Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Februar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2177 zu Drucksache 17/2022 01. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Helga Lerch (FDP) – Drucksache 17/2022 – Vertretungspool Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2022 – vom 10. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die Anzahl der Stellen, die derzeit für den Vertretungspool zur Verfügung stehen? 2. Plant die Landesregierung den Pool auszubauen? 3. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Schulen eine Poolkraft erhalten? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Zum Schuljahr 2011/2012 wurde ein Vertretungspool für Schulen mit dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet. Dieser wurde sukzessive ausgebaut und umfasst im 1. Schulhalbjahr 2016/2017 800 Stellen. Zum 2. Schulhalbjahr des laufenden Schuljahres wird der Vertretungspool auf 1 000 Planstellen ausgebaut. Zu Frage 3: Eine Schule kann eine Vertretungspoolstelle erhalten, wenn längerfristiger Vertretungsbedarf besteht. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass die Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Der Vertretungsbedarf an einer Schule, an der eine Vertretungspoollehrkraft eingesetzt wird, muss für mindestens sechs Monate bestehen. Danach ist eine Versetzung an eine andere Schule mit Vertretungsbedarf möglich. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin