Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Februar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2216 zu Drucksache 17/2055 06. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch (AfD) – Drucksache 17/2055 – Freiwillige Ausreise ausreisepflichtiger Personen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2055 – vom 12. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Was zahlt das Land Rheinland-Pfalz an ausreisepflichtige Personen, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren, neben den Reisekosten an zusätzlichen finanziellen Unterstützungen? 2. Staatsministerin Spiegel hat im Parlament vorgetragen, dass freiwillig ausgereiste Personen häufig zu einem späteren Zeitpunkt wieder nach Rheinland-Pfalz einreisen, zum Teil auch mehrfach. Wie stellt sich dies in exakten Zahlen dar? 3. Erhalten solche Personen auch bei einer zweiten, dritten oder weiteren freiwilligen Ausreise nochmalige finanzielle Unterstützungsleistungen neben den Reisekosten? Falls ja, in welcher Höhe? 4. Werden die freiwillig ausreisenden Personen in irgendeiner Form registriert? 5. Werden die Daten der freiwillig ausgereisten Personen an die anderen Bundesländer übermittelt? 6. Kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass freiwillig ausreisende Personen die Bundesrepublik nicht verlassen und sich stattdessen in einem anderen Bundesland als Asylbewerber melden? Falls ja, wie wird dies sichergestellt? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 6. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ausreisepflichtigen Personen, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten, steht die Möglichkeit für eine geförderte freiwillige Ausreise über das Bund/Länder-Rückkehrprogramm „REAG/GARP“ offen. Die Förderstufen für die einzelnen Her - kunfts länder sind dem Merkblatt des Programms 2017 zu entnehmen: http://germany.iom.int//reaggarp Die Kosten dieses Programms tragen der Bund und die Länder jeweils zu 50 Prozent. Darüber hinaus besteht über das landeseigene Förderprogramm „Landesinitiative Rückkehr“ die Möglichkeit, unter Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls eine finanzielle Unterstützung im Heimatland zur Sicherstellung besonderer Bedürfnisse (z. B. Versor gung mit notwendigen Arzneimitteln) für eine Übergangszeit oder zur Existenzgrün dung zu beantragen. Über die Gewährung der Förde - rung entscheiden die kommuna len Gebietskörperschaften auf Grundlage der Fördergrundsätze zu diesem Programm und unter Würdigung des Einzelfalls eigenständig. Auf eine Festlegung pauschaler Förderstufen wird dabei verzichtet. https://mffjiv.rlp.de/fileadmin/mifkjf/Integration/Foerderrichtlinien_LI_Rueckkehr_20.11.2015.pdf Zu Frage 2: Die Landesregierung tritt zunächst der Darstellung in der Fragestellung entgegen, wo nach „Frau Ministerin Spiegel im Parlament vorgetragen hätte, dass freiwillig ausge reiste Personen „häufig“ zu einem späteren Zeitpunkt wieder nach Rheinland-Pfalz einreisen , zum Teil auch mehrfach“. Diese Darstellung ist mit Hinweis auf das Plenarprotokoll 17/11 Seite 469 nicht zutreffend. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 17/1019 (Drucksache 17/1284) verwiesen. Sofern Kenntnisse über wiedereingereiste Personen vorliegen, die vorher freiwillig ausgereist waren, handelt es sich um Erfahrungswerte. Weiterhin ist zu beachten , dass Ausländerinnen und Ausländer teilweise auch ohne Förderung ausreisen. Drucksache 17/2216 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: In diesen Fällen wird regelmäßig keine Ausreiseförderung mehr gewährt. Vielmehr wird die Rückforderung bereits zuvor erbrachter Fördermittel geprüft. Lediglich zur Vermeidung besonderer humanitärer Härten werden im Einzelfall die Reisekosten übernommen bzw. Reisebeihilfen gewährt. Zu Frage 4: Eine Registrierung ist über die Grenzübertrittsbescheinigung möglich. Zu Frage 5: Die Daten des Ausländerzentralregisters stehen u. a. den Ausländerbehörden, den Grenzbehörden und der Polizei im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung, sodass im Falle der erneuten Einreise auf diese Daten zugegriffen wird. Zu Frage 6: Die erneute Meldung als Asylbewerberin oder Asylbewerber in einem anderen Bun desland wird durch die erkennungsdienstliche Behandlung aller Schutzsuchenden und der Speicherung dieser Daten im Ausländerzentralregister verhindert. Anne Spiegel Staatsministerin