Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Februar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2230 zu Drucksache 17/2071 08. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) – Drucksache 17/2071 – Herausforderungen für Krankenhäuser im ländlichen Raum – Folgen des KHSG – 2 – Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2071 – vom 16. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Ist das Land bereit, eine Pauschalierung der Fördermittel zur sofortigen Vereinfachung und Beschleunigung des Förderverfahrens einzuführen? Wenn nein, bitte Begründung. 2. Ist die Landesregierung gewillt, die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass der Erhalt der bestehenden Krankenhäuser im ländlichen Raum für die Grundversorgung gesichert werden kann und welche Schritte will sie hierzu konkret unternehmen? Wenn nein, bitte detaillierte Begründung. 3. Bestehen bei der Landesregierung Vorstellungen, wie hoch die Mindestbettenzahl für Krankenhäuser im ländlichen Raum für deren garantierten Fortbestand sein müsste? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gerade im Hinblick auf kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum sieht die Landesregierung eine Abkehr von der Einzelförderung zu einer Pauschalierung der Fördermittel kritisch. Die Einzelförderung kommt gerade den kleinen Krankenhäuern auf dem Land zugute; mit der Einzelförderung können unabhängig von der Fallzahl auch sehr große Baumaßnahmen bei Krankenhäusern im ländlichen Raum in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum gefördert werden (z. B. Krankenhausbaumaßnahmen in Bernkastel, Meisenheim, Bad Bergzabern, Daun etc.). In einem pauschalierten System besteht die Gefahr, dass große Krankenhäuser, die einen geringeren Investitionsbedarf haben, etwa weil sie noch nicht so alt sind, Fördermittel zugewiesen bekommen, die kleine Krankenhäuser gut gebrauchen könnten, aber nicht bekommen. Die Landesregierung ist aber gerne bereit, die Vor- und Nachteile einer Pauschalierung der Fördermittel mit den Krankenhäusern zu diskutieren. Zu Frage 2: Die Landesregierung setzt ihre Maßnahmen zum Erhalt kleiner Krankenhausstandorte in ländlichen Regionen im Interesse der Sicherung einer wohnortnahen Grundversorgung fort. Dazu zählt insbesondere die Förderung von Krankenhausverbünden und Verbundkrankenhäusern. Die Bildung von Verbünden erleichtert die Reduktion von Doppelstrukturen in allen Bereichen der Krankenorganisation von der Verwaltung über die zentralen Dienste bis hin zur Schwerpunktbildung bei den medizinischen Leistungen. Sie dient der Erhaltung kleinerer Krankenhäuser in der Fläche und damit dem Erhalt der wohnortnahen Grund- und Regelversorgung. Ein anderer wichtiger Faktor, der die Attraktivität von Verbünden gerade für kleinere Krankenhäuser begründet, ist darüber hinaus, dass sie den Trägern die Sicherung fachärztlicher Kompetenz für kleine Häuser erleichtert. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat darüber hinaus im Rahmen des Programms Gesundheit und Pflege – 2020 das Projekt „Das sektorenübergreifende Gesundheitszentrum – ein Erfolgsmodell zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum“ initiiert und das Institut Quaestio Forschung und Beratung (Bonn) mit der Durchführung beauftragt. Als Ergebnis eines Interessenbekundungsverfahrens sind derzeit sechs Krankenhäuser in dieses Projekt eingebunden: Das Marienkrankenhaus Cochem, das Kreiskrankenhaus Grünstadt, das DRK-Krankenhaus Altenkirchen-Hachenburg, das St. Elisabeth-Krankenhaus Lahnstein (jetzt auch Träger des MVZ Mühlbachtal min Miehlen), das Katholische Klinikum Koblenz- Drucksache 17/2230 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Montabaur und das Donnersberg-Krankenhaus Rockenhausen zusammen mit dem Pfalzklinikum. Die Ergebnisse dieses Projektes werden im Frühsommer 2017 vorliegen. Zu Frage 3: Nein. Bei der Landesregierung bestehen keine Vorstellungen, wie hoch die Mindestbettenzahl für Krankenhäuser im ländlichen Raum für deren garantierten Fortbestand sein müssten. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin