Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Februar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2076 zu Drucksache 17/1938 18. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) – Drucksache 17/1938 – Haushalt 2017/2018 – Bereich Wasserwirtschaft Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1938 – vom 23. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: In den letzten Jahren haben sich nach Auskunft der Landesregierung in den Vorbesprechungen des Haushaltsplanes des Umweltministeriums größere Summen an Haushaltsresten im Bereich der Wasserwirtschaft angesammelt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch waren die Haushaltsreste im Bereich Wasser und Abwasser in den letzten fünf Jahren und wie hoch sind sie voraussichtlich in 2016? 2. Welche Einnahmeentwicklung ergibt sich für den Haushalt 2017/2018 im Bereich Wasser und Abwasser und welche Ausgaben sind hier geplant? 3. Welche Mittel in welcher Höhe wurden in den letzten fünf Jahren und werden im Doppelhaushalt 2017/2018 jeweils aus dem kommunalen Finanzausgleich als Einnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft und Abwasser eingebucht? 4. Wie sieht die Landesregierung den zukünftigen Umgang mit den Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich vor dem Hinter - grund der großen Haushaltsreste bei gleichzeitiger problematischer Finanzausstattung der Kommunen? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Haushaltsreste durch neue Programme im Bereich Wasser und Abwasser zur Unterstützung der Kommunen abzubauen? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: In den vergangenen 30 Jahren hat die Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den kommunalen Gebietskörperschaften Investitionen in die wasserwirtschaftliche Infrastruktur (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) im Umfang von 4,2 Mrd. Euro getätigt. Das Land hat hierzu Fördermittel im Umfang von 3,1 Mrd. Euro aus Zweckzuweisungen des kommunalen Finanzausgleichs, dem Aufkommen der Abwasserabgabe und seit 2013 aus dem Aufkommen des Wasserentnahmeentgeltes zur Verfügung gestellt. Das Ziel, eine Erstausstattung mit Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen auch im kleinstrukturierten ländlichen Raum zu schaffen, ist abgeschlossen. Damit ist zugleich ein bedeutender Schritt zur Gewässerreinhaltung (Grundwasserkörper und Oberflächengewässer) getan. Die Investitionen, die zugleich von hohem Wert für den Wirtschaftsstandort des Landes sind, haben in der Vergangenheit Arbeitsplätze geschaffen und erhalten und wurden als Vorleistung zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie anerkannt. Aufgrund des Handlungsdrucks zur Erfüllung der EU-Nitratricht- und der EU-Wasserrahmenlinie, vor allem mit Blick auf die Nitrat-, Phosphat- und Pestizidbelastung in Grund- und Oberflächenwasser, wird deren Reduzierung künftig weiter intensiviert. Die im Mittelpunkt der Anfrage stehenden Haushaltsreste sind kein Ausdruck einer Überveranschlagung oder verzögerten Nichtinanspruchnahme, sondern lediglich prozessbedingt. Zur Umsetzung der zur Förderung beantragten kommunalen Projekte bedarf es einer mittelfristigen Investitionsplanung, um die Laufzeit der Baumaßnahmen, die Planungszeiträume, die Wirtschaftsplanungen der Kommunen, die Dauer der Wasserrechtsverfahren , Ausschreibungen und Vergaben adäquat zu berücksichtigen und um den Kommunen die erforderliche Planungs- und Finanzierungssicherheit zu geben. Auch in Zukunft wird die Unterstützung der kommunalen Gebietskörperschaften zur Erhaltung und Fortentwicklung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur fortgesetzt werden. Drucksache 17/2076 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: *) Vorläufige Resteermittlung. Zu Frage 2: Die Einnahmen umfassen das Aufkommen aus den Sonderabgaben, Rückflüsse aus Darlehen aus Vorjahren (Abwasserabgabe) und sonstige Einnahmen. Die Ausgaben werden wie folgt verwendet: – Abwasserabgabe Es sind weiterhin Zinszuschüsse, Darlehen und Zuweisungen an kommunale Gebietskörperschaften im Umfang von ca. 27 Mio. Euro/a vorgesehen. Daneben wird die Forschung und Entwicklung von Anlagen und Verfahren (z. B. für weitergehende Abwasserreinigungsverfahren) finanziert. Außerdem wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aus dem Aufkommen die technische Ausstattung sowie der Verwaltungsaufwand zum Vollzug der Abwasserabgabengesetze entsprechend den rechtlichen Vorgaben ausgeglichen. – Wasserentnahmeentgelt Das Aufkommen aus dem Wasserentnahmeentgelt wird überwiegend zur Schaffung großräumiger Wasserverbünde (insbesondere Anschluss der Steinbachtalsperre an die Primstalsperre, Sanierung der Steinbachtalsperre, Wasserverbundprojekt Westeifel ) herangezogen. Im Umfang von 4,5 Mio. Euro/a sollen Mittel zur umweltschonenden Landbewirtschaftung im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt werden. Zur Abdeckung der Zinslast aus der Inanspruchnahme von Zinszuschussprogrammen zur Schaffung der Ersteinrichtung von Wasserversorgungsanlagen werden rund 3,7 Mio. Euro/a benötigt. Ebenfalls finanziert werden sollen Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Beteiligung an den Betriebskosten des Informationszentrums an der Steinbachtalsperre in der Nationalparkregion. – Zum administrativen Vollzug des Wasserentnahmeentgeltgesetzes sind insgesamt 0,85 Mio. Euro/a vorgesehen. Zu Frage 3: Die Zweckzuweisungen innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs werden in der Übersicht „Darstellung des Steuerverbunds aufgrund des Landesfinanzausgleichsgesetzes in Rheinland-Pfalz zu Kapitel 20 06 – Zuweisungen an Gebietskörperschaften – dargestellt und entsprechend in den Einzelplänen veranschlagt. Die Haushaltsmittel für kommunale Vorhaben der Wasserwirtschaft sind in den Kapiteln 14 02 und 14 75 sowie in Kapitel 08 23 veranschlagt und haben sich in den Jahren 2012 bis 2018 wie folgt entwickelt (in Mio. Euro): 2 Haushaltsreste im Bereich Wasser und Abwasser der letzten fünf Jahre sowie voraussichtliche Haushaltsreste für das Jahr 2016 (in Mio. Euro) 2011 2012 2013 2014 2015 2016*) Zweckzuweisungen kommunaler Finanzausgleich – Kapitel 14 02 und 14 75 8,52 8,70 14,14 11,03 11,71 15,28 Abwasserabgabe – Kapitel 14 12 20,88 23,07 24,83 28,19 26,85 24,90 Wasserentnahmeentgelt – Kapitel 14 13 16,61 26,09 33,79 38,17 Geplante Einnahmen und Ausgaben im Doppelhaushalt 2017/2018 (in Mio. Euro) 2017 2018 Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Kapitel 14 12 – Abwasserabgabe 34,94 34,94 34,92 34,92 Kapitel 14 13 – Wasserentnahmeentgelt 26,01 26,01 26,01 26,01 KFA-Mittel Wasserwirtschaft 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Entwurf 2018 Entwurf Veranschlagung 55,99 45,99 42,39 39,89 37,33 37,33 37,33 Ist-Ausgaben 54,97 39,46 44,96 39,20 33,76 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2076 Zu Frage 4: Der angemeldete Investitionsbedarf der kommunalen Maßnahmeträger für Maßnahmen der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung und der daraus resultierende Mittelbedarf erfordert auch weiterhin den Einsatz von Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs für die dort umzusetzenden Maßnahmen. Alleine für den Zeitraum 2017 bis 2020 haben die kommunalen Maßnahmeträger wasserwirtschaftliche Investitionen im Umfang von mehr als 570 Mio. Euro angemeldet. Die Haushaltsreste der Kapitel 14 12 Abwasserabgabe und 14 13 Wasserentnahmeentgelt sind zum überwiegenden Teil für die Finanzierung von Großprojekten gebunden. Die Mittel des kommunalen Finanzausgleichs werden auch künftig zur Unterstützung der Kommunen auf der Grundlage der Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung eingesetzt. Der angemeldete Investitionsbedarf übersteigt bei Weitem den Umfang der verfügbaren Haushaltsreste. Investitionen sind insbesondere vorgesehen in den Bereichen – Sanierung schadhafter Kanäle, – Maßnahmen zur Mischwasserbehandlung, – Ersatzwasserversorgung für eine sichere Trinkwasserversorgung. Neue Anforderungen, etwa in den Bereichen – Rückhalt von Nährstoffen und Spurenstoffen, – Verbesserung der Energieeffizienz und Eigenenergieerzeugung, – Anpassung der Klärschlammbehandlung, führen sukzessive entsprechend dem Baufortschritt der Maßnahmen zu einem weiteren Abbau der Haushaltsreste. Es ist vorgesehen , diese neuen Förderschwerpunkte bei der anstehenden Anpassung der Förderrichtlinien der Wasserwirtschaft verstärkt abzubilden. Die konsequente Fortführung der Aktion Blau Plus ist zwingend erforderlich, um die vorhandenen, erheblichen Gewässerdefizite zu beheben und die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der damit vermehrt auftretenden Starkregenereignisse werden die Mittel auch für Maßnahmen zum Rückhalt von Regenwasser eingesetzt. Die Haushaltsreste werden Zug um Zug abgebaut werden. Zu Frage 5: Die Ausgabereste sind teilweise aus Bewilligungen aus Vorjahren gebunden bzw. zur Sicherstellung der Finanzierung von mehrjährigen Baumaßnahmen in die mittelfristige Programmplanung eingebunden und werden Zug um Zug abfließen. Es sind konkrete mehrjährige Großprojekte (z. B. Westeifel Verbundprojekt 25 Mio. Euro, Fernwasserleitung Birkenfeld 12,6 Mio. Euro etc.) im Umfang von rund 100 Mio. Euro von den Kommunen initiiert, die nur mit den vorhandenen Haushaltsresten finanziert werden können. Die Förderrichtlinien der Wasserwirtschaft beinhalten zudem einen umfangreichen Katalog an Fördertatbeständen zur Förderung der Kommunen. Fachlich wird derzeit kein Bedarf für zusätzliche Programme für die Kommunen gesehen. Haushaltsreste stehen zudem nur temporär zur Verfügung. Ulrike Höfken Staatsministerin 3