Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Februar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2158 zu Drucksache 17/2003 31. 01. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/2003 – Vorfall in der Großsiedlung Neuendorf in Koblenz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2003 – vom 6. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Am 13. Dezember 2016, gegen 20.00 Uhr, gingen bei der Koblenzer Polizei mehrere Notrufe über brennende Mülltonnen in der Großsiedlung Neuendorf in Koblenz ein. In der Folge der Sachverhaltsaufnahme und den Löscharbeiten der Feuerwehr stellten die Einsatzkräfte fest, dass aus Personengruppen heraus weiter pyrotechnische Gegenstände gezündet wurden. Nachdem zunächst die Lage durch die vor Ort anwesenden Polizeibeamten beruhigt werden konnte, melde ten sich gegen 22.00 Uhr wieder besorgte Bürger aus dem Wohngebiet und teilten der Polizei mit, dass Jugendliche durch die Straßen ziehen und Böller zünden würden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welchen genauen Sachverhalt legt die· Koblenzer Polizei zu dem Vorfall vom 13. Dezember 2016 zugrunde (bitte Angaben zu der Anzahl, zum Alter, der Staatsangehörigkeit und zum Wohnort der kontrollierten Jugendlichen)? 2. Wie hoch betrugen die Kosten des Polizeieinsatzes und bekommen die verantwortlichen Personen den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt? Wenn nein, warum nicht? 3. Welche Schulen besuchen die Jugendlichen und welche Maßnahmen werden zur Gewaltprävention in den Schulen ergriffen? 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet und wegen welchen Straftatbeständen? Wie hoch beträgt der Sachschaden? 5. Wie viele Tatverdächtige wurden festgenommen (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen)? 6. Wurden auch Polizeibeamte der Wasserschutzpolizei Koblenz, der Bereitschaftspolizei, der Bundespolizei, der Hundestaffel und der Polizeihubschrauberstaffel zur Unterstützung angefordert? Wenn nein, warum nicht? 7. Welche Maßnahmen werden jetzt aufgrund des Vorfalles vom 13. Dezember 2016 vonseiten des Koblenzer Ordnungsamtes, Koblenzer Jugendamtes und der Polizei ergriffen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Am 13. Dezember 2016 meldete um 19.59 Uhr ein Zeuge telefonisch die Wahrnehmung eines lauten Knalls sowie eine Sachbeschädigung an einer Glasscheibe seines Wintergartens bei der Polizeiinspektion Koblenz 2. Daraufhin begaben sich Einsatzkräfte zum Einsatzort in der Großsiedlung Neuendorf. Eine Zeugenbefragung vor Ort ergab erste Personenbeschreibungen von tatverdächtigen Jugendlichen, welche sich aus dem genannten Bereich entfernt hätten. Noch während der Anzeigenaufnahme meldeten weitere Zeugen Mülltonnenbrände und Böllerwürfe im Bereich der Großsiedlung Neuendorf. Im Verlauf der daraufhin eingeleiteten Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen kam es zum Versuch einer Blendung von Einsatzkräften mittels Laserpointer sowie zu weiteren Böllerwürfen. Dabei zündeten die Feuerwerkskörper auf freien Flächen; diese wurden nicht zielgerichtet in Richtung der eingesetzten Kräfte geworfen. Aufgrund der örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten konnten den gesichteten Kleingruppen keine konkreten Tathandlungen zugeordnet werden. Im weiteren Verlauf der Fahndung gingen Hinweise auf zwei jugendliche Tatverdächtige ein. Die eingesetzten Kräfte kontrollierten daraufhin eine Person und stellten deren Personalien fest. Aufgrund von Übereinstimmungen mit der Personenbeschreibung zur genannten Sachbeschädigung am Wintergarten wird der Heranwachsende (19 Jahre alt, wohnhaft in Koblenz, kosovarische Staatsangehörigkeit) als Beschuldigter im Strafverfahren geführt. Die zweite Person konnte aufgrund der Vielzahl an Fluchtmöglichkeiten im Bereich der Großsiedlung nicht aufgegriffen werden. Nachdem sich die Lage vor Ort gegen 22.10 Uhr beruhigt hatte, verließen die eingesetzten Kräfte die Großsiedlung. Um 23.25 Uhr meldeten Zeugen wiederholt Böllerwürfe. Durch die eingesetzten Polizeikräfte wurde eine Gruppe von 22 Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft im Alter zwischen 18 und 28 Jahren kontrolliert. Die Personenkontrollen verliefen ruhig und geordnet. 19 Personen stammten aus der Großsiedlung Neuendorf, drei weitere Personen aus Lahnstein, Koblenz/Lützel bzw. Mühlheim -Kärlich. Drucksache 17/2158 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Gemäß der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung kann die Polizei Gebühren erheben, wenn sie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchführt. Da es sich bei den im vorliegenden Fall durch die Polizei durchgeführten Einsatzmaßnahmen um Fahndungs- und Ermittlungshandlungen im Nachgang von Straftaten handelte, werden keine polizeilichen Kosten geltend gemacht. Zu Frage 3: Die Jugendlichen besuchen größtenteils die Goethe-Realschule plus in Koblenz-Neuendorf. Die Schule beteiligt sich am „Runden Tisch Großsiedlung Neuendorf“ (siehe hierzu auch Frage 7) und bringt sich dort entsprechend ein. Daneben werden Vorfälle wie der Vorliegende in der Schule thematisiert, diskutiert und analysiert. Seitens des Polizeipräsiums Koblenz ist für März 2017 die Durchführung einer Präventionsveranstaltung in der Goethe-Realschule plus geplant. Zu Frage 4: Die eingesetzten Polizeibeamten leisteten aufgrund der im Rahmen der Beantwortung zu Frage 1 geschilderten Sachverhalte zwei Strafverfahren wegen Sachbeschädigung (§ 303 Strafgesetzbuch) ein. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 1 500 Euro geschätzt. Zu Frage 5: Im Verlaufe des Einsatzes kam es zu keinen Festnahmen. Die Einsatzkräfte verbrachten eine männliche Person mit deutscher Staatsangehörigkeit zur Polizeiinspektion 2 und entließen diese nach erfolgter Identitätsfeststellung. Zu Frage 6: Zur Bewältigung der Einsatzlage waren auch zwei Diensthundeführer des Polizeipräsidiums Koblenz eingesetzt. Darüber hinaus waren keine Einsatzkräfte der genannten Organisationseinheiten im Einsatz. Nach Bewertung des Polizeiführers vom Dienst des Polizeipräsidiums Koblenz war die Einsatzlage mit den vorhandenen Polizeikräften zu bewältigen. Zu Frage 7: Die Polizeiinspektion Koblenz 2 führt die bestehenden Maßnahmenkonzepte fort. Es werden insbesondere Präsenzmaßnahmen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit Bodycam sowie gemeinsame Fußstreifen mit Angehörigen des Hauses des Jugendrechts , auch unter Einbindung der dortigen Staatsanwältinnen, durchgeführt. In unmittelbarem Zusammenhang mit den Vorfällen vom 13. Dezember 2016 erhöhte die Polizeidirektion Koblenz zudem deutlich die Präsenz in der Großsiedlung Neuendorf. Außerdem erfolgen verstärkt unregelmäßige Kontrollmaßnahmen an erkannten Treff- und Brennpunkten. Bereits im Jahre 2015 kam es auf Initiative der Polizei zur Einrichtung des „Runden Tisches Großsiedlung Neuendorf“. Dessen Ziel ist es, gemeinsam wirkungsorientierte Lösungsansätze und Handlungsstrategien auf der Grundlage von behörden- und organisationsübergreifenden Erkenntnissen zu entwickeln. Zwischen den betroffenen Behörden erfolgt in diesem Rahmen ein enger Erfahrungsaustausch . Im Zusammenhang mit der Jugenddelinquenz in der Großsiedlung Neuendorf hat die Stadt Koblenz zudem Arbeitsgruppen zur Erarbeitung und Umsetzung zielorientierter Maßnahmen in den Bereichen Soziale Arbeit, Stadtentwicklung, Bildung sowie Sicher - heit und Ordnung eingesetzt. Über die Erfahrungen wird im Rahmen des „Runden Tischs“ informiert. Die nächste Besprechung des „Runden Tischs“ soll noch im Januar 2017 stattfinden. Dort werden die Vorfälle des 13. Dezember 2016 besprochen und entsprechende Maßnahmenkonzepte abgestimmt. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär