten kritisierte, dass dieser Drogenschmuggel möglich war. Mit Spürhunden vor Ort wäre das deutlich schwieriger gewesen. In anderen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen werden Drogenspürhunde bereits erfolgreich eingesetzt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz von Drogenspürhunden in den rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten? 2. Wie ist der Sachstand der Ermittlungen bzgl. des Drogenhandels in der Justizvollzugsanstalt Diez? 3. Haben die Besucher, die im Verdacht stehen, Drogen in die Justizvollzugsanstalt Diez zu schmuggeln, ein Hausverbot für die Justizvollzugsanstalt Diez ausgesprochen bekommen? Wenn nein, warum nicht? 4. Wurden gegen die Besucher, die im Verdacht stehen, Drogen in die Justizvollzugsanstalt Diez zu schmuggeln, zusätzlich Ordnungs widrigkeitsanzeigen bei Verstößen gegen den § 115 OWiG „Verkehr mit Gefangenen“ eingeleitet? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht? 5. Wie viele Häftlinge sind in den rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten drogenabhängig (bitte aufgegliedert nach den einzelnen Justizvollzugsanstalten)? 6. Wie viele Häftlinge sind in den rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten alkoholabhängig (bitte aufgegliedert nach den einzelnen Justizvollzugsanstalten)? 7. Wird die Anzahl des Justizvollzugspersonals als ausreichend angesehen? Das Ministerium der Justiz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. Juni 2016 wie folgt beantwortet : Zu Frage 1: In rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen werden Drogenspürhunde nach wie vor eingesetzt. Aufgrund der guten Kontakte zur Polizei können sehr flexibel und in ausreichender Anzahl Drogenhunde für Einsätze angefordert werden. Die notwendige Effizienz beim Einsatz der Hunde, also auch der gewünschte Abschreckungseffekt, könnte beim Einsatz justizeigener Hunde nicht besser sein. Der Einsatz wäre aber deutlich personal- und kostenaufwändiger. Zu Frage 2: Informationen über Ermittlungsverfahren sind mit Blick auf die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen grundsätzlich vertraulich zu behandeln. Parlamentarische Anfragen auf Grundlage von Artikel 89 a der Verfassung für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit §§ 80 Abs. 2, 100 der Geschäftsordnung des Landtages können daher nur im Rahmen einer vertraulichen Sitzung des Rechtsausschusses beantwortet werden. Zu Frage 3: Sofern tatsächliche Feststellungen getroffen werden, dass Besucher beispielsweise Betäubungsmittel an Gefangene übergeben haben, werden nach § 34 Landesjustizvollzugsgesetz (LJVollzG) den entsprechenden Besuchern Besuche von Gefangenen untersagt. In einem Fall konnte dies umgesetzt werden, weil ein Besucher es unternommen hatte, während eines Besuchs sogenannte Kräutermischungen an einen Gefangenen zu übergeben und somit die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet hat. Drucksache 17/206 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Wenn es sich allerdings nur um einen bloßen Verdacht des Versuchs einer Übergabe von Betäubungsmitteln an Gefangene beim Besuch handelt, ist die Verhängung von Besuchsverboten nach rechtsstaatlichen Prinzipien nicht möglich. Zu Frage 4: Bei einem bloßen Verdacht werden keine Anzeigen nach § 115 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) gestellt, da die Beweislast bei dem Anzeigenerstatter liegt. Sofern tatsächliche Feststellungen getroffen werden, werden Anzeigen nach § 115 OWiG erstattet. So wurde in dem unter Frage 3 beschriebenen Fall eine Ordnungswidrigkeitsanzeige bei der zuständigen Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises eingereicht. Der Besucher wurde rechtskräftig mit einem Bußgeld in Höhe von 800 Euro zuzüglich Verwaltungskosten in Höhe von 43,50 Euro belegt. Zu Frage 5: Am Stichtag 31. März 2016 waren 69,3 % aller Gefangenen in den rheinland-pfälzischen Justizvollzugs- und Jugendstrafanstalten als suchtgefährdet oder abhängig von stoffgebundenen Süchten, sowie Glücksspiel und Online-Spielsucht eingestuft worden. Von den 69,3 % wurden 37,4 % als suchtgefährdet und 62,6 % als süchtig eingestuft. Diese Klassifizierung bezieht sich auf den Status des Gefangenen bei Zugang in die Justizvollzugseinrichtung. Als von Drogen abhängig wurden insgesamt 895 Gefangene klassifiziert, was einem prozentualen Anteil von 28,4 % an der Gesamtbelegung entspricht. Als von einer Drogenabhängigkeit gefährdet wurden 521 Gefangene klassifiziert, was einem prozentualen Anteil von 16,5 % an der Gesamtbelegung entspricht. Die Verteilung auf die einzelnen Justizvollzugseinrichtungen ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Die dort beschriebenen jeweiligen prozentualen Anteile beziehen sich auf die Gesamtbelegung der entsprechenden Justizvollzugseinrichtung. Zu Frage 6: Als von Alkohol als Hauptsuchtmittel abhängig wurden insgesamt 361 Gefangene klassifiziert, was einem prozentualen Anteil von 11,4 % an der Gesamtbelegung entspricht. Als von einer Alkoholabhängigkeit (mit Alkohol als Hauptsuchtmittel) gefährdet wurden 277 Gefangene klassifiziert, was einem prozentualen Anteil von 8,8 % an der Gesamtbelegung entspricht. Die Verteilung auf die einzelnen Justizvollzugseinrichtungen ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Die dort beschriebenen jeweiligen prozentualen Anteile beziehen sich auf die Gesamtbelegung der entsprechenden Justizvollzugseinrichtung. Zu Frage 7: Das Personal im Allgemeinen Vollzugsdienst des rheinland-pfälzischen Justizvollzugs ist insgesamt sehr knapp bemessen, für die Erfüllung der Aufgaben aber ausreichend. Herbert Mertin Staatsminister Abhängig Suchtgefährdet JVA Diez 155 (27,0 %) 107 (18,6 %) JVA Frankenthal 143 (31,6 %) 68 (15,0 %) JVA Koblenz 31 (18,1 %) 19 (11,1 %) JVA Ludwigshafen 4 ( 7,4 %) 0 (0 %) JVA Rohrbach 152 (29,5 %) 60 (11,6 %) JSA Schifferstadt 87 (48,1 %) 36 (19,9 %) JVA Trier 50 (29,9 %) 34 (20,4 %) JSA Wittlich 44 (29,3 %) 53 (35,3 %) JVA Wittlich 173 (34,4 %) 60 (11,9 %) JVA Zweibrücken 63 (16,3 %) 85 (22,0 %) Abhängig Suchtgefährdet JVA Diez 38 ( 6,6 %) 51 ( 8,9 %) JVA Frankenthal 143 (31,6 %) 64 (14,2 %) JVA Koblenz 7 ( 4,1 %) 4 ( 2,3 %) JVA Ludwigshafen 3 ( 5,6 %) 12 (22,2 %) JVA Rohrbach 46 ( 8,9 %) 37 ( 7,2 %) JSA Schifferstadt 13 ( 7,2 %) 10 ( 5,5 %) JVA Trier 17 (10,2 %) 7 ( 4,2 %) JSA Wittlich 6 ( 4,0 %) 19 (12,7 %) JVA Wittlich 58 (11,5 %) 50 ( 9,9 %) JVA Zweibrücken 30 ( 7,8 %) 23 ( 6,0 %)