Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Februar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2063 zu Drucksache 17/1929 16. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Weber (FDP) – Drucksache 17/1929 – Berufsbildende Schule für „Grüne Berufe“ in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1929 – vom 22. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landwirtschaft und der Weinbau sind eine bedeutende wirtschaftliche Säule in Rheinland-Pfalz. Gut ausgebildete Fachkräfte stellen die Basis dieser Wirtschaftskraft dar. Die Landwirtschaft und der Weinbau stehen wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch vor großen Herausforderungen und Veränderungsprozessen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie werden im Bereich des Blockunterrichtes in der Berufsschule der Landwirte und Winzer die Unterrichtsinhalte festgelegt? 2. Wie werden umfangreiche Kompetenzen im Bereich Marketing/Öffentlichkeitsarbeit und Betriebswirtschaft vermittelt? 3. Sind Änderungen im Rahmenlehrplan vorgesehen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Wie bei allen staatlich anerkannten Ausbildungsberufen sind die Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsverordnung festgelegt. Auf der Grundlage dieser Ausbildungsinhalte gibt die Kultusministerkonferenz einen Rahmenlehrplan für den jeweiligen Ausbildungs - beruf heraus. Die Rahmenlehrpläne wiederum bilden die Grundlage für die konkreten Unterrichtsinhalte, die die Fachkonferenzen der jeweiligen Schule festlegen. In den Fachkonferenzen wird auch festgelegt, welche Unterrichtsinhalte durch welche Lehrkraft vermittelt werden. Zur Konkretisierung erstellt jede Lehrkraft für jedes Fach einen Jahresarbeitsplan, der vom Schulleiter genehmigt wird. Zu Frage 2: Die Ausbildungsziele bei der Ausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin und zum Winzer/zur Winzerin sind der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten, die es den Auszubildenden ermöglichen, produktions- und verfahrenstechnische Abläufe im Betrieb selbständig durchzuführen und zu kontrollieren. Zu den Ausbildungsinhalten zählen dabei in gewissem Umfang auch das Aufzeigen von Vermarktungswegen, die Berechnung von Deckungsbeiträgen und die Direktvermarktung betrieblicher Erzeugnisse. Im allgemeinbildenden Unterricht werden außerdem Kommunikation und Präsentation eingeübt. Die Vermittlung umfangreicher Kompetenzen in den Bereichen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und Betriebswirtschaft ist jedoch ein wesentlicher Teil der beruflichen Fortbildung an den Fachschulen (Wirtschafter/Techniker) und in den Meistervorbereitungskursen , die auf die Tätigkeit als Unternehmer vorbereiten. Zu Frage 3: Die Rahmenlehrpläne sind an die Ausbildungsordnungen für die jeweiligen Berufe geknüpft. Derzeit sind keine Neuordnungen bei den Ausbildungsberufen Landwirt/Landwirtin und Winzer/Winzerin geplant, entsprechend sind auch keine Änderungen bei den Rahmenlehrplänen vorgesehen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereitet aktuell eine Arbeitsmarktstudie vor, die klären soll, ob die bestehenden Ausbildungsordnungen dem Bedarf des Arbeitsmarktes entsprechen. Dr. Volker Wissing Staatsminister