Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Februar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2169 zu Drucksache 17/2002 01. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/2002 – Anschlussverwendung nach dem Studium an der Hochschule der Polizei Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2002 – vom 6. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut Mitteilung der Gewerkschaft der Polizei wurden bei den Polizeipräsidien Trier, Westpfalz und Koblenz zu viele Polizei - anwärterinnen/Polizeianwärter eingestellt und bei den Polizeipräsidien Mainz und Ludwigshafen zu wenige Polizeianwärterinnen /Polizeianwärter eingestellt. Die Folge ist, dass Polizeianwärterinnen/Polizeianwärter von den Polizeipräsidien Trier, Westpfalz und Koblenz zum 1. Mai 2017 zu den Polizeipräsidien Mainz und Ludwigshafen gegen ihren Willen versetzt bzw. abgeordnet werden sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Was sind die Gründe dafür, dass bei einigen Polizeipräsidien zu viele und bei anderen Polizeipräsidien zu wenige Polizeianwärterinnnen und Polizeianwärter eingestellt wurden? 2. Wie viele Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter sollen von den Polizeipräsidien Trier, Westpfalz und Koblenz zu den Polizeipräsidien Mainz und Ludwigshafen versetzt bzw. abgeordnet werden? 3. In welcher Höhe belaufen sich die zusätzlichen Reisekosten, Trennungsgelder und Mietzuschüsse, die gezahlt werden müssen, wenn Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter von den Polizeipräsidien Trier, Westpfalz und Koblenz zu den Polizeipräsidien Mainz und Ludwigshafen versetzt bzw. abgeordnet werden? 4. Wie kommt die Landesregierung zu der Erkenntnis, dass bei dem Polizeipräsidium Koblenz erheblich zu viele Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter eingestellt wurden? 5. Wie viele Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter werden nach dem Ende ihres Studiums zum 1. Mai 2017 zum Landeskriminalamt , der Bereitschaftspolizei, der Wasserschutzpolizei, der Zentralstelle für Polizeitechnik, der Hochschule der Polizei, der Landespolizeischule, zum Verfassungsschutz und zum Innenministerium versetzt? 6. Gibt es Tätigkeiten und Stellen bei der Polizei, die zurzeit noch von Polizeibeamten wahrgenommen werden, wo es aber sinn- und zweckmäßiger wäre, wenn diese Tätigkeiten von Verwaltungsbeamten wahrgenommen werden? 7. Werden auch beim rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz Observationskräfte für die mobile Observation von islamistischen Gefährdern, wie beim Bundesamt für Verfassungsschutz, eingestellt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie viele wurden in den Jahren 2015 und 2016 eingestellt? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 31. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Ministerium des Innern und für Sport legte bislang die Einstellungszahlen für die Polizeikommissar-Anwärterinnen und -Anwärter eines Kalenderjahres – aufgeteilt auf die Einstellungstermine im Mai und Oktober – auf Basis des zu erwartenden Bedarfes im vierten Jahr nach der Einstellung fest. Diese Planung basierte auf der Annahme, dass die Anwärterinnen und Anwärter eine Ausbildungszeit von drei Jahren zu absolvieren haben und im Anschluss grundsätzlich ein Jahr bei der Bereitschaftspolizei verwendet (Erstverwendung) werden würden. Dabei wurde nicht nur der Bedarf der Polizeipräsidien berücksichtigt, sondern auch der Bedarf an Kräften für die übrigen Polizeibehörden und -einrichtungen, die in die Einstellungszahlen der Polizeipräsidien mit eingerechnet wurden. Die Ursachen für die Divergenz der Einstellungszahlen und dem am Ende tatsächlich bestehenden Personalbedarf der Polizeibehörden und -einrichtungen sind vielfältig. So führen etwa Aufgabenverlagerung oder -konzentration zu veränderten Personalbedarfen der Präsidien. Beispielsweise haben die Aufgabenzuweisungen an das Landeskriminalamt dazu geführt, dass das Kontingent des Polizeipräsidiums Mainz stärker in Anspruch genommen werden musste als vier Jahre zuvor geplant, da überwiegend Beamtinnen und Beamte des Polizeipräsidiums Mainz eine Verwendung beim Landeskriminalamt anstreben. In der Folge liegt die Höhe der Ersatzgestellungen beim Polizeipräsidium Mainz über der in den Planungen berücksichtigten Anzahl. Drucksache 17/2169 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Daneben führen u. a. auch unterschiedlich hohe Ausfallquoten pro Einstellungspräsidien während der Ausbildungszeit dazu, dass dort bestehende Bedarfe nicht gedeckt werden können. Hierbei handelt es sich jedoch um nicht prognostizierbare Umstände, die beim Einstellungstermin keine Berücksichtigung finden konnten. Gleichwohl bedeutet dies nicht, dass der Personalbedarf der Polizeipräsidien, deren Einstellungskontingent Defizite aufweist, nicht gedeckt werden kann, sondern, dass Lenkungsmaßnahmen im Rahmen der strategischen Personalplanung erforderlich sind. Das Ministerium des Innern und für Sport hat daher bereits zum Mai 2016 ein Wechselverfahren für präsidialbezogen eingestellte Polizeibeamtinnen und -beamte eingeführt. Daneben hat man bereits im letzten Jahr erste Korrekturen der Einstellungszahlen vorgenommen , um den Überhang bei einigen Polizeipräsidien zugunsten der Defizite bei anderen Polizeipräsidien abzubauen. Aufgrund unplanmäßiger Faktoren (u. a. durch die nur schwer mittelfristig zu prognostizierende Entwicklung der Kriminalitätslage , neue Kriminalitätsphänomene oder die terroristische Bedrohungslage) bestehen – angesichts der dreijährigen Vorlaufzeit – jedoch nur begrenzte Möglichkeiten, auf kurzfristige Veränderungen im Rahmen der Personalplanung zu reagieren. Bislang wurde die ungleichmäßige Inanspruchnahme der Einstellungskontingente durch die Erstverwendung der Absolventinnen und Absolventen bei der Bereitschaftspolizei zumindest teilweise kompensiert. Mit unterschiedlichen Verwendungszeiten bei der Bereitschaftspolizei je nach Einstellungspräsidium konnten Verschiebungen in den Bedarfen zeitlich gestreckt werden. So konnten bspw. Beamtinnen und Beamte, die für das Polizeipräsidium Mainz eingestellt wurden, sehr früh in den polizeilichen Einzeldienst versetzt werden. Die Verwendungszeit bei Beamtinnen und Beamten, die für das Polizeipräsidium Koblenz eingestellt wurden, lag dahingegen oftmals bei über zwei Jahren. Dieser Umstand ermöglichte, zumindest mittelfristig, die Ungleichgewichte in der Planung der Einstellungszahlen auszugleichen. Aufgrund der geplanten internen Umstrukturierung der Direktion der Bereitschaftspolizei kommt es zukünftig zu einer direkten Versetzung von Absolventinnen und Absolventen zu den Polizeipräsidien. Die bisher bestehende Ausgleichsmöglichkeit durch die unterschiedliche lange Verwendung in der Bereitschaftspolizei wird dann nicht mehr bestehen. Damit verkürzt sich zwar die Planungszeit für die Einstellungen auf drei Jahre, jedoch lässt sie keinen lenkenden Ausgleich von unvorhersehbaren Faktoren mehr zu. Insoweit wird derzeit geprüft, ob und in welchen Umfang Absolventinnen und Absolventen der Hochschule der Polizei bei einem anderen als ihrem Einstellungspräsidium verwendet werden können, sodass der Bedarf der Polizeipräsidien gedeckt ist. Zu den Fragen 2 und 5: Nach dem aktuellen Planungsstand ist es noch nicht möglich, Aussagen zu treffen, wie viele Absolventinnen und Absolventen zur Bereitschaftspolizei, ihrem Einstellungspräsidium oder einer anderen Polizeibehörde oder -einrichtung versetzt werden. Ziel ist es, die notwendigen Planungen zeitnah abzuschließen und die Betroffenen rechtzeitig zu informieren. Zu Frage 3: In welcher Höhe Reisekosten oder Trennungsgelder zu zahlen sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass Unterstützungsleistungen nach Maßgabe des Reisekosten- und Trennungsgeldrechtes an die Beamtinnen und Beamten auch bei einer Versetzung in die Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei angefallen wären. Insoweit dürfte kaum mit Mehrkosten zu rechnen sein. Zu Frage 4: Diesbezüglich liegen dem Ministerium des Innern und für Sport noch keine abschließend gesicherten Erkenntnisse vor. Aufgrund des überproportionalen Anteils der für das Polizeipräsidium Koblenz eingestellten Beamtinnen und Beamten im Verhältnis zum gesamten Personalbestand der Einsatzsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter der Bereitschaftspolizei ist jedoch von einem Überhang der für das Polizeipräsidium Koblenz eingestellten Beamtinnen und Beamten auszugehen. Zu Frage 6: Ja. Dabei ist allerdings zu unterscheiden, ob Polizeibeamtinnen und -beamte aus ihrer Funktion freigesetzt werden können oder ob es sich um Verwendungsmöglichkeiten für eingeschränkt dienstfähige Polizeibeamtinnen und -beamten handelt. Für den letztgenannten Personenkreis sind die Polizeibehörden und -einrichtungen nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes gehalten, diese nicht in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen. Die Polizeibehörden und -einrichtungen prüfen regelmäßig beim Ausscheiden von Polizeibeamtinnen und -beamten, bei denen der konkrete Dienstposten eine polizeiliche Ausbildung nicht zwingend erforderlich macht, ob und inwieweit eine Nachbesetzung durch Verwaltungsbeamte oder Tarifbeschäftigte erfolgen kann. Zu Frage 7: Die operative Aufklärungseinheit der Verfassungsschutzbehörde, die alle Phänomenbereiche abdeckt, wurde im Jahr 2015 durch die Zuweisung einer weiteren Stelle verstärkt. Bei den übrigen Einstellungsverfahren in den Jahren 2015 und 2016 handelte es sich um Nachbesetzungen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär