Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Februar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2269 zu Drucksache 17/2128 13. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marco Weber und Steven Wink (FDP) – Drucksache 17/2128 – Fristgerechte Auszahlung der Flächenbeihilfe aus der ersten Säule Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2128 – vom 26. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Landwirtschaft hat ein schwieriges Jahr hinter sich. 2016 war geprägt von widrigen Bedingungen. Überschwemmungen, Starkregen und daraus resultierender Krankheitsdruck erschwerte die Ernte bei den Futterbaubetrieben und erhöhte den Aufwand im Ackerbau. Dazu kamen niedrige Erzeugerpreise, die alle Bereiche der Landwirtschaft trafen aber vor allem den Milchviehaltern stark zusetzten. In dieser schwierigen Lage wurden die Landwirtinnen und Landwirte in Rheinland-Pfalz im Dezember des vergangenen Jahres durch die fristgerechte Auszahlung der Direktzahlungen aus Mitteln der Europäischen Union entlastet. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. In welcher Höhe wurden im Jahr 2016 an Landwirtinnen und Landwirte in Rheinland-Pfalz Direktzahlungen ausgezahlt? 2. In welcher Höhe wurden im genannten Zeitraum diese Mittel an Junglandwirtinnen und Junglandwirte in Rheinland-Pfalz ausgezahlt ? 3. Wie hoch war in diesem Zeitraum die Anzahl an Junglandwirtinnen und Junglandwirten, an die die Flächenbeihilfe ausgezahlt wurde? 4. Was unternimmt die Landesregierung, um den Beruf der Landwirtin und des Landwirts auch in Zukunft attraktiv zu halten bzw. in Zukunft noch attraktiver zu machen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz steht – wie in Deutschland und in Europa insgesamt – vor großen Herausforderungen. Die aktuell schwierige und sich nur allmählich bessernde Marktlage für wichtige landwirtschaftliche Produkte hat viele Betriebe in der jüngsten Agrarmarktkrise 2014 bis 2016 in Existenznot gebracht. Gleichzeitig muss sich die Landwirtschaft als der am weitestgehend vergemeinschaftete Wirtschaftssektor in der EU und damit auch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in ihrer „2-Säulen- Struktur“ vielfältigen gesellschaftlichen Anforderungen stellen. Zur Erfüllung ihrer multifunktionalen Aufgaben sind die landwirtschaftlichen Betriebe dringend auf Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Stabilität in den Rahmenbedingungen angewiesen. Dies gilt umso mehr in Krisenzeiten, wie sie aktuell zu bewältigen sind. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Alle Direktzahlungen wurden termingemäß am 28. Dezember 2016 ausgezahlt, sodass eine Verbuchung der Zahlungen auf den Konten der Empfänger noch im Jahr 2016 gewährleistet war. Zur Auszahlung kamen insgesamt rund 187,7 Mio. Euro, die sich wie folgt auf die einzelnen Direktzahlungen verteilen: Maßnahme Anzahl Bewilligungen Auszahlungsbetrag (Euro) Basisprämie 17 598 107 677 187,28 Greeningprämie 17 598 59 888 381,30 Umverteilungsprämie 17 592 17 259 518,06 Junglandwirteprämie 1 690 2 829 468,66 187 654 555,30 Drucksache 17/2269 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Junglandwirtinnen und Junglandwirten wurden neben der Basis-, der Greening- und der Umverteilungsprämie zusätzlich rund 2,83 Mio. Euro Junglandwirteprämie gewährt. Zu Frage 3: 1 690 Junglandwirtinnen und Junglandwirte haben diese Direktzahlungen erhalten. Zu Frage 4: Die Landesregierung unternimmt eine Vielzahl an Initiativen, Fördermaßnahmen und innovativen Vorschlägen, um den Beruf der Landwirtin und des Landwirts, der Winzerin und des Winzers und alle anderen „Grünen Berufe“ auch in Zukunft attraktiv zu halten. An dieser Stelle werden beispielhaft die wesentlichen Maßnahmen dargestellt: Ein qualifiziertes Ausbildungsangebot sichert die Zukunft in folgenden 14 staatlich anerkannten „Grünen Berufen“: – Brennerin/Brenner, – Fachkraft Agrarservice, – Fischwirtin/Fischwirt, – Forstwirtin/Forstwirt, – Gärtnerin/Gärtner (in sieben Fachrichtungen), – Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter, – Landwirtin/Landwirt, – Milchtechnologin/Milchtechnologe, – Milchwirtschaftliche Laborantin/Milchwirtschaftlicher Laborant, – Pferdewirtin/Pferdewirt, – Pflanzentechnologin/Pflanzentechnologe, – Revierjägerin/Revierjäger, – Tierwirtin/Tierwirt, – Winzerin/Winzer. Die zahlenmäßig wichtigsten „Grünen Berufe“ sind in Rheinland-Pfalz Gärtnerin/Gärtner, Winzerin/Winzer und Landwirtin/ Landwirt. Zur kontinuierlichen Verbesserung der Ausbildungsqualität dient das „Zukunftsforum Grüne Berufe“, zu dem das Ministerium alle beteiligten Gruppen einlädt. Das nächste Treffen soll in der letzten Märzwoche im Rahmen der bundesweiten Woche der Ausbildung stattfinden. Weiterhin sind zu erwähnen: – eine leistungsfähige Agrarverwaltung in Form von sechs Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) mit jeweiliger regionaler thematischer Schwerpunktausrichtung mit wichtigen Aufgaben in Forschung, Versuchswesen, Beratung und Landentwicklung sowie die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz als zentraler Rückhalt der Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe; – eine leistungs- und wettbewerbsorientierte einzelbetriebliche Investitionsförderung (Agrarinvestitionsförderungsprogramm) mit besonderer Berücksichtigung der Junglandwirtinnen und Junglandwirte (Junglandwirtinnen und Junglandwirte, welche bei investiven Maßnahmen einen zusätzlich Bonus von 10 v. H. des Zuschussbetrages erhalten (bis zu 20 000 Euro) können; – die Konzeption einer Investitions- und Innovationsinitiative einschließlich des Smart Farming (Landwirtschaft 4.0). In der Digitalisierung der Landwirtschaft, die nicht mehr aufzuhalten ist und aus ökonomischen wie ökologischen Gründen Sinn macht, liegt die Zukunft der Landwirtschaft und des Weinbaus. Digitale Landwirtschaft ist ressourcen- und umweltschonender; – die Landesregierung begrüßt die EU-Initiative, die 90 ha-LF-Förderobergrenze (derzeit: bis zu 90 x 44 Euro/ha LF = 3 960 Euro pro Jahr über maximal fünf Jahre) für die Gewährung der Junglandwirteprämie im Direktzahlungssystem aufzuheben und bis zur individuellen Betriebsgröße zuzulassen; – die Landesregierung setzt sich auf allen ihr zur Verfügung stehenden Ebenen für praxisgerechte fachrechtliche und produktionstechnische Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft ein. Praxisgerechte und auch wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen können mehr wert sein als manche zusätzliche Fördermaßnahme; – ein Megathema zur Zukunftssicherung ist der möglichst umfassende Bürokratieabbau in allen Verwaltungs-, Statistik- und Fördermaßnahmen; – mittels dem ländlichen Entwicklungsprogramm EULLE mit einem Finanzvolumen von 663 Mio. Euro öffentlicher Mittel – darunter Mittel der weiterentwickelten Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ – wird die integrierte ländliche Entwicklung für lebenswerte ländliche Räume und die bereits erwähnte wettbewerbsfähige, innovative Landwirtschaft wirksam unterstützt. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2269 – auch für die nächste EU-Förderperiode 2021 bis 2027 setzt sich die Landesregierung für eine finanzstarke GAP in der bewährten 2-Säulen-Architektur ein, u. a. für die Beibehaltung der Direktzahlungen – zugleich als Beitrag eines effektiven Risikomanagements – sowie einer 2. Säule im Hinblick auf eine wirksame Flankierung der Direktzahlungen und zur integrierten Förderung des ländlichen Raumes. Dr. Volker Wissing Staatsminister 3