Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Februar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2203 zu Drucksache 17/2045 03. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Gensch (CDU) – Drucksache 17/2045 – Lage bei der Polizeiinspektion Zweibrücken Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2045 – vom 11. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Während der Woche sind im Wechselschichtdienst auf der Polizeiinspektion (PI) Zweibrücken außerhalb der Regelarbeitszeit lediglich fünf Beamte und am Wochenende sechs Beamte eingesetzt. Selbst diese Mindestpersonalstärke von fünf bzw. sechs Polizeibeamten wird jedoch nur mit Mühe erreicht. Als Folge der langjährigen Überbelastung sind auf der PI Zweibrücken, Stand November 2016, von 64 Beamten 25 nur noch eingeschränkt dienstfähig. 2012 wurde zudem der einzige Beamte mit Schwerpunkt Rauschgiftkriminalität aus Zweibrücken abgezogen. Dies erfolgte ungeachtet der Tatsache, dass Zweibrücken eine aktive Heroin-, Amphetamin- und Cannabis-Szene hat. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. An wie vielen Tagen konnte der Wechselschichtdienst der PI Zweibrücken in den Jahren 2012 bis 2016 über die Mindestpersonenstärke hinaus besetzt werden (bitte aufgeschlüsselt nach Tagen und Monaten)? 2. An wie vielen Tagen konnte im Wechselschichtdienst die Mindestpersonenstärke nur unter Berücksichtigung von Zusatzdiensten erreicht werden (bitte aufgeschlüsselt nach Tagen und Monaten seit Beginn der Dokumentation der Zusatzdienste)? 3. Nehmen alle Beamten bzw. VZÄ, die in der Kleinen Anfrage 17/1714 den Wechselschichtdienst-Gruppen zugeteilt wurden, am Wechselschichtdienst teil? Wie viele Beamte nehmen zum Stichtag 1. Januar 2017 nicht teil (bitte aufgeschlüsselt nach Dienstgruppen für Personen und VZÄ, Ist-Stärke, Verfügungsstärke)? 4. Wie beurteilt das Innenministerium momentan die Fähigkeit der PI Zweibrücken, auch komplexe bzw. parallel anfallende Einsatzlagen zu meistern? 5. Sieht das Innenministerium die Sicherheit der Bevölkerung durch die unzureichende Personalausstattung der PI Zweibrücken gefährdet? 6. Wie beurteilt das Innenministerium die Tatsache, dass in Zweibrücken trotz aktiver Heroin -, Amphetamin- und Cannabisszene kein einziger schwerpunktmäßig ermittelnder Beamter vorgehalten wird? 7. Verfügt die PI Zweibrücken aus Sicht des Innenministeriums über genügend Polizeibeamte, die uneingeschränkt dienstfähig sind und den Schutz der Bevölkerung sicherstellen können? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Weder dem Ministerium des Innern und für Sport noch dem zuständigen Polizeipräsidium Westpfalz stehen belastbare Daten zur Besetzung der einzelnen Dienste der Polizeiinspektion Zweibrücken vor dem Kalenderjahr 2015 zur Verfügung. Durch das Polizeipräsidium Westpfalz wurden die in den Anlagen angefügten tabellarischen Übersichten über die Tage und Monate der Jahre 2015 und 2016, an denen der Wechselschichtdienst der PI Zweibrücken über die durch das Polizeipräsidium Westpfalz festgesetzte Mindeststärke hinaus besetzt war (Anlage 1) und jene, an denen die Mindeststärke nur mit Zusatzdiensten erreicht wurde (Anlage 2), gemeldet. Da eine reine Darstellung nach Kalendertagen zu Missinterpretationen führen würde, erfolgt eine Differenzierung nach Früh-, Spätund Nachtdiensten. Zu Frage 3: In den in der Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfrage 17/1502 (Drucksache 17/1714) genannten Wechselschichtdienstgruppen nehmen nicht alle Polizeibeamtinnen und -beamten voll umfänglich am Wechselschichtdienst (WSD) mit Früh,- Spät,- Nachtdienst teil. Sie sind teilweise den Dienstgruppen zugeordnet und verrichten ihren Dienst entsprechend ihren gesundheitlichen Einschränkungen. Drucksache 17/2203 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Mit Stand vom 1. Januar 2017 sind nach Mitteilung des Polizeipräsidium Westpfalz sieben eingeschränkt dienstfähige Beamtinnen und Beamte (6,5 Vollzeitäquivalenten [VZÄ]) auf die einzelnen Dienstgruppen wie folgt verteilt: Der Wechselschichtdienst der Polizeiinspektion Zweibrücken besteht aus fünf Dienstgruppen. Der Dienstgruppe F sind nur eingeschränkt dienstfähige Polizeibeamtinnen und -beamte zugeordnet, die jeweils im Rahmen ihrer Einsatzmöglichkeiten die fünf regulären Dienstgruppen unterstützen. Zu Frage 4: Grundsätzlich ist die Polizeiinspektion Zweibrücken personell in der Lage, komplexe oder parallel anfallende Einsatzlagen zu bewältigen . Dies schließt jedoch nicht aus, dass bestimmte Einsatzlagen einen erhöhten Kräftebedarf erforderlich machen und somit eine Unterstützung durch Polizeikräfte umliegender Dienststellen notwendig wird. Im Falle parallel anfallender Einsatzlagen wird eine Priorisierung der Einsatzanlässe vorgenommen, nach derer die Abarbeitung durch die im Dienst befindlichen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erfolgt. Im Kontext komplexer Einsatzlagen werden grundsätzlich direktionsweite oder präsidialweite „Besondere Aufbauorganisationen (BAOen)“ gebildet, die eine vorgegebene Struktur haben. In diesem Zusammenhang erfolgt regelmäßig eine Einsatzunterstützung durch die Bereitschaftspolizei. Darüber hinaus können im Bedarfsfall Polizeikräfte des Saarlandes und der Bundespolizei angefordert werden. Zu Frage 5: Nein. Als ein Indikator für die Kriminalitätsbelastung der Polizeiinspektion (PI) Zweibrücken (ZW) wurde eine vergleichende Betrachtung der Häufigkeitsziffern (Straftaten je 100 000 Einwohner) des Jahres 2016 durchgeführt. *) Häufigkeitsziffer ohne Berücksichtigung der Fälle, die für die JVA Zweibrücken (ca. 75 Prozent der Gesamtzahl) registriert wurden. Abk.: RP = Rheinland-Pfalz/PP WP = Polizeipräsidium Westpfalz/PS = Primasens/JVA = Justizvollzugsanstalt. Der Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Zweibrücken unterliegt, orientiert an der Häufigkeitsziffer, keiner höheren Kriminalitätsbelastung als der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz oder dem Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Westpfalz. Insgesamt kann keine unmittelbare Kausalbeziehung zwischen Sicherheitsgefährdung und Polizeistärke hergestellt werden, da sich eine Vielzahl an Einflussfaktoren auf Sicherheit und Sicherheitsgefühl auswirken. Auch die Kriminalprävention wirkt sich auf Sicherheit aus. Der Erfolg wird dabei u. a. durch ein funktionierendes Netzwerk der unterschiedlichen Akteure erzielt. Vor dem Hintergrund ist eine Erhöhung des Personalansatzes für die Polizeiinspektion Zweibrücken zulasten anderer Dienststellen nach Einschätzung des Polizeipräsidiums Westpfalz nicht gerechtfertigt. Das Ministerium des Innern und für Sport sieht keinen objektiven Grund, an dieser Einschätzung zu zweifeln. Zu Frage 6: Zu dieser Fragestellung wird einleitend auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/2046 des Abgeordneten Dr. Christoph Gensch verwiesen. Die dort dezidiert erfragten und dargestellten Kriminalitätsbelastungszahlen im Deliktsbereich der Betäubungsmittelkriminalität für die Stadt Zweibrücken sind bewertungsbedürftig. Insofern erfolgt der Hinweis, dass in der Stadt Zweibrücken im Schnitt über die Hälfte der in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Rauschgiftdelikte der dortigen Justizvollzugsanstalt zuzuordnen sind. In den Jahren 2015 und 2016 sogar zwischen 66 Prozent und 75 Prozent. In der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken wird, insbesondere seit dem Jahr 2013, in der Bekämpfung von Drogenkriminalität eine Null-Toleranz-Strategie verfolgt, was sich, wie zuvor dargestellt, auf die polizeiliche Kriminalstatistik auswirkt und in der statistischen Bewertung der Kriminalitätsbelastung in der Region zu berücksichtigen ist. Tatsächlich ergibt sich 2 Organisationseinheit Keine vollumfängliche WSD-Teilnahme Personen (Ist-Stärke) VZÄ Verfügungsstärke Dienstgruppe A 1 1,0 – Dienstgruppe B bis D – – – Dienstgruppe E 1 1,0 – Dienstgruppe F 5 4,5 4,0 RP PP WP PI PS Stadt PS PI ZW Stadt ZW gesamt Stadt ZW ohne JVA Häufigkeitsziffern Gesamtkriminalität 6 775 6 507 6 587 8 498 6 463 8 103 7 177 Häufigkeitsziffern Rauschgiftkriminalität 407 427 252 391 201 *) 1 185 298 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2203 hierdurch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zweibrücken außerhalb der Justizvollzugsanstalt objektiv keine signifikante Mehrbelastung an Rauschgiftkriminalität als in vergleichbaren Regionen. Auch eine subjektiv wahrzunehmende offene Drogenszene gibt es nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Westpfalz in Zweibrücken nicht. Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass die entsprechenden Strafanzeigen von der originär zuständigen Kriminalinspektion Pirmasens in einem Fachkommissariat ohne Probleme bearbeitet werden. Zu Frage 7: Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Westpfalz verfügt die Polizeiinspektion Zweibrücken zum Stichtag 25. Januar 2017 über 34 uneingeschränkt dienstfähige Polizeibeamtinnen und -beamte. Hinzu kommen bis Ende Januar 2017 zwei und ab dem 1. Februar 2017 vier Rotationskräfte der Bereitschaftspolizei, die die Dienststelle unterstützen. Daneben bestehen punktuelle Unterstützungs - möglichkeiten aus den benachbarten Dienststellen. Auch eingeschränkt dienstfähige Beamtinnen und Beamte tragen außerhalb des Schichtdienstes in ihren Funktionen als Bezirksdienstbeamte , Sachbearbeiter Jugendkriminalität oder im Rahmen allgemeiner Ermittlungstätigkeiten mit ihrer Aufgabenwahrnehmung zum Schutz der Bevölkerung bei. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär 3 Drucksache 17/2203 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 4 Anlage 1: Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2203 5 Anlage 2: