Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Februar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2149 zu Drucksache 17/2005 30. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Bublies-Leifert (AfD) – Drucksache 17/2005 – Privatinsolvenzen und Sozialleistungsempfänger im Landkreis Kusel Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2005 – vom 9. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Hinblick auf die Verbraucherinsolvenzen in Rheinland-Pfalz fällt unter den Landkreisen der Kreis Kusel auf. Dort gab es zwar vom 1. bis 3. Quartal 2016 14 weniger Insolvenzen als 2015, aber der Anteil je 10 000 Einwohner liegt mit nahe 13 Prozent deutlich vor allen anderen Landkreisen. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welchen Lebensbereich beziehen sich nach Kenntnis der Landesregierung die Schulden der Insolventen im Kreis Kusel hauptsächlich? 2. Wie hoch ist dort die Arbeitslosenquote im Vergleich zu den anderen Landkreisen? 3. Wie viel Prozent der Arbeitslosen beziehen ALG II? 4. Wie hoch ist der Anteil bei den ALG II-Empfängern, welche Aufstockungsleistungen erhalten? 5. Wie viel Prozent aller Einwohner in diesem Kreis beziehen Sozialhilfeleistungen, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Gesetz für Asylbewerber? 6. Wie hoch ist bei allen unter Nr. 5 Genannten der Anteil der nicht deutschen Staatsangehörigen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die nachfolgenden Daten beruhen auf einer Auswertung der Überschuldungsstatistik 2015 des Statistischen Bundesamtes. Die Zahlen beziehen sich auf Ratsuchende in der Schuldnerberatung im Jahr 2015 (Daten für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor). Die Daten betreffen nicht ausschließlich Personen, die einen Insolvenzantrag gestellt haben, sondern alle Ratsuchenden in der Schuldnerberatung . Ein Vergleich der Forderungsarten zeigt, dass der Anteil der Ratsuchenden mit Verbindlichkeiten, unter anderem aus Hypothekarkrediten , in Kusel deutlich höher (26,8 Prozent) ist, als in Rheinland-Pfalz allgemein (9,6 Prozent). Der Anteil der Personen mit offenen Forderungen gegenüber Inkassounternehmen liegt ebenfalls höher (60,9 Prozent) als im Land (52,2 Prozent) insgesamt. Gleichzeitig fällt der Anteil der Ratsuchenden, die mit offenen Forderungen ihres Vermieters eine Schuldnerberatung aufsuchen, in Kusel (10,1 Prozent) geringer aus, als in Rheinland-Pfalz (18,2 Prozent). Im Vergleich zur Gesamtsituation in Rheinland-Pfalz ist der Anteil der Ratsuchenden mit einem Nettoeinkommen von unter 900 Euro (in Rheinland-Pfalz 46 Prozent) im Landkreis Kusel nochmals höher (58,7 Prozent) und auch die durchschnittliche Schuldenhöhe in dieser Kategorie liegt in Kusel mit 38 784 Euro deutlich über dem Durchschnitt in Rheinland-Pfalz mit 26 444 Euro. In Kusel suchen weniger abhängig Erwerbstätige eine Beratungsstelle auf, im Gegenzug ist der Anteil der „anderweitig nicht Erwerbs - tätigen“ erhöht. Der Anteil der arbeitslos gemeldeten Ratsuchenden entspricht dem Niveau in gesamt Rheinland-Pfalz. Frauen stellen im Landkreis Kusel einen leicht erhöhten Anteil der Ratsuchenden. Ebenfalls weisen Personen zwischen 20 bis 25 Jahren einen erhöhten Anteil von 10,1 Prozent (4,1 Prozent in Rheinland-Pfalz) auf, der Anteil Ratsuchender zwischen 35 bis 45 Jahren fällt in Kusel mit 14,5 Prozent geringer aus, als in Rheinland-Pfalz (24,7 Prozent). Zu Frage 2: Die Arbeitslosenquote im Landkreis Kusel im Vergleich zu den anderen Landkreisen in Rheinland-Pfalz (Jahresdurchschnitt 2016) kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Drucksache 17/2149 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Im Jahresdurchschnitt 2016 waren im Landkreis Kusel 1 708 Personen arbeitslos gemeldet. Davon waren 898 Personen (52,58 Prozent ) dem Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und 810 Personen (47,42 Prozent) dem Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zuzuordnen. Zu Frage 4: Gesicherte statistische Aussagen lassen sich im Bereich der Grundsicherungsstatistik nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch nur über Zeiträume treffen, die mindestens drei Monate zurückliegen (Wartezeit). Im September 2016 bezogen im Landkreis Kusel 2 798 erwerbsfähige Leistungsberechtigte Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgeetzbuch. Davon standen 23 Personen im Parallelbezug von Arbeitslosengeld (Aufstocker). Zu den Fragen 5 und 6: Für den Bereich der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes stehen aktuell valide statistische Daten erst für den Monat Dezember 2015 zur Verfügung. Bei der Beantwortung der Fragen 5 und 6 wird aus Gründen der Vergleichbarkeit daher der 31. Dezem - ber 2015 zugrunde gelegt. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin Land Rheinland-Pfalz 5,1 Ahrweiler 3,9 Altenkirchen (Westerwald) 5,0 Bad Kreuznach 6,6 Birkenfeld 6,3 Cochem-Zell 3,8 Mayen-Koblenz 3,9 Neuwied 5,7 Rhein-Hunsrück-Kreis 4,2 Rhein-Lahn-Kreis 3,8 Westerwaldkreis 3,6 Bernkastel-Wittlich 3,7 Eifelkreis Bitburg-Prüm 3,1 Vulkaneifel 4,5 Trier-Saarburg 3,3 Alzey-Worms 4,3 Bad Dürkheim 4,0 Donnersbergkreis 5,2 Germersheim 4,2 Kaiserslautern 5,5 Kusel 4,6 Südliche Weinstraße 4,1 Rhein-Pfalz-Kreis 3,5 Mainz-Bingen 3,8 Südwestpfalz 4,5 Leistung Leistungsberechtigte Quote an der Gesamtbevölkerung des Landkreises (31. Dezember 2015: 70 997) Anteil der nicht deutschen Staatsangehörigen an den Leistungsberechtigten Sozialhilfe (SGB XII) 1 728 2,43 % 3,01 % Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 3 794 5,63 % 11,10 % Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 662 0,93 % 100,00 %