Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Februar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2136 zu Drucksache 17/2039 26. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Timo Böhme (AfD) – Drucksache 17/2039 – Hochstraßen in Ludwigshafen am Rhein Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2039 – vom 10. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Hochstraße Nord in Ludwigshafen soll abgerissen und durch eine Stadtstraße ersetzt werden. Die Hochstraße Süd wird im Vorfeld des Abrisses ertüchtigt werden. Oberbürgermeisterin Dr. Lohse hat angekündigt, Staatsminister Dr. Wissing in die Verhandlungen zur Finanzierung von Abriss und Ersatz der Hochstraße Nord zu involvieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es die juristische Möglichkeit, beide Hochstraßen in das Bundesstraßennetz zu übertragen? 2. Gibt es die juristische Möglichkeit, beide Hochstraßen in das Landesstraßennetz zu übertragen? 3. Wäre, politischen Willen vorausgesetzt, die Erhaltung bzw. Erneuerung der Hochstraßen mit kompletter Finanzierung durch Bund oder Land möglich? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Hochstraßen „Süd“ und „Nord“ sind als Bundesstraßen (B) 37 bzw. 44 klassifiziert. Sie sind daher bereits Bestandteil des großräumigen Bundesstraßennetzes. Da es sich bei der Stadt Ludwigshafen am Rhein um eine Gemeinde mit mehr als 80 000 Einwohnern handelt und sich die Hochstraßen im Zuge von festgesetzten Ortsdurchfahrten im Sinne § 5 Abs. 4 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) befinden, ist die Stadt gemäß § 5 Abs. 2 FStrG Trägerin der Straßenbaulast. Zu Frage 2: Nein, die Bundesstraßen sind zutreffend als solche klassifiziert. Zu Frage 3: Nach § 3 Abs. 1 FStrG umfasst die Straßenbaulast alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Bundesfernstraße zusammenhängenden Aufgaben. Die Trägerin der Straßenbaulast hat nach ihrer Leistungsfähigkeit die Bundesfernstraße in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. Grundsätzlich hat sie auch alle damit einhergehenden finanziellen Verpflichtungen alleine zu tragen. Unabhängig vom politischen Willen ist vor diesem Hintergrund eine alleinige Finanzierung weder durch den Bund noch durch das Land darstellbar. Dr. Volker Wissing Staatsminister