Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Februar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2175 zu Drucksache 17/2021 01. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gordon Schnieder (CDU) – Drucksache 17/2021 – Gefährder Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2021 – vom 10. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Mehrere Medien meldeten in den vergangenen Tagen, in Deutschland lebten zurzeit 548 Gefährder, von denen 224 keinen deutschen Pass hätten. Da der Asylantrag von 62 Gefährdern abgelehnt worden sei, müssten diese abgeschoben werden. Die rheinlandpfälzische Landesregierung geht davon aus, dass 16 Gefährder in unserem Bundesland leben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Polizisten sind mit der Überwachung der in Rheinland-Pfalz lebenden Gefährder betraut? 2. Wie alt sind durchschnittlich die mit diesen Aufgaben betrauten Polizisten? 3. Wie hoch ist der Anteil der für diese Aufgabe eingesetzten Polizistinnen und Polizisten? 4. Werden die in diesem Bereich eingesetzten Beamten in einer speziellen Ausbildung für diese Aufgabe geschult? 5. Falls ja, wie zeitlich umfangreich ist diese Schulung? 6. Wie viele in Rheinland-Pfalz als Gefährder eingestufte Personen wurden in einem späteren Strafverfahren rechtskräftig verurteilt? 7. Wie viele in Rheinland-Pfalz als Gefährder eingestufte Personen wurden seit 2014 abgeschoben? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden aktualisieren und verdichten fortlaufend ihre Informationen zu erkannten Islamis - ten. Vor dem Hintergrund dieser sich kontinuierlich verändernden Erkenntnislage schwankt die Zahl der eingestuften Gefährder bedingt durch Ein- und Ausstufungen fortwährend. Die Polizei Rheinland-Pfalz hat mit Stand 24. Januar 2017 14 Personen als Gefährder eingestuft, davon sind fünf Personen Ausländer; eine Person ist staatenlos. Zum jetztigen Zeitpunkt halten sich lediglich fünf Personen in Rheinland-Pfalz auf. Unter den als Gefährder eingestuften Personen ist niemand vollziehbar ausreisepflichtig. Zu den Fragen 1 bis 5: Die Sicherheitsbehörden ergreifen alle Maßnahmen, die zur Strafverfolgung und Abwehr konkreter Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung notwendig und zulässig sind. Auswahl, Art, Umfang und Durchführung dieser Maßnahmen gegen Personen , welche die Polizei Rheinland-Pfalz als Gefährder eingestuft hat, hängen dabei vom jeweiligen konkreten Einzelfall ab. Eine Kosten- und Leistungsrechnung der Sicherheitsbehörden erfolgt in den Bereichen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung aus naheliegenden Gründen grundsätzlich nicht. Entsprechende Erhebungen hätten allenfalls statistischen Charakter und würden einen unverhältnismäßig hohen Personalaufwand erfordern. Aus den genannten Gründen führen die Sicherheitsbehörden auch keine Aufzeichnungen über die Anzahl der mit der Überwachung von Gefährdern betrauten Beamten bzw. die jeweiligen zeitlichen Anteile der in diesem Aufgabenspektrum eingesetzten Bediensteten. Welche Kräfte in strafrechtlichen oder präventivpolizeilichen Ermittlungsverfahren gegen Gefährder eingebunden werden, differiert in Abhängigkeit von den durchzuführenden Ermittlungsmaßnahmen in erheblichem Ausmaß. Dabei werden sowohl ausgebildete Polizeibeamtinnen und -beamte mit spezifischer Fortbildung und langjähriger Erfahrung in der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität als auch für die Wahrnehmung bestimmter Teilaufgaben z. B. Angehörige von Spezialeinheiten und wissen - schaftliches Personal eingesetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über die jeweils notwendige Qualifikation und fachspezifische Fortbildung. Vor diesem Hintergrund ist die Ermittlung des Personalansatzes und des Durchschnittsalters nicht möglich. Drucksache 17/2175 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 6: Zwei der derzeit eingestuften Gefährder wurden in der Vergangenheit wegen der Begehung von Straftaten rechtskräftig verurteilt. Zu Frage 7: Es wurden keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen im Sinne der Fragestellung vollzogen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär