Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. März 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2268 zu Drucksache 17/2089 13. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/2089 – Ermittlungen wegen Sozialbetrugs durch Asylbewerber Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2089 – vom 20. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen wurde in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2014, 2015 und 2016 von Sozialbetrug und Falschbeurkundung durch Asylbewerber ermittelt (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 2. Wie hoch betrug der Schaden durch Sozialbetrug in den Jahren 2014, 2015 und 2016? 3. Wie viele Personen haben sich in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2014, 2015 und 2016 mehrfach registrieren lassen und was waren die rechtlichen Folgen? 4. Sind alle Asylbewerber in Rheinland-Pfalz mittlerweile durch Fingerabdrücke registriert worden? Wenn nein, warum immer noch nicht? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 13. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zum besseren Verständnis der im Folgenden genannten Angaben zu den Fällen von Sozialleistungsbetrug durch Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist zu berücksichtigen, dass 2014 8 716 Personen einen Asylantrag in Rheinland-Pfalz stellten. 2015 handelte es sich um 17 625 Anträge und 2016 um 36 985 Anträge. Zu Frage 1: Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung erfolgen regelmäßig auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Diese ist bundesweit gültig, unterliegt einheitlichen Erfassungskriterien und wird qualitätsgeprüft. Unterjährige Daten aus der PKS sind aufgrund noch laufender Prüfungen stets vorläufiger Natur. Dies ist bei den Angaben aus 2016 zu berücksichtigen, die sich auf den Zeitraum von Januar bis einschließlich September beziehen. Die Jahreszahlen müssen noch aufbereitet werden. In der PKS wird der Sozialbetrug als Sozialleistungsbetrug erfasst. Dabei handelt es sich um einen Summenschlüssel, der alle Betrugsarten erfasst, die sich auf durch Täuschung der vergebenden öffentlichen Stellen betrügerisch erlangte Geld- oder Sachleistungen von Sozialleistungsträgern beziehen. Eine weitere Differenzierung ist bislang nicht möglich. In Bezug auf die Fragestellung der Kleinen Anfrage dürfte der Hauptanwendungsfall des Sozialleistungsbetruges durch Asylbewerberinnen und Asylbewerber Straftat nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sein. Hierfür existiert in der PKS kein eigenständiger Erfassungsschlüssel. Diese Art des Sozialleistungsbetruges wird strafrechtlich unter § 263 Strafgesetzbuch (StGB) – Betrug – subsumiert und findet als solcher – als eine von mehreren Fallgestaltungen – Eingang in die PKS. In Fällen, bei denen ein Sozialleistungsbetrug in Tateinheit oder -mehrheit mit Urkundenfälschung begangen wurde, ist in der PKS nur der Sozialleistungsbetrug zu erfassen. Nach den PKS-Richtlinien wird in solchen Fallkonstellationen die Urkundenfälschung als Vorbereitungshandlung nicht berücksichtigt. Die nachfolgend dargestellten Urkundenfälschungen stehen demnach nicht im Zusammenhang mit einer Betrugsstraftat. Die Auswertung zur Anzahl der Tatverdächtigen (TV) beruht auf der sogenannten echten Tatverdächtigenzählung. Danach wird ein TV, für den innerhalb des Berichtsjahres mehrere Fälle der gleichen Straftat festgestellt werden, in der PKS nur einmal gezählt. Drucksache 17/2268 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Nachfolgende Tabelle weist die von der Polizei in der PKS RP registrierten Fälle des Sozialleistungsbetrugs und Urkundenfälschung mit tatverdächtigen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern für die Jahre 2014 und 2015 sowie Januar bis September 2016 aus: Nachfolgende Tabellen weisen die von der Polizei bei Sozialleistungsbetrug und Urkundenfälschung in der PKS RP registrierten tatverdächtigen Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach Staatsangehörigkeiten für die Jahre 2014 und 2015 sowie Januar bis September 2016 aus: 2 Fälle tatverdächtigerAsylbewerber Jan. bis Sep. 2016 2015 2014 Entwicklung Fälle 2015/2014 Fälle Versuche Fälle Versuche Fälle Versuche absolut in % Sozialleistungsbetrug 46 6 20 2 5 0 15 300,0 Urkundenfälschung 75 2 84 1 43 1 41 95,3 TV nach Staatsangehörigkeit bei Sozialleistungsbetrug Jan. bis Sep. 2016 2015 2014 Nicht deutsche Asylbewerber insgesamt, davon aus 49 21 5 Somalia 12 1 0 Syrien 7 2 2 Pakistan 5 2 0 Kosovo 4 0 0 Afghanistan 3 3 0 Albanien 2 2 0 Armenien 2 1 0 Georgien 2 3 0 Indien 2 0 0 Mazedonien 1 0 1 Aserbaidschan 1 0 1 Irak 1 1 1 Russische Föderation 1 1 0 Algerien 1 1 0 Iran 1 1 0 Ägypten 1 0 0 Bosnien und Herzegowina 1 0 0 Eritrea 1 0 0 Marokko 1 0 0 Serbien 0 2 0 Tunesien 0 1 0 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2268 Zu Frage 2: Eine Schadenserfassung erfolgt nur bei vollendeten Delikten. Ist ein Schaden nicht bezifferbar, wird ein ideeller Schaden von einem Euro registriert. Nachfolgende Tabelle weist die von der Polizei in der PKS RP erfassten Schadenssummen durch Sozialleistungsbetrug von tatverdächtigen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in den Jahren 2014, 2015 sowie von Januar bis September 2016 aus: 3 TV nach Staatsangehörigkeit bei Urkundenfälschung Jan. bis Sep. 2016 2015 2014 Nicht deutsche Asylbewerber insgesamt, davon aus 73 77 41 Syrien 18 10 4 Somalia 17 8 3 Georgien 9 19 6 Iran 5 2 0 Afghanistan 4 2 0 Armenien 3 4 1 Pakistan 3 4 2 Kosovo 3 4 0 Serbien 2 2 6 Irak 2 4 4 Gambia 2 0 0 Libanon 1 0 1 Bosnien und Herzegowina 1 1 0 Mazedonien 1 6 0 Indien 1 0 0 ungeklärt 1 0 0 Bulgarien 0 0 2 Russische Föderation 0 2 2 Türkei 0 1 1 Kenia 0 0 1 Kamerun 0 0 1 Tunesien 0 1 1 Mexiko 0 0 1 Aserbaidschan 0 1 5 Albanien 0 1 0 Algerien 0 1 0 Äthiopien 0 1 0 Marokko 0 1 0 Sudan 0 1 0 Ägypten 0 1 0 erfasste Schadenssumme durch Sozialleistungsbetrug in Euro Jan. bis Sep. 2016 2015 2014 104 516 18 180 5 815 Drucksache 17/2268 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 4: Es wird nicht statistisch erfasst, in wie vielen Fällen Asylbewerberinnen und Asylbewerber sich in Rheinland-Pfalz mehrfach als solche haben erfassen lassen. Rechtsfolgen können sich dann ergeben, wenn aufgrund der mehrfachen Meldung ein Vermögensschaden eintritt, etwa weil mehrfach Sozialleistungen bezogen werden. Die Landesregierung hat, gemeinsam mit den Kommunen in Rheinland-Pfalz, im Laufe des vergangenen Jahres die noch nicht erkennungsdienstlich behandelten Schutzsuchenden erfasst und nachträglich der erkennungsdienstlichen Behandlung zugeführt. Durch die Erfassung von Fingerabdrücken im Kerndatensystem des Ausländerzentralregisters ist die mehrfache Registrierung derselben Person unter verschiedenen Identitäten nun nicht mehr möglich. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin 4