Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Februar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2113 zu Drucksache 17/1986 24. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster und Dr. Christoph Gensch (CDU) – Drucksache 17/1986 – Verlängerung der Lebensarbeitszeit bei Polizeibeamten Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1986 – vom 2. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Wie einer Pressemeldung der Deutschen Polizeigewerkschaft Rheinland-Pfalz zu entnehmen war, hat die Landesregierung die Verlängerung der Lebensarbeitszeit von Polizeibeamten ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Beamte in den Polizeiinspektionen Dahn und Waldfischbach-Burgalben, Polizeidirektion Pirmasens und Polizeiinspektion Zweibrücken sind betroffen? 2. Warum hat die Landesregierung die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bei Beamten ausgesetzt (bezogen auf Gesamtsituation in Rheinland-Pfalz)? 3. Wie beabsichtigt die Landesregierung die Personalentscheidung aufgrund dieser Maßnahmen zu kompensieren (bezogen auf Gesamtsituation in Rheinland-Pfalz)? 4. Warum denkt die Landesregierung, beantragen Beamte eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit (bezogen auf Gesamtsituation in Rheinland-Pfalz)? 5. Wie viele Anträge auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit wurden in den Jahren 2015 und 2016 gestellt? Wie viele davon wurden genehmigt (bezogen auf die Dienststellen in Frage 1)? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Westpfalz haben zum Stichtag 1. Januar 2017 keine Polizeibeamtinnen und -beamten der Polizeidirektion Pirmasens einen Antrag auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand gestellt, der noch nicht genehmigt wurde. Zu Frage 2: Die Landesregierung beabsichtigt die Zahl der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten deutlich zu steigern. Bis zum Jahr 2021 wird die Zahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) auf 9 160 angehoben. Zur langfristigen Stärkung des Personalkörpers soll die Steigerung der Personalstärke in erster Linie durch Neueinstellungen erfolgen. Gleichzeitig beabsichtigt die Landesregierung auch die Bewilligung des Hinausschiebens des Ruhestandes als Möglichkeit zu nutzen, um die notwendige Personalstärke zu sichern. Es war zu keiner Zeit Gegenstand der Überlegungen, vollständig auf die Möglichkeit des Hinausschiebens des Ruhestandes zu verzichten. Da die Zahl der diesbezüglichen Anträge für das Jahr 2017 bereits deutlich über den ursprünglichen Erwartungen lag, war es jedoch erforderlich, die Genehmigung von weiteren Anträgen bis auf Weiteres auszusetzen. Für eine effektive Steuerung der Bewilligungen bedarf es einer Veränderung der aktuellen Genehmigungspraxis. Zu Frage 3: Nach Neuregelung der Verfahrensweise durch das Ministerium des Innern und für Sport werden die Polizeibehörden und -einrichtungen über die Bewilligung weiterer Anträge auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand für die Zukunft entscheiden. Die Sicherung einer ausreichenden Personalstärke bleibt dabei weiterhin im Fokus der Landesregierung, sodass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet bleibt. Drucksache 17/2113 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Ein Antrag auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand bedarf grundsätzlich keiner Begründung. Daher liegen weder dem Ministerium des Innern und für Sport noch den Polizeibehörden und -einrichtungen gesicherte Erkenntnisse zur extrinsischen oder intrinsischen Motivation der Antragstellerinnen und Antragsteller vor. Gleichwohl haben die Polizeibehörden und -einrichtungen auf Nachfrage mitgeteilt, dass auf Basis von Vermutungen folgende Gesichtspunkte in Betracht gezogen werden: – Erreichung des Höchstsatzes der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit, – Erreichung der Ruhegehaltsfähigkeit der letzten Beförderung, – Ruhestandseintritt oder Renteneintritt der Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. des Ehe- oder Lebenspartners, – Veränderung der persönlichen Lebensplanung, – Finanzielle Verpflichtungen durch persönliche Umstände, – Fortsetzung des Berufslebens aufgrund persönlicher Neigung, – Wunsch der Beamtin oder des Beamte nach Abschluss von Projekten oder Arbeitsgruppen. Zu Frage 5: Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Westpfalz wurden durch die Beamtinnen und Beamten der Polizeidirektion Pirmasens im Kalenderjahr 2015 zwei Anträge auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand bis 2016 gestellt. Im Kalenderjahr 2016 wurden fünf Anträge gestellt, um den Ruhestandsbeginn auf 2017 hinauszuschieben. Allen Anträgen wurde durch das zuständige Polizeipräsidium Westpfalz entsprochen. Die Verteilung auf die einzelnen Dienststellen der Polizeidirektion Pirmasens stellt sich wie folgt dar: *) Abkürzungen: PI = Polizeiinspektion/KI = Kriminalinspektion. Roger Lewentz Staatsminister Dienststelle*) 2015 2016 PI Pirmasens 1 1 PI Dahn 1 PI Waldfischbach-Burgalben 1 PI Zweibrücken 1 KI Pirmasens 1 1