Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Februar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2153 zu Drucksache 17/2060 31. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Brandl und Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/2060 – Hahn-Verkaufsverfahren: Einbeziehung des Auswärtigen Amtes II Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2060 – vom 13. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen des Hahn-Verkaufsverfahrens soll die SYT Bankbestätigungen der China Construction Bank und der Bank of China gefälscht haben. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 17/1368 hat die Landesregierung mitgeteilt, dass sie das Auswärtige Amt mit Schtreiben vom 12. Juli 2016 gebeten habe, über das Generalkonsulat die beiden Bankinstitute um eine Stellungnahme zu bitten, ob es sich bei den Dokumenten um echte Urkunden handelt bzw. ob der Verdacht der Fälschung begründet ist. Das Auswärtige Amt habe daraufhin mitgeteilt, dass es von den beiden Banken die mündliche Auskunft erhalten habe, die Dokumente seien falsch. Mit Schreiben vom 11. August habe der Staatssekretär das Auswärtige Amt gebeten, die beiden Banken um eine schriftliche Bestätigung der mündlich geäußerten Feststellungen zu bitten. Eine Antwort liege bislang (Stand 10. November 2016) nicht vor (vgl. Drucksache 17/1548). Hierzu fragen wir die Landesregierung: 1. Wurde das oben genannte Schreiben vom 11. August 2016 inzwischen beantwortet? 2. Wenn ja: Welchen Inhalt hatte diese Antwort? 3. Steht die erneute Anfrage an das Auswärtige Amt im Zusammenhang mit der von der Staatsanwaltschaft Koblenz geäußerten Auffassung, dass die Hinweise des Landes für einen Anfangsverdacht nicht ausreichen, weil die elektronischen Dateien von mutmaßlich gefälschten Bankauszügen keine Urkunden nach dem Gesetz darstellen (wenn ja, bitte ausführen)? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nein. Zu Frage 2: Entfällt. Zu Frage 3: Nein. Insoweit verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/1368. Wie dort ausgeführt wurde, hatten die beiden Banken gegenüber dem Generalkonsulat lediglich eine mündliche Auskunft erteilt, weshalb das Auswärtige Amt mit der erneuten Anfrage gebeten wurde, die beiden Banken um eine schriftliche Bestätigung der mündlich geäußerten Feststellungen zu bitten. Roger Lewentz Staatsminister