Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. Juli 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/209 zu Drucksache 17/33 21. 06. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gordon Schnieder (CDU) – Drucksache 17/33 – Lückenschluß A 1 – Abschluss der Planungen für den Teilabschnitt „Kelberg – Adenau“ Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/33 – vom 30. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 19. November 2015 fand auf Einladung der Industrie- und Handelskammern Aachen, Koblenz und Trier ein „A 1-Forum“ in Daun statt. Der Vertreter des ehemaligen Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM), Herr Dr. Kaufmann, sprach in seiner Rede davon, dass das ursprünglich anvisierte Ziel zum Abschluss der Planungen, Dezember 2015, nicht zu halten sei. Er gehe jedoch davon aus, dass die Planungen im Mai 2016 zum Abschluss gebracht werden können. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Werden die Planungen bis Ende Mai 2016 für den Teilabschnitt „Kelberg-Adenau“ zum Abschluss gebracht? 2. Wenn nein, bis wann ist mit dem Abschluss der Planungen zu rechnen? 3. Gibt es Überlegungenen bzw. Notwendigkeiten, die in einem der beiden weiteren Teilabschnitt zwischen Adenau und Blanken - heim erneute Umweltgutachten bedingen? Wenn ja, greifen diese Begutachtungen auch auf den Teilabschnitt „Kelberg-Adenau“ durch und verzögern damit den Abschluss der Planungen weiter? 4. Wie und in welchem zeitlichen Rahmen erfolgt das weitergehende Verfahren bis zur Erlangung des Baurechts? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Vorbereitungen zur Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt Adenau – Kelberg werden derzeit mit großem Nachdruck betrieben. Trotz der in der Antwort zu Frage 3 dargestellten Notwendigkeit einer Aktualisierung der naturschutzfachlichen Untersuchungen aufgrund von Hinweisen der nordrhein-westfälischen Umweltbehörden ist es Ziel, die Planfeststellungsunterlagen in 2016 fertigzustellen. Zu Frage 3: Aufgrund der vorgenannten neuen umweltfachlichen Hinweise wird zurzeit für alle drei Abschnitte abschnittsübergreifend die FFH- und Vogelschutz-Verträglichkeitsprüfung aktualisiert. Darüber hinaus wird aufgrund der aktuellen Rechtsprechung ein Fachbeitrag zu Verträglichkeit des Vorhabens mit den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gefertigt. Inhaltliche Auswirkungen auf den Abschnitt Adenau – Kelberg werden beim derzeitigen Stand nicht gesehen. Zu Frage 4: Für den Abschnitt Adenau – Kelberg steht nach Fertigstellung der Planfeststellungsunterlagen als nächster Schritt die Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens an. Belastbare Aussagen über den Zeitpunkt der Erlangung des Baurechts für diesen Abschnitt sind aufgrund der sehr komplexen Planung, der damit verbundenen Unwägbarkeiten im weiteren Planfeststellungsverfahren und eventueller Rechtsverfahren noch nicht möglich. Dr. Volker Wissing Staatsminister