Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Februar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2174 zu Drucksache 17/2017 01. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Junge (AfD) – Drucksache 17/2017 – Politische Verbindungen der ADD in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2017 – vom 9. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: In Deutschland ist die Partei „Allianz Deutscher Demokraten“ (ADD) politisch tätig. Sie ist erklärtermaßen eine Migranten-Partei, die vor allem muslimische deutsche Staatsbürger ansprechen soll und die die Position der türkischen Regierung explizit unterstützt. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es bekannt, ob die ADD in Rheinland-Pfalz politisch aktiv ist? 2. Wenn ja, wie wird die ADD tätig und wo sind Ortsverbände/Kreisverbände gemeldet? 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, ob die ADD zur Bundestagswahl bzw. zu Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz antritt? 4. Steht die ADD durch ihre Nähe zur türkischen Regierungspartei „Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung“ (AKP) unter Beobachtung des Verfassungsschutzes? 5. Welche Erkenntnisse hat die Landeregierung zur Unterstützung der ADD durch finanzielle oder sonstige Leistungen der türkischen Regierung bzw. der AKP? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Partei „Allianz Deutscher Demokraten“ ist bislang in Rheinland-Pfalz bei Wahlen nicht aktiv gewesen. Nach eigenen Angaben der Partei wurde der rheinland-pfälzische Landesvorstand am 26. Dezember 2016 gewählt. Darüber hinausgehende Erkenntnisse hierzu liegen der Landesregierung nicht vor. Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zu Frage 4: Nein. Die Partei „Allianz Deutscher Demokraten“ ist mangels ausreichender tatsächlicher Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes in Rheinland-Pfalz. Zu Frage 5: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär