Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Februar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2105 zu Drucksache 17/1981 24. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/1981 – Gefährder in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1981 – vom 30. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Das rheinland-pfälzische Innenministerium geht zurzeit von 16 islamistischen Gefähr dern in Rheinland-Pfalz aus. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Über welche Staatsangehörigkeiten verfügen die 16 Gefährder in Rheinland-Pfalz? 2. Wenn die 16 Gefährder über eine ausländische Staatsangehörigkeit verfügen, wur den aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen ? Wenn nein, warum nicht? 3. Wurde gegen die 16 Gefährder ein Aufenthaltsverbot gemäß § 13 Abs. 3 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz für bestimmte Gebiete ausgesprochen? Wenn nein, wa rum nicht? 4. Erhalten die 16 Gefährder Sozialleistungen? Wenn ja, wie hoch insgesamt, und wie viele von den 16 Gefährdern erhalten diese Leistungen? 5. Wie ist der Sachstand zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen einer Bundesratsinitiative, wenn Personen, die aus Deutschland stammen und an Kampfhandlungen terroristischer Organisationen teilgenommen haben und neben dem deutschen Pass noch einen zweiten Pass besitzen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden aktualisieren und verdichten fortlaufend ihre Informationen zu erkannten Islamisten. Vor dem Hintergrund dieser sich kontinuierlich verändernden Erkenntnislage schwankt die Zahl der eingestuften Gefährder bedingt durch Ein- und Ausstufungen fortwährend. Die Polizei Rheinland-Pfalz hat mit Stand 18. Januar 2017 14 Personen als Gefährder eingestuft. Acht Gefährder besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, wovon drei daneben über eine weitere Staatsangehörigkeit verfügen. Fünf Gefährder besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit, einer ist staatenlos. Ein Großteil der rheinland-pfälzischen Gefährder hält sich derzeit nicht in Deutschland auf. Zu Frage 2: Die rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden verfolgen konsequent das Ziel, aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber Personen mit extremistischem Hintergrund zu ergreifen. Dazu stehen die Sicherheits- und Ausländerbehörden in einem ständigen, engen Kontakt und tauschen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die erforderlichen Erkenntnisse aus. Gegenüber den unter Frage 1 genannten Gefährdern mit ausländischer Nationalität konnten bislang keine Ausweisungen verfügt werden, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorlagen. Zu Frage 3: Die Polizei Rheinland-Pfalz hat gegenüber Gefährdern Aufenthaltsverbote nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland -Pfalz angeordnet. Drucksache 17/2105 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Die zur Beantwortung der Frage notwendige Datenerhebung bedingt eine Übermittlung personenbezogener Daten der durch die rheinland-pfälzische Polizei eingestuften Gefährder an die zuständigen Sozialbehörden. Angesichts der damit einhergehenden möglichen Nachteile für verdeckt geführte Ermittlungen muss eine solche Datenübermittlung unterbleiben, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden. Der Landesregierung stehen daher die zur Beantwortung der Frage erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung. Zu Frage 5: Die Landesregierung verweist auf die Beantwortung der Frage 7 der Kleinen Anfrage 17/584 (Drucksache 17/732) und der Frage 6 der Kleinen Anfrage 17/94 (Drucksache 17/348). Der Sachstand hat sich seither nicht verändert. Roger Lewentz Staatsminister