Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Februar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2135 zu Drucksache 17/1989 26. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/1989 – Hinausschieben des Ruhestandes bei der rheinland-pfälzischen Polizei Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1989 – vom 4. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Das Innenministerium hat am 23. Dezember 2016 aufgrund von hausinternen Vorgaben die Genehmigung von weiteren Anträgen auf Hinausschieben des Ruhestandsbeginns für die Beamtinnen und Beamten der Polizeibehörden und -einrichtungen nach § 38 Landes beamtengesetz untersagt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Was sind die genauen Gründe für diese plötzliche Vorgabe aus dem Innenministerium? 2. Sind zu wenig finanzielle Mittel für ein Hinausschieben des Ruhestandsbeginns für die Beamtinnen und Beamten der Polizeibehörden und -einrichtungen nach § 38 Landesbeamtengesetz vorhanden? 3. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte haben bereits landesweit eine Verlängerung des Ruhestandsbeginns genehmigt bekommen (bitte aufschlüs seln nach 2015 und 2016)? 4. Wie viele Anträge von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nach § 38 Landesbeamtengesetz liegen aktuell vor, wie viele davon sind schon im Mitbestimmungsverfahren? 5. Ist es richtig, dass die Polizeistärke in Rheinland-Pfalz wesentlich durch das Hin ausschieben des Ruhestandsbeginns vieler Polizeibeamtinnen und -beamten verbes sert werden konnte, wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung beabsichtigt die Zahl der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten deutlich zu steigern. Bis zum Jahr 2021 wird die Zahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) auf 9 160 angehoben. Zur langfristigen Stärkung des Personalkörpers soll die Steigerung der Personalstärke in erster Linie durch Neueinstellungen erfolgen. Gleichzeitig beabsichtigt die Landesregierung auch die Bewilligung des Hinausschiebens des Ruhestandes als Möglichkeit zu nutzen, um die notwendige Personalstärke zu sichern. Im Entwurf des Haushaltsplans 2017/2018 sind 1500 Stellen für Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter sowie das für eine Besetzung dieser Stellen erforderliche Budget enthalten. Hierdurch ist für jeden Einstellungsjahrgang eine Besetzung aller zu den einzelnen Einstellungsterminen freien Anwärterstellen gewährleistet, sodass es aufgrund der bisher bekannten Ausfallquote im Bereich der Polizeianwärter von durchschnittlich zwölf Prozent in den Jahren 2017 und 2018 zu mehr als 500 Einstellungen kommen wird. Von daher war mit Blick auf die Erreichung der Zielzahl von 9 160 VZÄ bei den Polizeibeamtinnen und den Polizeibeamten ursprünglich für das Haushaltsjahr 2018 eine Reduzierung der Bewilligung auf Hinausschiebung des Ruhestandes auf 70 Anträge vorgesehen. Eine Unterrichtung der Polizeibehörden und -einrichtungen war zum 23. Dezember 2016 angezeigt, da für das Haushaltsjahr 2017 zu diesem Zeitpunkt mehr als 140 sowie für das Haushaltsjahr 2018 bereits mehr als 50 Anträge bewilligt worden waren und somit eine frühzeitige Unterrichtung der Dienststellen über die neue Situation auch im Sinne möglicher Interessenten erfolgt ist. Nach dem Ergebnis des Spitzentreffens Sicherheit am 20. Januar 2017 sind nun für die Jahre 2017 und 2018 jeweils zusätzlich 30 Fälle von Hinausschieben des Ruhestandsbeginns vorgesehen. Das erforderliche Personalausgabenbudget für diese Fälle wird bereitgestellt werden. Drucksache 17/2135 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Auf Basis der durch die Polizeibehörden und -einrichtungen gemeldeten Daten ist festzustellen, dass im Kalenderjahr 2015 in 122 Fällen ein Hinausschieben des Ruhestandsbeginns genehmigt wurde. Im Kalenderjahr 2016 wurden 218 Fälle genehmigt. Dabei handelt es sich sowohl um Polizeibeamtinnen und -beamte, die mehrfach ihren Eintritt in den Ruhestand hinausgeschoben haben, als auch um Beamtinnen und Beamte, die lediglich innerhalb eines Kalenderjahres den Ruhestandseintritt hinausgeschoben haben. Zu Frage 4: Nach Mitteilung der Polizeibehörden und -einrichtungen liegen derzeit 48 offene Anträge auf Hinausschieben des Ruhestandsbeginns für 2017 und die Folgejahre vor. Davon befinden sich noch sechs Anträge im Mitbestimmungsverfahren. Zu Frage 5: Zur langfristigen Stärkung des Personalkörpers besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Neueinstellung oder der Bewilligung des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand. Das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand stellt dabei eine Ausnahme von den bestehenden Ruhestandsregelungen dar. Dieses Instrument wirkt jedoch nur kurzfristig. Es ist mithin kein taugliches Mittel, um die Personalstärke dauerhaft zu sichern oder gar zu erhöhen. Mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Polizei und eine strategische Personalbestandsentwicklung stellt dieses Instrument damit keine Alternative zur Neueinstellung von Polizeibeamtinnen und -beamten dar. Aus den genannten Gründen soll die Steigerung der Personalstärke in erster Linie durch Neueinstellungen erfolgen. Daneben beabsichtigt die Landesregierung jedoch auch weiterhin die Bewilligung des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand als Möglichkeit zu nutzen, um die notwendige Personalstärke zu sichern. Es war zu keiner Zeit Gegenstand der Überlegungen, vollständig auf die Möglichkeit des Hinausschiebens des Ruhestandes zu verzichten . Nach Neuregelung der Verfahrensweise durch das Ministerium des Innern und für Sport werden die Polizeibehörden und -einrichtungen über die Bewilligung weiterer Anträge auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand für die Zukunft entscheiden. Die Sicherung einer ausreichenden Personalstärke bleibt dabei weiterhin im Fokus der Landesregierung, sodass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet bleibt. Roger Lewentz Staatsminister