Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Februar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2172 zu Drucksache 17/2019 01. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Baldauf, Gabriele Wieland und Gerd Schreiner (CDU) – Drucksache 17/2019 – Schnellere Umsetzung von Infrastrukturprojekten Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2019 – vom 9. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Wie der Presse zu entnehmen war (Allgemeine Zeitung, 5. Januar 2017), will Bundesverkehrsminister Dobrindt wichtige Infrastrukturprojekte beschleunigen und somit Engpässe in unserer Verkehrsinfrastruktur beseitigen. Der Bundesverkehrsminister nennt auch mehrere Projekte in Rheinland-Pfalz – darunter den sechsspurigen Ausbau der A 643. Der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Wissing begrüßte den Vorschlag des Bundesverkehrsministers. BUND und Vertreter der Grünen im Land sprechen von einer Beschneidung von Rechten. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Sieht die Landesregierung grundsätzlichen Bedarf, die Umsetzung rheinland-pfälzischer Infrastrukturprojekte zu beschleunigen? 2. Wenn ja, welche Maßnahmen erscheinen aus Sicht der Landesregierung als geeignet? 3. Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit ein, den Klageweg gegen besonders wichtige und dringliche Infrastrukturprojekte auf eine Instanz zu verkürzen? 4. Bis wann wird die Landesregierung den Planfeststellungsbeschluss für den sechsspurigen Ausbau der A 643 von der Schiersteiner Brücke bis zum Dreieck Mainz vorlegen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 31. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ja. Die Planungs- und Realisierungszeiten von Verkehrsinfrastrukturvorhaben sind bundesweit sehr lang. Zu den Fragen 2 und 3: Die Planungsverfahren haben in Deutschland insgesamt aufgrund der Rechtslage und der Rechtsprechung einen außerordentlich hohen Komplexitätsgrad erreicht. Die Landesregierung unterstützt daher grundsätzlich die Bemühungen des Bundes und der Länder, im Rahmen des Innovationsforums „Planungsbeschleunigung“ beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu schnelleren Planungsverfahren zu kommen. Eine mögliche Maßnahme, schneller rechtskräftiges Baurecht zu erlangen, kann bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen sein, für bestimmte Vorhaben des Bundesfernstraßenbaus die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts gesetzlich vorzusehen. Die im Rahmen des Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes vorgesehene Berücksichtigung des Ausbaus der rheinland-pfälzischen A 643 zwischen dem Autobahndreieck (AD) Mainz (A 60) und der Anschlussstelle (AS) Mainz-Mombach für eine Verkürzung des Klageweges, ist aufgrund der verkehrlichen Bedeutung des Streckenabschnitts gerechtfertigt . Grundsätzlich wird die Neuregelung bzw. die Aufnahme neuer Projekte in die Liste mit Maßnahmen mit verkürztem Klage - weg durch den neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 erforderlich. Für die darin enthaltenen Vorhaben, welche die Kriterien des § 17 e Absatz 1 Bundesfernstraßengesetz wie beispielsweise einer besonderen Funktion zur Beseitigung schwerwiegender Verkehrsengpässe erfüllen, ist es erforderlich, die Anlage (Bundesfernstraßen mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts ) zu dem vorgenannten Paragraphen entsprechend um diese zu ergänzen. Insofern kann der Bund eine Konzentration des Rechtsweges nur bei Vorhaben mit einer herausragenden verkehrlichen Bedeutung vorsehen. Drucksache 17/2172 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Der sechsstreifige Ausbau der A 643 ist in Einzelabschnitte unterteilt. Für den Abschnitt zwischen den AS Mainz-Mombach und Mainz-Gonsenheim werden derzeit die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren vorbereitet. Nach der Fertigstellung der Planfeststellungsunterlagen beantragt der Landesbetrieb Mobilität (LBM) die Durchführung des Verfahrens zur Baurechtsbeschaffung bei der Planfeststellungsbehörde. Der LBM betreibt die erforderlichen Planungen mit Hochdruck. Aufgrund der Komplexität und insbesondere aufgrund der notwendigen Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben für eine belastbare und rechtssichere Planung, gestalten sich die Arbeiten als sehr zeitaufwändig und personalintensiv. Aufgrund des aktuellen Sachstandes ist derzeit eine konkrete Aussage darüber, wann der Planfeststellungsbeschluss erlassen werden kann, noch nicht möglich. Für den Streckenabschnitt der A 643 zwischen der AS Mainz-Gonsenheim und dem AD Mainz wurde eine Studie erstellt. Dr. Volker Wissing Staatsminister